|
|
Beschlussvorschlag:
Der Rechnungsprüfungsausschuss schließt sich dem Schlussbericht des Fachbereichs Rechnungsprüfung zur Prüfung der Jahresrechnung 2007 an und erklärt ihn als Schlussbericht gemäß § 101 Abs. 3 GO NRW. Der Bericht ist unter Wahrung des Datenschutzes und sonstiger schutzwürdiger Belange abgefasst worden und kann daher der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.
Sachverhalt:
Der vorliegende Schlussbericht vom 12.11.2008 enthält keine rückäußerungspflichtigen Prüfungsbemerkungen.
Die Gemeindeordnung NRW sieht in § 101 Abs. 3 vor, dass der Schlussbericht in einen allgemeinen und einen gesonderten Berichtsband zu gliedern ist. Die Einwohner und Abgabepflichtigen sind zur Einsichtnahme in den allgemeinen Berichtsband berechtigt. Welche vertraulichen Teile des Schlussberichtes in dem gesonderten Berichtsband darzustellen sind, hat der Rechnungsprüfungsausschuss zu entscheiden.
Personenbezogene Daten und Identifizierungsmerkmale, die Rückschlüsse auf Personen zulassen, sind in dem zur Einsichtnahme bereitgehaltenen Bericht unkenntlich zu machen.
Der vorliegende Schlussbericht ist unter Wahrung des Datenschutzes und sonstiger schutzwürdiger Belange abgefasst worden und kann daher der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Insoweit ist auf einen gesonderten Berichtsband verzichtet und ein einheitlicher Schlussbericht erstellt worden. Dies wird vom Innenministerium NRW als zulässig angesehen.
Hüttche
Leiter des Fachbereichs Rechnungsprüfung