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TOP | Betreff | Vorlage | |||||||||
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Ö 1 | Prüfung der Jahresrechnung der Stadt Herne für das Haushaltsjahr 2007 durch den Rechnungsprüfungsausschuss gemäß § 59 Abs. 3 in Verbindung mit § 101 GO NRW | 2008/0673 | |||||||||
Ö 2 | Prüfung der Jahresrechnung der Stadt Herne für das Haushaltsjahr 2007 durch den Rechnungsprüfungsausschuss gemäß § 59 Abs. 3 in Verbindung mit § 101 GO NRW Entlastungsvorschlag des Rechnungsprüfungsausschusses | 2008/0674 | |||||||||
VORLAGE | |||||||||||
Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt erkennt die Jahresrechnung der Stadt Herne vom 04.06.2008 für das Haushaltsjahr 2007 an. Zugleich wird dem Oberbürgermeister gemäß § 94 Abs. 1 GO NRW die vorbehaltlose Entlastung erteilt. Hüttche Leiter des Fachbereichs Rechnungsprüfung |
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03.12.2008 - Rechnungsprüfungsausschuss | |||||||||||
Ö 2 - beschlossen | |||||||||||
Es wird folgender Beschluss gefasst: Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt erkennt die Jahresrechnung der Stadt Herne vom 04.06.2008 für das Haushaltsjahr 2007 an. Zugleich wird dem Oberbürgermeister gemäß § 94 Abs. 1 GO NRW die vorbehaltlose Entlastung erteilt. Abstimmungsergebnis:
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16.12.2008 - Rat der Stadt | |||||||||||
Ö 2 - beschlossen | |||||||||||
Beschluss: Der Rat der Stadt erkennt die Jahresrechnung der Stadt Herne vom 04.06.2008 für das Haushaltsjahr 2007 an. Zugleich wird dem Oberbürgermeister gemäß § 94 Abs. 1 GO NRW die vorbehaltlose Entlastung erteilt. Abstimmungsergebnis:
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Ö 3 | Prüfung von Vergaben des Gebäudemanagements Herne (GMH) im Jahr 2007 | 2008/0678 | |||||||||
Ö 4 | Bestellung eines Schriftführers für die Sitzungen des Rechnungsprüfungsausschusses | 2008/0677 | |||||||||
Ö 5 | Mitteilungen des Vorsitzenden und der Verwaltung | ||||||||||
Ö 6 | Anfragen der Ausschussmitglieder | ||||||||||
N 1 | Abberufung eines Prüfers des Fachbereichs Rechnungsprüfung | ||||||||||
N 2 | Prüfung im Fachbereich Finanzen hier: Unvermutete Kassenprüfung | ||||||||||
N 3 | Mitteilungen des Vorsitzenden und der Verwaltung | ||||||||||
N 4 | Anfragen der Ausschussmitglieder | ||||||||||