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Ratsinformationssystem

Tagesordnung - der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Wanne  

Bezeichnung: der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Wanne
Gremium: Bezirksvertretung Wanne
Datum: Di, 20.03.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 16:36 Anlass: Sitzung
Raum: großer Sitzungssaal (Raum Nr. 30)
Ort: Rathaus Wanne

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Anfrage: Rasereien im Kreuzungsbereich Berliner-/Gelsenkircher Straße
Enthält Anlagen
2018/0210  
Ö 2  
Anfrage: Umsetzung des Glücksspielstaatsvertrags in Wanne
Enthält Anlagen
2018/0211  
Ö 3  
Lärmaktionsplan für die Stadt Herne
Enthält Anlagen
2018/0148  
Ö 4  
Anfrage: Innenstadtkonzept Wanne - Sachstand und Bürgerbeteiligung
Enthält Anlagen
2018/0212  
Ö 5  
Anfrage: Lebensmitteldiscounter Steinbergstraße
Enthält Anlagen
2018/0202  
    20.03.2018 - Bezirksvertretung Wanne
    Ö 5 - zur Kenntnis genommen
   

In der Sitzung der Bezirksvertretung vom 26.04.2016 gab es eine Bürgereingabe gegen das Bauvorhaben eines Lebensmitteldiscounters an der Steinbergstraße. Diese Bürgereingabe wurde zur Kenntnis genommen.

Gegen den positiven Vorbescheid der Verwaltung zu dem geplanten Vorhaben wurde ein Klageverfahren eingeleitet, das (Stand Ende September 2017) noch nicht abgeschlossen ist. Ebenso lag bis zu diesem Zeitpunkt noch kein Konzept zur Erschließung des Geländes vor.In diesem Zusammenhang bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen:

 

 

1.Wie ist der aktuelle Sachstand bzgl. des Klageverfahrens gegen den Bauvorbescheid?

 

2.Hat der Investor einen Vorschlag zur verkehrlichen Erschließung vorgelegt?

 

3.Haben Einwohnerinnen und Einwohner noch die Möglichkeit, Stellungnahmen sowohl zu dem gesamten Bauvorhaben als auch zur verkehrlichen Erschließung abzugeben?

 

 

Herr Rosenberger beantwortet die Fragen wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Das Klageverfahren ist noch immer anhängig. Es hat sich tatsächlich seit der letzten Anfrage nichts Neues ergeben. Es ist auch nicht absehbar, wann das Verfahren beim OVG Münster Fortgang nehmen wird. Die Verfahrensdauer kann von den Prozessbeteiligten hier nicht beeinflusst werde.

 

Zu Frage 2:

Eine geänderte Planung zur verkehrlichen Erschließung liegt der Verwaltung vor und befindet sich in der fachlichen Prüfung.

 

Zu Frage 3:

Die bauordnungsbehördlichen Genehmigungsverfahren sehen eine umfassende förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung nicht vor. Die Verwaltung kann in diesem Zusammenhang anbieten, in die Bezirksvertretung entsprechend dem Fortgang des Verfahrens zu informieren. Nach Vorstellung der Verwaltung könnte dies zu gegebener Zeit beispielsweise auch durch eine Präsentation des Vorhabens durch den Investor erfolgen.

 

Ö 6  
Anfrage: Sachstand Grundstück "Am Berg / Am Mühlenbach"
Enthält Anlagen
2018/0205  
Ö 7  
Mitteilungen des Bezirksbürgermeisters und der Verwaltung    
N 1     Mitteilungen des Bezirksbürgermeisters und der Verwaltung