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Auszug - Entfernung einer Linde im Rahmen der Sanierungsarbeiten Grundentwässerung Rathaus Wanne - Anfrage des Bezirksverordneten Kleibömer vom 10. Januar 2007 -  

der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Wanne
TOP: Ö 11
Gremium: Bezirksvertretung Wanne Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Di, 30.01.2007 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:08 - 19:07 Anlass: Sitzung
Raum: großer Sitzungssaal (Raum Nr. 30)
Ort: Rathaus Wanne
2007/0015 Entfernung einer Linde im Rahmen der Sanierungsarbeiten Grundentwässerung Rathaus Wanne
- Anfrage des Bezirksverordneten Kleibömer vom 10. Januar 2007 -
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage Rat
Verfasser:Daniel Kleibömer
Federführend:FB 11 - Rat und Bezirksvertretungen Beteiligt:Gebäudemanagement Herne
Bearbeiter/-in: Fischer, Bernd  FB 55 - Stadtgrün
   FB 11 - Rat und Bezirksvertretungen
 
Wortprotokoll
Beschluss

Im 2

Im 2. Projektbericht zur Generalsanierung des Rathauses Wanne (Sitzung des Betriebsausschusses Gebäudemanagement Herne vom 30.8, Sachstand 16.8) heißt es zu den Sanierungsarbeiten Grundentwässerung Rathaus Wanne, dass die dringend notwendigen Arbeiten Ende August 2006 an einen Fachunternehmer vergeben werden sollen. Ergänzend wurde mitgeteilt, dass Ausführungsbeginn Anfang September, das Ende Mitte Oktober 2006 sein sollte (Gesamtzeit 6 Wochen).

 

Im Projektbericht (Sachstand 2.11.2006) zur ”Generalsanierung des Rathauses Wanne” vom 22.11. im Betriebsausschuss der GMH wurde erklärt, dass ”die Arbeiten am 23.10.2006 nach Überarbeitung der Ausführungsplanung an einen Fachunternehmer vergeben wurden”. Nun sollte Ausführungsbeginn Ende November (48. KW), Ausführungsende Ende Dezember (51. KW) sein (Gesamtzeit 4 Wochen).

 

Zur Sitzung der Bezirksvertretung Wanne am 28.11.2006 legte das Gebäudemanagement Herne einen Beschlussvorschlag als Tischvorlage zur Entfernung von Bäumen gemäß § 5 Abs. 1 Buchstabe e) der Satzung zum Schutze des Baumbestandes in der Stadt Herne vor. Diese sah u. a. die Entfernung der o. g. “vitalen Linde” vor, da sie unmittelbar im Bereich des zu sanierenden Kanals stehe. Ergänzend zur Vorlage wurde seitens der GMH darauf hingewiesen, dass die ursprüngliche Ausführungsplanung eine Entfernung der Linde nicht vorsah. Erst nach Auftragsvergabe machte der Auftragnehmer darauf aufmerksam, dass die Arbeiten ohne die Entfernung der Linde nicht möglich seien.

 

Die Bezirksvertretung Wanne beschloss einstimmig die Vertagung des Tagesordnungspunktes.

 

Im Dezember 2006 wurde die Linde entfernt.

 

In der WAZ vom 22.12. nannte Herr Tschöke es unglücklich, “dass die Notwendigkeit der Fällung im Bezirk nicht plausibel genug erklärt worden sei. ´Das aber ändert nichts an der Tatsache, dass der Kanal, auf dem die Linde stand, saniert werden muss.`

 

 

In diesem Zusammenhang bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen:

 

1.      Wie erklärt sich die zeitliche Verzögerung zur geplanten Auftragsvergabe Ende August zur tatsächlichen am 23. Oktober?

2.      Warum wurde zunächst die Ausführungsplanung seitens der GMH überarbeitet?

3.      Warum wurde diese überarbeitete Ausführungsplanung seitens des Auftragsnehmers nach Auftragsvergabe wiederum geändert?

4.      Muss eine Neuausschreibung stattfinden, wenn ein Auftragnehmer die im Vertrag beschriebene Ausführungsplanung grundsätzlich nicht einhält?

5.      Worin lag das ”auf andere Weise nicht zu verwirklichende öffentliche Interesse” zur Entfernung des Baumes entsprechend der Begründung in der Tischvorlage der GMH?

6.      Warum wurde mit den Sanierungsarbeiten trotz des o.g. Beschlusses der Bezirksvertretung begonnen?

7.      Womit ist die Dringlichkeit des Beginns der Baumaßnahme direkt nach der Sitzung der BV begründet?

8.      Wie und von wem wurden die Baumwurzeln im Rahmen der Sanierungsarbeiten so beschädigt, dass der Baum entfernt werden musste?

9.      Ist es ein grundsätzliches Problem der Verwaltung, Notwendigkeiten nicht plausibel erklären zu können?

10.  Hat die Baumschutzsatzung Vorrang vor einem Beschluss des Betriebsausschusses GMH?

11.  Haben Beschlüsse der Bezirksvertretungen im Rahmen ihrer Zuständigkeit aufschiebende Wirkung, wenn sie gegen geplante Verwaltungsvorhaben getroffen werden, die nicht in der Zuständigkeit der Bezirksvertretungen liegen?

 

 

Frau Dahms gibt die Antworten:

 

Im Zusammenhang mit der zurückgezogenen Vorlage Nummer 2006/0800 vom 22.11.2006 habe ich Sie mit Schreiben vom 18.1.2007 umfassend über die Gründe zur Entfernung der Linde vor dem Wanner Rathaus informiert.

 

Anfrage von Herrn Kleiböhmer:

 

zu Fragen 1 und 2:

 

Die Ausführungsplanung und die Leistungsbeschreibung für die Tiefbauarbeiten im Geh- und Fahrbereich wurden Ende August nach Abstimmung mit dem Fachbereich Tiefbau und Verkehr überarbeitet und ausgeschrieben. Die Vergabe erfolgte am 23.10.2006. Die Reihenfolge der Bearbeitung war durch die vordringliche Sanierung des Sitzungssaales bestimmt. Erst nach der Saalsanierung  konnte die weitere Bearbeitung für die Kanalsanierung erfolgen.

 

zu Fragen 3 und 4:

 

Der Auftragnehmer hat keine Ausführungsplanung geändert, sondern pflichtgemäß auf die Bestandssituation hingewiesen, die sich bei Baubeginn und im Rahmen des Fortschritts der Baumaßnahme zeigten.

 

zu Frage 5:

 

Der Antrag auf Fällung begründete sich aus der Erkenntnis, dass eine  Sanierung der Entwässerungsleitungen und eine ordnungsgemäße Entwässerung im Außenbereich ohne die Entfernung der Linde nicht möglich war.

 

zu Frage 6:

 

Die Sanierungsarbeiten wurden aufgrund der Unterhaltungsverpflichtungen im Innenbereich des Gebäudes  am 24.11.2006 begonnen und bis zum Übergabeschacht im Außenbereich durchgeführt mit der Absicht, eine Übergangslösung bis zur Sitzung der Bezirksvertretung Wanne am 30.01.07 zu finden.

 

zu Fragen 7 und 8:

 

Nach der Sitzung wurde die Möglichkeit zur Sicherstellung einer übergangsweisen Entwässerung des anfallenden Mischwassers geprüft. Bei dieser Untersuchung wurde vom Fachbereich Stadtgrün am 4.12.06 festgestellt, das bereits zu einem frühen Zeitpunkt, der mit den derzeitigen Arbeiten nicht in Verbindung stand, die Starkwurzel des Baumes gekappt wurde, so dass die Standfestigkeit bei dem erforderlichen Ausfräsen der Wurzeln im geschädigten Kanal nicht gewährleistet werden konnte. Der Baum musste daher entfernt werden.

 

zu Frage 9:

 

In den Vorlagen des Betriebes  werden zukünftig die Erfordernisse umfassender darstellt.

 

Anfragen von Herrn Kleiböhmer und Herrn Droste:

  

Aufgrund der Gefahrensituation am 4.12.2006 bedurfte es keiner Entscheidung der Bezirksvertretung nach § 5 Abs. 1.e der Baumschutzsatzung mehr. Daher wurde die Bezirksvertretung vor Entfernung des Gefahrenbaumes gemäß § 5 Abs. 5 letzter Satz telefonisch informiert.

Die Fällung des Baumes ist aufgrund der rechtlichen Erfordernisse und Pflichten unter Berücksichtigung der Bestimmung der Baumschutzsatzung ordnungsgemäß erfolgt. Beschlüsse der Bezirksvertretungen wurden und werden keinesfalls missachtet.

 

 

Herr Kleibömer fragt nach, warum die Sanierungsarbeiten erfolgten obwohl der Beschluss der Bezirksvertretung auf Vertagung bestand.

Auch fragt er, wie viele Abwasserkanäle noch untersucht werden müssen.

 

Frau Dahms antwortet, dass bei Feststellung einer Gefahr durch eine Schaden unverzüglich gehandelt werden muss. Dies war hier der Fall.

Auch Herr Tschöke versucht nochmals das sofortige Handeln zu erklären; er äußert sich dahingehend, dass der Kanal mehr als 50 % durchwurzelt war. Das Schmutzwasser muss aber ordnungsgemäß abgeleitet werden. Hätte man nicht sofort gehandelt, hätten weitere Schäden auftreten können.

Herr Tschöke sagt, dass es im Außenbereich noch weiteren Sanierungsbedarf für andere Kanäle geben wird. Höchstwahrscheinlich werden hier noch mehrere Millionen Euro für den Sanierungsaufwand ausgegeben werden müssen.

 

Herr Müller-Bödefeld fragt, wodurch bzw. durch wen die Starkwurzeln der Linde gekappt wurden.

Frau Dahms erklärt, dass es aufgrund früherer Aktivitäten an den vielen Entsorgungsleitungen nicht mehr nachvollziehbar ist, wann bzw. durch wen die Wurzeln gekappt wurden.

 

Aufgrund der Nachfrage von Herrn Hammer, ob man beschließen sollte, dass an der Stelle kein Ersatzbaum gepflanzt werden soll, antwortet Herr Tschöke, dass man dort mit Sicherheit keinen Baum mehr pflanzen wird. Die Ersatzpflanzung wird an anderer Stelle vorgenommen.