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Ratsinformationssystem

Vorlage - 2018/0211  

Betreff: Anfrage: Umsetzung des Glücksspielstaatsvertrags in Wanne
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage_Formular
Verfasser:BVO Nierstenhöfer, Günter
Federführend:FB 44 - Öffentliche Ordnung Bearbeiter/-in: Gresch, Norbert
Beratungsfolge:
Bezirksvertretung Wanne Entscheidung
20.03.2018 
der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Wanne zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:
 

Ab dem 01.12.2017 dürfen Spielhallen nur noch diesen Namen tragen und sich nicht mehr „Casino“ oder anderswie nennen. Ferner müssen sie 350 Meter Abstand zueinander und von Schulen etc. haben. Dies sieht der Glücksspielstaatsvertrag in §16 Absatz 3 vor:

 

„Ein Mindestabstand von 350 Meter Luftlinie zu einer anderen Spielhalle soll nicht unterschritten werden. Die Spielhallen sollen nicht in der Nähe von Schulen oder Kinder-/Jugend-Einrichtungen sein.“

 

Daher bitte ich um Beantwortung der folgenden Fragen:

 

 

  1. Wie viele Spielhallen gibt es im Stadtbezirk Wanne?

 

  1. Bei welchen Spielhallen im gesamten Stadtbezirk wird der Mindestabstand zu Schulen bzw. Kinder-/Jugend-Einrichtungen nicht eingehalten?

 

  1. Gibt es in Wanne Spielhallen, die dadurch geschlossen werden müssen?

Wenn ja, wie viele ?

 

 

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlagen:
 

Original der Anfrage

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich BV WAN 2018.03.20. - Anfr. Spielhallen (337 KB)