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Beschluss Abstimmungsergebnis |
Beschluss:
1. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt:
die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 197, Betriebsgelände Graf, gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414).
Der Geltungsbereich wird begrenzt durch die südliche Seite der Burgstraße im Norden, die westliche Seite der Wakefieldstraße im Osten sowie die westliche Seite der Edmund-Weber-Straße im Westen und die südliche Seite der Edmund-Weber-Straße im Süden.
Er ist im Übersichtsplan dargestellt.
2. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig mit Enthaltungen
dafür: |
6 |
dagegen: |
0 |
Enthaltung: |
9 |