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Auszug - Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 226 - Dorstener Straße/ Herzogstraße - Stadtbezirk Eickel  

des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung
TOP: Ö 5
Gremium: Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung Beschlussart: beschlossen
Datum: Di, 25.08.2009 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 17:10 Anlass: Sitzung
Raum: kleiner Sitzungssaal (Raum 214)
Ort: Rathaus Herne
2009/0554 Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 226 - Dorstener Straße/ Herzogstraße - Stadtbezirk Eickel
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Funke, Tel. 3027
Federführend:FB 51 - Umwelt und Stadtplanung Bearbeiter/-in: Fortnagel, Bettina
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beschluss:

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 226 - Dorstener Straße / Herzogstraße“ - Stadtbezirk Eickel - gemäß § 2 Abs. 1 BauGB im Rahmen des „Vereinfachten Verfahrens“ nach § 13 Abs. 1 in Verbindung mit § 9 Abs. 2a Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. S.  2414), zuletzt geändert durch Artikel I des Gesetzes vom 21.12.2006 (BGBI. I S. 3316).

 

Der Geltungsbereich ist im Übersichtsplan im Maßstab 1:10.000 dargestellt. Er wird im Norden begrenzt durch die südliche Begrenzung der Herzogstraße, im Osten durch die westliche Begrenzung der Dorstener Straße, im Süden durch die nördliche Begrenzung des Flurstücks 1206, Flur 42, Gemarkung Wanne-Eickel, und im Westen durch die östliche Begrenzung der Hafenbahn.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

dafür:

15

dagegen:

0

Enthaltung:

0