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Vorlage - 2009/0564  

Betreff: Aufhebungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 111/Nord - Straße des Bohrhammers -, Stadtbezirk Herne-Mitte
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Lökenhoff, Tel. 3009
Federführend:FB 51 - Umwelt und Stadtplanung Bearbeiter/-in: Dill, Sabine
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung Vorberatung
25.08.2009 
des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung beschlossen   
Ausschuss für Umweltschutz Vorberatung
02.09.2009 
des Ausschusses für Umweltschutz beschlossen   
Bezirksvertretung Herne-Mitte Vorberatung
10.09.2009 
der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Herne-Mitte beschlossen   
Integrationsrat Vorberatung
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
15.09.2009 
des Haupt- und Finanzausschusses beschlossen   
Rat der Stadt Entscheidung
22.09.2009 
des Rates der Stadt beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Finanzielle Auswirkungen: Ausgaben/Einnahmen in €:

 

Finanzielle Auswirkungen in €

           Teilergebnisplan (konsumtiv)

Produkt

Kontengruppe

Ertrag/Aufwand (-)

Nr.:                 xxx

Bez.:

Nr.:                  xxx

Bez.:

xxx

 

Teilfinanzplan (investiv)

Maßnahme

Kontengruppe

Einzahlung/Auszahlung (-)

Nr.:                 xxx

Bez.:

Nr.:                  xxx

Bez.:

xxx

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt beschließt:

 

 

1.    Der Bebauungsplan Nr. 111/Nord –Straße des Bohrhammers- wird gemäß § 10 Baugesetzbuch in Verbindung mit § 1 Abs. 8 Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl I S. 2414) und in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen aufgehoben.

 

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 111 / Nord wird begrenzt durch die nördliche Straßenbegrenzungslinie der Ewaldstraße / Straße des Bohrhammers im Norden, der westlichen Grenze des Flurstückes Nr. 334, Flur 44, Gemarkung Herne im Westen, der südlichen Begrenzung der ehemaligen Zechenbahntrasse im Süden (erweitert um eine dreieckige Teilfläche nördlich der Grundstücke Vödestraße 124-132) und der östlichen Straßenbegrenzungslinie der Flottmannstraße im Osten.

 

2.    Der Begründung vom 10.08.2009 zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 111/Nord

–Straße des Bohrhammers- wird zugestimmt.

 

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

In der Zeit vom 06.07. bis 05.08.2009 erfolgte die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 111 / Nord zusammen mit dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 218 -Flottmannstraße-. Die abgegebenen Stellungnahmen zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 111 / Nord waren unbedenklich.

 

 

Der Oberbürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

Terhoeven

(Stadtrat)

 

Anlagen:

Anlagen:

·       Bebauungsplan Nr. 111/Nord (1 Exemplar je Fraktion)

·       Begründung zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 111/Nord

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich BP111N_Begründung_Aufhebung, 10.8.09 (490 KB) PDF-Dokument (329 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich BP111N_Übersichtsplan, 14.2.08 (579 KB) PDF-Dokument (361 KB)