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TOP | Betreff | Vorlage | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Ö 1 | Sanierung der "Städtischen Galerie im Schlosspark" - Mündlicher Sachstandsbericht - | 2022/0090 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 2 | Dachsanierung "Flottmann-Hallen" - Mündlicher Sachstandsbericht - | 2022/0091 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 3 | Eintragung der Trinkhalle am Kurt-Edelhagen-Platz, Stadtbezirk Sodingen, in die Denkmalliste der Stadt Herne gemäß § 3 des Denkmalschutzgesetzes NRW | 2022/0112 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 4 | Zuschüsse an kulturtreibende Vereinigungen | 2022/0092 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
VORLAGE | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beschlussvorschlag: Der Kultur- und Bildungsausschuss beschließt die Leistung folgender Transferaufwendungen:
Förderverein „Unser Fritz 2/3 e. V.“ maximal 11.000,00 € Förderverein „Kulturbrauerei Eickel e. V.“ maximal 5.500,00 € Kunstwald „Teutoburgia“ maximal 5.500,00 € Theater Kohlenpott maximal 44.000,00 € Herner Symphoniker e. V. maximal 2.950,00 € „kleines theater herne e. V.“ maximal 2.820,00 € Theaterverein „Fidele Horst“ maximal 2.820,00 € Theaterverein „Volksbühne Körner“ maximal 2.820,00 € Theaterverein „Lampenfieber“ maximal 2.820,00 € (vorbehaltlich der noch ausstehenden Berichterstattung) Tigerpalast e. V. maximal 1.500,00 € 1. Herner Karnevalsgesellschaft e. V. maximal 1.050,00 € Herner Künstlerbund maximal 610,00 € Verein Schollbrockhaus e. V. maximal 610,00 € für die beiden letztgenannten Vereine zur anteiligen Bezuschussung von Mietaufwendungen zu gleichen Teilen maximal 1.570,00 €
Weiterhin als maximale Mietzuschüsse für Raumnutzungen in städtischen Gebäuden - das Kindertheater „Tigerpalast“ im Heisterkamp bis 4.430,00 € - den Förderverein Teutoburgia bis 2.250,00 € - Pottporus, Räume in Heinz-Westphal-Haus, bis 3.300,00 €
Die Auszahlung, auch eventueller Teilbeträge, steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit entsprechender Haushaltsmittel. Hier sind die jeweiligen Bewirtschaftungsverfügungen des Stadtkämmerers zu beachten. Je nach Umsetzung eventueller Einschränkungen in der Bewirtschaftung können sich hier die aufgeführten Maximalbeträge prozentual reduzieren.
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16.02.2022 - Kultur- und Bildungsausschuss | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 4 - beschlossen | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beschluss: Der Kultur- und Bildungsausschuss beschließt die Leistung folgender Transferaufwendungen:
Förderverein „Unser Fritz 2/3 e. V.“ maximal 11.000,00 € Förderverein „Kulturbrauerei Eickel e. V.“ maximal 5.500,00 € Kunstwald „Teutoburgia“ maximal 5.500,00 € Theater Kohlenpott maximal 44.000,00 € Herner Symphoniker e. V. maximal 2.950,00 € „kleines theater herne e. V.“ maximal 2.820,00 € Theaterverein „Fidele Horst“ maximal 2.820,00 € Theaterverein „Volksbühne Körner“ maximal 2.820,00 € Theaterverein „Lampenfieber“ maximal 2.820,00 € Tigerpalast e. V. maximal 1.500,00 € 1. Herner Karnevalsgesellschaft e. V. maximal 1.050,00 € Herner Künstlerbund maximal 610,00 € Verein Schollbrockhaus e. V. maximal 610,00 € für die beiden letztgenannten Vereine zur anteiligen Bezuschussung von Mietaufwendungen zu gleichen Teilen maximal 1.570,00 €
Weiterhin als maximale Mietzuschüsse für Raumnutzungen in städtischen Gebäuden - das Kindertheater „Tigerpalast“ im Heisterkamp bis 4.430,00 € - den Förderverein Teutoburgia bis 2.250,00 € - Pottporus, Räume im Heinz-Westphal-Haus, bis 3.300,00 €
Die Auszahlung, auch eventueller Teilbeträge, steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit entsprechender Haushaltsmittel. Hier sind die jeweiligen Bewirtschaftungsverfügungen des Stadtkämmerers zu beachten. Je nach Umsetzung eventueller Einschränkungen in der Bewirtschaftung können sich hier die aufgeführten Maximalbeträge prozentual reduzieren.
Ergänzend zur Vorlage teilt die Verwaltung mit, dass der Bericht des „Theaterverein Lampenfieber“ zwischenzeitlich eingegangen ist. Diese ist als Anlage 1 beigefügt und wurde den Ausschussmitgliedern sowohl per Mail als auch als ergänzende Tischvorlage zugeleitet. Der diesbezügliche Vorbehalt im Beschlussvorschlag entfällt damit.
Die „Grüne Fraktion“ beantragt eine gesonderte Abstimmung über den Zuschuss an die 1. Karnevalsgesellschaft.
Abstimmungsergebnis:
Damit wird über die Vorlage wie von der Verwaltung vorgeschlagen und ergänzt abgestimmt.
Abstimmungsergebnis:
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Ö 5 | Zuschüsse an Musikvereinigungen | 2022/0093 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 6 | Zuschüsse an Pottporus e.V. sowie Renegade | 2022/0094 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 7 | Veranstaltungsplanung des FB Kultur für das Jahr 2022 - Mündlicher Sachstandsbericht - | 2022/0095 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 8 | Mitteilungen der Vorsitzenden und der Verwaltung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 9 | Anfragen der Ausschussmitglieder | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
N 1 | Anfragen der Ausschussmitglieder | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
N 2 | Mitteilungen der Vorsitzenden und der Verwaltung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||