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Mit dem Antrag (Nr. 2017/0664) vom 26.09.2017 wurde die Verwaltunggebeten zu prüfen, ob und welche (technischen) Möglichkeiten bestehen, um den barrierefreien Zugang zum Stadtteilzentrum Sodingen zu verbessern und der Bezirksvertretung die in Betracht kommende Lösungen mit den jeweils zu erwartenden Herstellungskosten vorzustellen bzw. vorzuschlagen.
Der Fachbereich Tiefbau und Verkehr nimmt wie folgt Stellung:
Bei einer Übereck-Variante im nordwestlichen Anschluss an die vorhandene Treppenanlage ist das Flurstück 252 (Flur 4) betroffen. Dieses Grundstück befindet sich nicht im städtischen Grundbesitz.Eine Recherche hat ergeben, dass für dieses Flurstück 13 Eigentümer eingetragen sind. In Abstimmung mit der zuständigen Wohnungsgesellschaft kann die Planung einer Rampe bei der nächsten Eigentümerversammlung im Sommer 2019 vorgestellt werden.Das Ergebnis der Versammlung bleibt abzuwarten.
Mitteilungen des Bezirksbürgermeisters und der Verwaltung
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