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Vorlage - 2008/0673  

Betreff: Prüfung der Jahresrechnung der Stadt Herne für das Haushaltsjahr 2007 durch den Rechnungsprüfungsausschuss gemäß § 59 Abs. 3 in Verbindung mit § 101 GO NRW
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Hüttche - 2287 -
Federführend:FB 14 - Rechnungsprüfung Bearbeiter/-in: Rduch, Regina
Beratungsfolge:
Rechnungsprüfungsausschuss Entscheidung
03.12.2008 
des Rechnungsprüfungsausschusses beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Der Rechnungsprüfungsausschuss schließt sich dem Schlussbericht des Fachbereichs Rechnungsprüfung zur Prüfung der Jahresrechnung 2007 an und erklärt ihn als Schlussbericht gemäß § 101 Abs. 3 GO NRW. Der Bericht ist unter Wahrung des Datenschutzes und sonstiger schutzwürdiger Belange abgefasst worden und kann daher der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.

 

Sachverhalt:

Sachverhalt:

Der vorliegende Schlussbericht vom 12.11.2008 enthält keine rückäußerungspflichti­gen Prüfungsbemerkungen.

Die Gemeindeordnung NRW sieht in § 101 Abs. 3 vor, dass der Schlussbericht in einen allge­meinen und einen gesonderten Berichtsband zu gliedern ist. Die Einwohner und Abgabe­pflichtigen sind zur Einsichtnahme in den allgemeinen Berichtsband berechtigt. Welche vertraulichen Teile des Schlussberichtes in dem gesonderten Berichtsband darzustellen sind, hat der Rechnungsprüfungsausschuss zu entscheiden.

Personenbezogene Daten und Identifizierungsmerkmale, die Rückschlüsse auf Personen zu­lassen, sind in dem zur Einsichtnahme bereitgehaltenen Bericht unkenntlich zu machen.

 

Der vorliegende Schlussbericht ist unter Wahrung des Datenschutzes und sonstiger schutz­würdiger Belange abgefasst worden und kann daher der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Insoweit ist auf einen gesonderten Berichtsband verzichtet und ein einheitlicher Schlussbericht erstellt worden. Dies wird vom Innenministerium NRW als zulässig angesehen.

 

 

 

 

 

Hüttche

Leiter des Fachbereichs Rechnungsprüfung