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Ratsinformationssystem

Vorlage - 2022/0093  

Betreff: Zuschüsse an Musikvereinigungen
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Markus Leckscheid
Federführend:FB 32 - Kultur Bearbeiter/-in: Leckscheid, Markus
Beratungsfolge:
Kultur- und Bildungsausschuss
16.02.2022 
des Kultur- und Bildungsausschusses beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

 

Finanzielle Auswirkungen in Euro

 

Teilergebnisplan (konsumtiv)

Produkt

Kontengruppe

Ertrag/Aufwand (-)

Nr.: 2503

Bez.: Allgemeines Kulturmanagement

Nr.: 15

Bez.: Transferaufwendungen

14.800,00 (-)

 

Teilfinanzplan (investiv)

Maßnahme

Kontengruppe

Einzahlung/Auszahlung (-)

Nr.:

Bez.:

Nr.:

Bez.:

keine

 

 

                       


Beschlussvorschlag:
 

Der Kultur- und Bildungsausschuss beschließt die Leistung von Transferaufwendungen (Zuschüssen) an Herner Musikvereinigungen in folgender Höhe:

 

Herner Männerchor 1865     1.587,12 €

Invitation e. V.       1.060,32 €

Seniorenchor Flora Marzina        437,36 €

Senioren-Seemanns-Chor-Crange    1.823,82 €

MGV Sängervereinigung Röhlinghausen   1.823,82 €

MGV Sangeslust 1862     1.471,08 €

Funkenberger Frauenchor        760,98 €

MGV Concordia 1892      1.413,06 €

Chorgemeinschaft Horsthausen    1.823,82 €

Emscherland-Akkordeon-Orchester       995,37 €

Trixi-Chor       1.584,81 €

 

Die Auszahlung, auch eventueller Teilbeträge, steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit entsprechender Haushaltsmittel sowie der Beachtung eventueller Verfügungen bezüglich der Mittelbewirtschaftung durch den Stadtkämmerer.

 

 

 

 

 

                                  


Sachverhalt:
 

Die Gewährung von Zuschüssen an Chöre und Instrumentalvereine ist seit dem 04.06.1985 durch eine Ratsrichtlinie geregelt.

Der Zuschuss wird danach anhand der Aktivitäten der Vereinigung durch ein aus deren Kreis gewähltes Gutachtergremium festgelegt.

Grundlage sind die Aktivitäten der Vereinigungen in der Öffentlichkeit. Gewichtet wird nach größeren Konzerten mit Bestuhlung sowie Auftritten i. d. R. in karitativen Einrichtungen (Krankenhäuser, Seniorenwohneinrichtungen, Vereinsheime etc.).

Das Verfahren der Bezuschussung nach Aktivitätsbeurteilung hat sich über Jahrzehnte bewährt, konnte aber pandemiebedingt nichtr die Zuschussgewährung im Jahr 2021 umgesetzt werden.

Aus der im Jahr 2020 durchgeführten Versammlung der Vertreterinnen und Vertreter der Vereine wurde der Vorschlag entwickelt, für die Dauer der Pandemie Zuschüsse in Höhe des Durchschnitts der Jahre 2019 und 2020 zu leisten.

Das Verfahren wurde erstmals im vergangenen Jahr umgesetzt.

Insofern entspricht die vorgeschlagene Zuschusshöhe exakt den Vorjahressummen.

Die Mittel sind in entsprechender Höhe im Haushaltsplan 2022 eingeplant.

 

Der Oberbürgermeister

 

In Vertretung

 

 

 

 

Merkendorf

 

(Stadtrat)