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Sachverhalt:
Im 2. Projektbericht zur Generalsanierung des Rathauses Wanne (Sitzung des Betriebsausschusses Gebäudemanagement Herne vom 30.8, Sachstand 16.8) heißt es zu den Sanierungsarbeiten Grundentwässerung Rathaus Wanne, dass die dringend notwendigen Arbeiten Ende August 2006 an einen Fachunternehmer vergeben werden sollen. Ergänzend wurde mitgeteilt, dass Ausführungsbeginn Anfang September, das Ende Mitte Oktober 2006 sein sollte (Gesamtzeit 6 Wochen).
Im Projektbericht (Sachstand 2.11.2006) zur ”Generalsanierung des
Rathauses Wanne” vom 22.11 im Betriebsausschuss der GMH wurde erklärt, dass
”die Arbeiten am 23.10.2006 nach Überarbeitung der Ausführungsplanung an einen
Fachunternehmer vergeben wurden.”. Nun sollte Ausführungsbeginn Ende November
(48. KW), Ausführungsende Ende Dezember (51. KW) sein (Gesamtzeit 4 Wochen).
Zur Sitzung der Bezirksvertretung Wanne am 28.11.2006 legte das
Gebäudemanagement Herne einen Beschlussvorschlag als Tischvorlage zur
Entfernung von Bäumen gemäß § 5 Abs. 1 Buchstabe e) der Satzung zum Schutze des
Baumbestandes in der Stadt Herne vor. Diese sah u.a. die Entfernung der o.g.
“vitalen Linde” vor, da sie unmittelbar im Bereich des zu sanierenden Kanals
stehe. Ergänzend zur Vorlage wurde seitens der GMH darauf hingewiesen, dass die
ursprüngliche Ausführungsplanung eine Entfernung der Linde nicht vorsah. Erst
nach Auftragsvergabe machte der Auftragnehmer darauf aufmerksam, dass die
Arbeiten ohne die Entfernung der Linde nicht möglich seien.
Die Bezirksvertretung Wanne beschloss einstimmig die Vertagung des
Tagesordnungspunktes.
Im Dezember 2006 wurde die Linde entfernt.
In der WAZ vom 22.12 nannte Herr Tschöke es unglücklich, “dass die
Notwendigkeit der Fällung im Bezirk nicht plausibel genug erklärt worden sei.
´Das aber ändert nichts an der Tatsache, dass der Kanal, auf dem die Linde
stand, saniert werden muss.`
In diesem Zusammenhang bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Wie erklärt sich die zeitliche Verzögerung zur
geplanten Auftragsvergabe Ende August zur tatsächlichen am 23. Oktober?
2. Warum wurde zunächst die Ausführungsplanung
seitens der GMH überarbeitet?
3. Warum wurde diese überarbeitete
Ausführungsplanung seitens des Auftragsnehmers nach Auftragsvergabe wiederum
geändert?
4. Muss eine Neuausschreibung stattfinden, wenn ein
Auftragnehmer die im Vertrag beschriebene Ausführungsplanung grundsätzlich
nicht einhält?
5. Worin lag das ”auf andere Weise nicht zu
verwirklichende öffentliche Interesse” zur Entfernung des Baumes entsprechend
der Begründung in der Tischvorlage der GMH?
6. Warum wurde mit den Sanierungsarbeiten trotz des
o.g. Beschlusses der Bezirksvertretung begonnen?
7. Womit ist die Dringlichkeit des Beginns der
Baumaßnahme direkt nach der Sitzung der BV begründet?
8. Wie und von wem wurden die Baumwurzeln im Rahmen
der Sanierungsarbeiten so beschädigt, dass der Baum entfernt werden musste?
9. Ist es ein grundsätzliches Problem der
Verwaltung, Notwendigkeiten nicht plausibel erklären zu können?
10. Hat die Baumschutzsatzung Vorrang vor einem
Beschluss des Betriebsausschusses GMH?
11. Haben Beschlüsse der Bezirksvertretungen im
Rahmen ihrer Zuständigkeit aufschiebende Wirkung, wenn sie gegen geplante
Verwaltungsvorhaben getroffen werden, die nicht in der Zuständigkeit der
Bezirksvertretungen liegen?