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Beschluss Abstimmungsergebnis |
Beschluss:
Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt die
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 226 - Dorstener Straße / Herzogstraße“ - Stadtbezirk Eickel - gemäß § 2 Abs. 1 BauGB im
Rahmen des „Vereinfachten Verfahrens“ nach § 13 Abs. 1 in
Verbindung mit § 9 Abs. 2a Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom
23.09.2004 (BGBl. S. 2414), zuletzt geändert
durch Artikel I des Gesetzes vom 21.12.2006 (BGBI. I S. 3316).
Der Geltungsbereich ist im Übersichtsplan im Maßstab 1:10.000 dargestellt. Er wird im Norden begrenzt durch die südliche Begrenzung der Herzogstraße, im Osten durch die westliche Begrenzung der Dorstener Straße, im Süden durch die nördliche Begrenzung des Flurstücks 1206, Flur 42, Gemarkung Wanne-Eickel, und im Westen durch die östliche Begrenzung der Hafenbahn.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
dafür: |
15 |
dagegen: |
0 |
Enthaltung: |
0 |