Cookie-Einstellungen
herne.de setzt sogenannte essentielle Cookies ein. Diese Cookies sind für das Bereitstellen der Internetseite, ihrer Funktionen wie der Suche und individuellen Einstellungsmöglichkeiten technisch notwendig und können nicht abgewählt werden.
Darüber hinaus können Sie individuell einstellen, welche Cookies Sie bei der Nutzung von externen Webdiensten auf den Seiten von herne.de zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei Aktivierung Daten, zum Beispiel Ihre IP-Adresse, an den jeweiligen Anbieter übertragen werden können.
herne.de setzt zur Verbesserung der Nutzerfreundlichkeit das Webanalysetool eTracker in einer cookie-freien Variante ein. Mit Ihrer Zustimmung zum Setzen von eTracker-Cookies können Sie helfen, die Analyse weiter zu verfeinern. Eine Möglichkeit das Tracking vollständig zu unterbinden finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
eTracker:
Readspeaker:
Youtube:
Google Translate:

Ratsinformationssystem

Auszug - Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 17 - Widumer Höfe - Stadtbezirk Sodingen Erneuter Beschluss zur öffentlichen Auslegung   

der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Sodingen
TOP: Ö 5
Gremium: Bezirksvertretung Sodingen Beschlussart: beschlossen
Datum: Mi, 14.11.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:05 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgersaal der Akademie Mont Cenis
Ort:
2018/0718 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 17 - Widumer Höfe -
Stadtbezirk Sodingen
Erneuter Beschluss zur öffentlichen Auslegung
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Hentschel, 3010
Federführend:FB 51 - Umwelt und Stadtplanung Bearbeiter/-in: Leckscheid, Jörn
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis


Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung Sodingen empfiehlt dem Haupt- und Personalausschuss folgenden Beschluss zu fassen:
 

Der Haupt- und Personalausschuss

 

  1. nimmt den von der Verwaltung ausgearbeiteten Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans (VBP) Nr. 17 - Widumer Höfe - sowie des Vorhaben- und Erschließungsplans einschließlich Begründung zustimmend zur Kenntnis.

 

  1. beschließt, den Entwurf einschließlich Begründung sowie dem Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) und den bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 4a Abs. 3 BauGB für die Dauer eines Monats erneut öffentlich auszulegen. Gemäß § 13a BauGB wird das Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

 

gesamt

SPD

CDU

Int. f. Sod.

Lütjens

dafür:

13

6

4

2

1

dagegen:

 

 

 

 

 

Enthaltung: