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Vorlage - 2018/0732  

Betreff: Neubau einer Erschließungsanlage an der Courrierstraße
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Gottschlich, Manuela
Federführend:FB 53 - Tiefbau und Verkehr Bearbeiter/-in: Gorba-Karwath, Sabine
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung Vorberatung
13.11.2018 
des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung beschlossen   
Bezirksvertretung Sodingen Entscheidung
14.11.2018 
der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Sodingen beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

                             

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Beschlussvorschlag:
 

Die Bezirksvertretung Sodingen beschließt:

  1. Den Bau einer Erschließungsanlage einschließlich Entwässerungseinrichtungen an der Courrieresstraße gemäß nachfolgender Beschreibung vorbehaltlich des rechtskräftigen in Aufstellung befindlichen BBP 247.

 

  1. Die Ermächtigung der Verwaltung, für die unter 1. genannte Erschließungsstraße mit dem Erschließungsträger Stadtentwicklungsgesellschaft Herne mbH, Langekampstraße 36, 44652 Herne einen Erschließungsvertrag gemäß § 124 Abs. 1 Baugesetzbuch abzuschließen.

                             

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Sachverhalt:
 

Begründung zu Beschlussvorschlag 1:

Allgemeines

 

Auf den Grundstücken Gemarkung Herne Flur 22, Flurstücke 170 und 187 soll der Neubau einer Erschließungsstraße einschließlich Entwässerung und Beleuchtung gemäß dem in Aufstellung befindlichen B-Plan 247 realisiert werden. Ziel der Planung ist es, den Bau von 6 Einfamilienhäusern zu ermöglichen.

 

Der vorgenannte B-Plan schafft das entsprechende Planungsrecht.

Vorhandene Situation

Das Baugebiet wird auf dem bisherigen ungenutzten Hintergelände der umliegenden Häuser erstellt. Die Begrenzung des Baugebietes wird durch die Bestandsbebauung der Hauerstraße (Norden), Hügelstraße (Südosten), Mühlhauser Straße (Westen) und der Courrieresstraße (Süden) dargestellt. Im Übrigen schließt das B-Plangebiet an die vorhandene Bebauung an.

Beschreibung geplante Maßnahme

Im Gebiet werden 6 Einfamilienhäuser in 1,5-geschossiger Bauweise erstellt. Die Einfamilienhäuser werden über eine neugeplante öffentliche Erschließungsstraße erschlossen. Die Haupterschließung erfolgt neben dem Wohnhaus Courrieresstraße Nr. 17. Der Abwasserkanal wird von der SEH gebaut und ist nicht Bestandteil des Erschließungsvertrages.

Straßenlage

Die Anbindung der Erschließungsstraße erfolgt über die bestehende Courrieresstraße. Im Einmündungsbereich wird der bestehende Gehweg durch eine niveaugleiche Überfahrt ersetzt. Die Erschließung des Baugebietes erfolgt über eine ca. 98 m lange Straße.

Straßenraumaufteilung

Das Plangebiet wird über eine öffentliche Erschließung von der Courrièresstraße im südlichen Bereich erschlossen. Die Erschließungsstraße ist als Mischverkehrsfläche konzipiert und als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen. Der Anschluss an die Courrièresstraße erfolgt mit einer Aufpflasterung.

Die öffentliche Mischverkehrsfläche weist eine Breite von 4 bis 6 m auf. Im inneren Bereich werden Parkplätze und eine kleine Grünanlage als verkehrsberuhigende Elemente bzw. Quartiersplatz angeordnet.

Alle Verkehrsflächen werden nach den einschlägigen technischen Vorschriften ausgebaut. In Absprache mit dem Fachbereich Tiefbau und Verkehr der Stadt Herne sind folgende Befestigungen vorgesehen:

-          Ausbau der Mischverkehrsfläche in grau mit Verbundpflaster

-          Parkplätze in anthrazit mit Verbundpflaster

-          Bekantung an Pflasterstraßen aus Betonbordsteinen 8/20/100 grau

-          Rinne aus Basamentsteinen 16/24/14 grau

-          Bekantung an Pflasterstraßen zur öffentlichen Grünfläche aus Betonbordsteinen

 

Die Straßenführung im Baugebiet ermöglicht eine vollständige Befahrung des Baugebietes durch ein drei-achsiges Müllfahrzeug und Feuerwehrfahrzeugen gemäß § 5 BauO-NRW.

Die Grundlagen der Planung wurden mit dem Fachbereich 44/4 (Verkehrsbehörde), der Polizei sowie mit dem Fachbereich 33/4.1 (Vorbeugender Brandschutz) abgestimmt.

Beschilderung

Der Verkehrsraum wird als Mischverkehrsfläche ausgewiesen und durch das Verkehrszeichen 325.1 als verkehrsberuhigter Bereich gekennzeichnet. Das Verkehrszeichen wird beginnend an der geplanten Erschließungsstraße aufgestellt. Das Zeichen 325.2 wird bei der Ausfahrtstelle des Erschließungsgebietes plaziert.

Straßenoberbau nach RStO 12

Der Aufbau der Mischverkehrsflächen und der Stellplätze erfolgt gemäß Belastungsklasse 1,0 Zeile 1 der Richtlinien für den Straßenoberbau (RStO 2012). Der Straßenbau erfolgt in zwei Ausbaustufen. In der ersten Ausbaustufe wird als Baustraße eine ca. 4,5 m bis 6,0 m breite Asphaltdeckschicht eingebaut, die vor Endherstellung wieder entfernt wird. Nach erfolgter Bebauung werden die Verkehrsflächen mit Borden, Rinnen, Baumscheibe und Pflasteroberfläche endausgebaut.

Längs- und Querneigungen

Die Verkehrsfläche wird mit einem Quergefälle von 2,5% ausgeführt. Die Längsneigung der Straße liegt zwischen 0,5% und max. 3,5%. Die Längsneigung von 3,5% ist der Geländeneigung geschuldet und erstreckt sich über eine Länge von ca. 35m im südlichen Bereich des Erschließungsgebietes. Die Gefälle orientieren sich an der RASt 06.

Beleuchtung

Die Beleuchtungsstandorte sind im Lageplan dargestellt. Es handelt sich um stromsparende LED Leuchtmittel. Die Planung ist zwischen den Stadtwerken Herne und der Stadt abgestimmt.

Entwässerung

Das Niederschlagswasser der EFH und das Oberflächenwasser der öffentlichen Straße werden über Sinkkästen der Mischwasserkanalisation zugeführt. Das Regenwasser wird auf 10 l/s*ha mittels Stauraumkanal DN800 gedrosselt. Die Drosselung wurde anhand der hydraulischen Leistungsfähigkeit ausgelegt. Der Anschluss erfolgt an den Mischwasserkanal in der Courrieresstraße Die Hausanschlüsse werden im Zuge der Erschließung auf die jeweiligen Grundstücke verlegt und verfügen jeweils über einen Revisionsschacht. Die abwassertechnische Erschließung erfolgt unabhängig durch die SEH GmbH & Co. KG gemäß der vierten Umsetzungsvereinbarung.

Altlasten (Boden, Wasser)

Durch die Firma LUB Bochum wurde im September 2017 Bodenuntersuchungen durchgeführt. Die Untersuchungen wiesen Auffälligkeiten auf. Die Altlasten werden im Zuge der Erschließung vom Erschließungsträger beseitigt.

Kosten

Die Kosten der Erschließungsanlage der Fläche belaufen sich auf: ca. 480.000€ brutto.

In diesen Kosten sind Fahrbahn, Straßenentwässerung, Begrünung, Beschilderung und Markierung enthalten.

Die Kosten werden komplett vom Erschließungsträger getragen.

Bauzeit und Baubeginn

Der Baubeginn soll im Frühjahr 2019 erfolgen. Die Fertigstellung der Erschließung ist für Dezember 2024 geplant

Umleitung

Eine Umleitung ist nicht geplant.

 

 

Begründung zu Beschlussvorschlag 2:

 

Der Erschließungsträger beabsichtigt, die in der Stadt Herne gelegenen Grundstücke Gemarkung Herne Flur 22, Flurstücke 170 und 187 einer Wohnbebauung zuzuführen. Die Erschließung dieses Gebietes soll über die neu anzulegende Erschließungsstraße, die an die Courrieresstraße angebunden wird, erfolgen.

Der Erschließungsträger ist Eigentümer der Grundstücke.

 

 

 

Für die Entwicklungsfläche liegt der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 247 vor.

Wesentliche Regelungen des Erschließungsvertrages sind:

 

-            Der Ausbau der Erschließungsstraßen umfasst die Erstellung der Straßenentwässerungseinrichtungen, der Straßen- und Wegeflächen, der Beleuchtung und des Straßenbegleitgrüns.
 

-            Der Erschließungsträger verpflichtet sich, die technische Herstellung der o.a. Erschließungsanlagen bis zur Bezugsfertigkeit der geplanten Wohnhäuser, spätestens bis zum 31.12.2024 endgültig fertigzustellen.

 

-            Damit gewährleistet ist, dass die Erschließungsanlagen nach den technischen Vorschriften erstellt und somit dem allgemeinen Standard der anderen vergleichbaren städtischen Straßen angepasst wird, werden die entsprechenden Vorgaben nach den Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06) und den Richtlinien für den Straßenoberbau (RStO 2012) in dem abzuschließenden Vertrag festgesetzt.

 

-            Der Erschließungsträger ist verpflichtet, die Gewährleistung für eine ordnungsgemäße Gebrauchstauglichkeit der von ihm herzustellenden Anlagen zu übernehmen. Die Gewährleistung richtet sich nach den Vorschriften der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB).

 

-            Im Anschluss an die Abnahme der mängelfreien Erschließungsanlagen wird die Stadt Herne diese in ihre Baulast übernehmen.

 

-            Die Parteien beabsichtigen, im Anschluss an die Abnahme einen Grundstückübereignungsvertrag abzuschließen, in dem die öffentlichen Verkehrsflächen einschließlich der Flächen für die Entwässerungseinrichtungen unentgeltlich auf die Stadt übertragen werden. Sämtliche durch den Abschluss des Grundstücksübereignungsvertrages und seine Durchführung entstehenden Kosten, Gebühren und Abgaben einschließlich der Grunderwerbsteuer und die Vermessungskosten trägt der Erschließungsträger.

 

-            Eine Beteiligung der Stadt an den Erschließungskosten ist nicht vorgesehen.

 

Der Entwurf des Erschließungsvertrages ist von der Verwaltung erarbeitet und mit dem Erschließungsträger abgestimmt worden.

 

Der Oberbürgermeister

in Vertretung

 

 

 

(Friedrichs)

   Stadtrat

 

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Anlagen:
 

- Übersichtsplan 

- Lageplan, Stand: 13.04.2018 (M 1/250)                            

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich 20181024 Übersichtslageplan (4022 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich 20181023 Lageplan_Straßenbau (1958 KB)