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Ratsinformationssystem

Tagesordnung - des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung  

Bezeichnung: des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung
Gremium: Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung
Datum: Di, 25.08.2009 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 17:10 Anlass: Sitzung
Raum: kleiner Sitzungssaal (Raum 214)
Ort: Rathaus Herne

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Abwägungsbeschluss und Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB für den Bebauungsplan Nr. 218 - Flottmannstraße -, Stadtbezirk Herne-Mitte
Enthält Anlagen
2009/0563  
Ö 2  
Aufhebungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 111/Nord - Straße des Bohrhammers -, Stadtbezirk Herne-Mitte
Enthält Anlagen
2009/0564  
Ö 3  
Abwägungsbeschluss und Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB für den Bebauungsplan Nr. 10/1, 4. Änderung - Glückaufplatz - Stadtbezirk Wanne
Enthält Anlagen
2009/0569  
Ö 4  
Entwurfs- und Offenlegungsbeschluss für den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 213 - Am Westerfeld -, Stadtbezirk Herne-Mitte und Offenlegungsbeschluss im Rahmen der Aufhebung des Vorhaben- und Erschließungsplanes Nr. 1 - Entertainment-Center Regenkamp-, Stadtbezirk Herne-Mitte
Enthält Anlagen
2009/0562  
    VORLAGE
    Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt:

 

1.                   Die von der Verwaltung ausgearbeitete Planung vom 10.08.2009 für das Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 213 –Am Westerfeld– wird als Entwurf mit Begründung beschlossen.

 

Der räumliche Geltungsbereich wird in etwa begrenzt durch die Holsterhauser Straße im Norden, die Straße „Regenkamp“ im Osten, die Walter-Bälz-Straße im Süden und die Bundesautobahn A 43 im Westen. Er ist im Übersichtsplan dargestellt.

 

 

2.             Die als Entwurf beschlossene Planung mit Begründung vom 10.08.2009 wird gemäß

§ 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBI. l S. 2414) für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt.

 

 

3.             Der aufzuhebende Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 1 –Entertainment-Center-Regenkamp– wird ebenfalls gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBI. l S. 2414) für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt.

 

   
    25.08.2009 - Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung
    Ö 4 - beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt:

 

1.                  Die von der Verwaltung ausgearbeitete Planung vom 10.08.2009 für das Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 213 –Am Westerfeld– wird als Entwurf mit Begründung beschlossen.

 

Der räumliche Geltungsbereich wird in etwa begrenzt durch die Holsterhauser Straße im Norden, die Straße „Regenkamp“ im Osten, die Walter-Bälz-Straße im Süden und die Bundesautobahn A 43 im Westen. Er ist im Übersichtsplan dargestellt.

 

 

2.            Die als Entwurf beschlossene Planung mit Begründung vom 10.08.2009 wird gemäß

§ 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBI. l S. 2414) für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt.

 

 

3.            Der aufzuhebende Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 1 –Entertainment-Center-Regenkamp– wird ebenfalls gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBI. l S. 2414) für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

dafür:

15

dagegen:

0

Enthaltung:

0

 

   
    02.09.2009 - Ausschuss für Umweltschutz
    Ö 4 - beschlossen
    Im Beratungsverfahren bittet Frau Bürgermeisterin Wagner von der SPD-Fraktion die Verwaltung, den Investor und die Biologische Station an einen Tisch zu bringen um evtl

Im Beratungsverfahren bittet Frau Bürgermeisterin Wagner von der SPD-Fraktion die Verwaltung, den Investor und die Biologische Station an einen Tisch zu bringen um evtl. doch eine Möglichkeit der Dachbegrünung zu finden.

 

Außerdem würde es  diesem großen Gelände gut tun, wenn Begrünung dort erfolgen könnte wo immer es geht.

 

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Umweltschutz empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt:

 

1.                   Die von der Verwaltung ausgearbeitete Planung vom 10.08.2009 für das Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 213 –Am Westerfeld– wird als Entwurf mit Begründung beschlossen.

 

Der räumliche Geltungsbereich wird in etwa begrenzt durch die Holsterhauser Straße im Norden, die Straße „Regenkamp“ im Osten, die Walter-Bälz-Straße im Süden und die Bundesautobahn A 43 im Westen. Er ist im Übersichtsplan dargestellt.

 

2.             Die als Entwurf beschlossene Planung mit Begründung vom 10.08.2009 wird gemäß

§ 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBI. l S. 2414) für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt.

 

3.             Der aufzuhebende Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 1 –Entertainment-Center-Regenkamp– wird ebenfalls gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBI. l S. 2414) für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

dafür:

18

dagegen:

0

Enthaltung:

0

 

   
    10.09.2009 - Bezirksvertretung Herne-Mitte
    Ö 2 - beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt:

 

1.                   Die von der Verwaltung ausgearbeitete Planung vom 10.08.2009 für das Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 213 –Am Westerfeld– wird als Entwurf mit Begründung beschlossen.

 

Der räumliche Geltungsbereich wird in etwa begrenzt durch die Holsterhauser Straße im Norden, die Straße „Regenkamp“ im Osten, die Walter-Bälz-Straße im Süden und die Bundesautobahn A 43 im Westen. Er ist im Übersichtsplan dargestellt.

 

 

2.             Die als Entwurf beschlossene Planung mit Begründung vom 10.08.2009 wird gemäß

§ 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBI. l S. 2414) für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt.

 

 

3.             Der aufzuhebende Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 1 –Entertainment-Center-Regenkamp– wird ebenfalls gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBI. l S. 2414) für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:

18

dagegen:

0

Enthaltung:

0

 

Anmerkung des Schriftführers:

Der o. a. Entwurf mit Begründung sowie der Übersichtsplan sind dem Original der Niederschrift als Anlage beigefügt.

 

   
    15.09.2009 - Haupt- und Finanzausschuss
    Ö 13 - beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt:

 

1.                   Die von der Verwaltung ausgearbeitete Planung vom 10.08.2009 für das Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 213 –Am Westerfeld– wird als Entwurf mit Begründung beschlossen.

 

Der räumliche Geltungsbereich wird in etwa begrenzt durch die Holsterhauser Straße im Norden, die Straße „Regenkamp“ im Osten, die Walter-Bälz-Straße im Süden und die Bundesautobahn A 43 im Westen. Er ist im Übersichtsplan dargestellt.

 

 

2.             Die als Entwurf beschlossene Planung mit Begründung vom 10.08.2009 wird gemäß

§ 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBI. l S. 2414) für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt.

 

 

3.             Der aufzuhebende Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 1 –Entertainment-Center-Regenkamp– wird ebenfalls gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBI. l S. 2414) für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:

16

dagegen:

--

Enthaltung:

--

 

Ö 5  
Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 226 - Dorstener Straße/ Herzogstraße - Stadtbezirk Eickel
Enthält Anlagen
2009/0554  
Ö 6  
Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 227 - Zentrum Eickel-Ost - Stadtbezirk Eickel zur Ansiedlung eines Lebensmittelvollsortimenters
Enthält Anlagen
2009/0570  
Ö 7  
Zweckverband Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR): Optimierung des Betrauungsaktes
2009/0560  
Ö 8  
Instandsetzung der Bundes- und Landstraßen in 2009 im Stadtbezirk Wanne hier: Straßeninstandsetzung Corneliusstraße
2009/0376  
Ö 9  
Instandsetzung der Gemeindestraßen in 2009 im Stadtbezirk Wanne hier: 1. Straßeninstandsetzung Grimberger Feld 2. Straßeninstandsetzung Semler Straße 3. Straßenindstandsetzung Juliastraße
2009/0378  
Ö 10  
Erneuerung der Gemeindestraßen 2009 im Stadtbezirk Sodingen hier: Straßenerneuerung Baarestraße
2009/0377  
Ö 11  
Instandsetzung der Kreisstraßen in 2009 im Stadtbezirk Sodingen hier: Straßeninstandsetzung Castroper Straße Straßeninstandsetzung Sodinger Straße
2009/0380  
Ö 12  
Instandsetzung der Gemeindestraße in 2009 im Stadtbezirk Sodingen hier: Straßeninstandsetzung Schadeburgstraße
2009/0506  
Ö 13  
Instandsetzung der Gemeindestraßen in 2009 im Stadtbezirk Sodingen hier: Straßeninstandsetzung Schadeburgstraße Straßeninstandsetzung Am Knie
2009/0379  
Ö 14  
Erlass einer Einzelsatzung zur Ergänzung der Satzung der Stadt Herne über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Kommunalabgabengesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (KAG NW) für straßenbauliche Maßnahmen hier: Rilkestraße
Enthält Anlagen
2009/0528  
Ö 15  
Mitteilungen des Vorsitzenden und der Verwaltung    
Ö 16  
Anfragen der Ausschussmitglieder    
Ö 16.1  
Vergaberecht - Anfrage der Die Linke.Ratsfraktion vom 14. August 2009 -
2009/0574  
N 1     Mitteilungen des Vorsitzenden und der Verwaltung      
N 2     Anfragen der Ausschussmitglieder