Mit der öffentlichen Wohnraumförderung unterstützt das Land Nordrhein-Westfalen die (Neu-) Schaffung, Modernisierung und Erhaltung moderner, barrierefreier, klimaschutzorientierter und bezahlbarer Wohnangebote mit Mietpreis- und Belegungsbindungen für unterschiedlichste Zielgruppen. Ziel ist es, Wohnraum für Haushalte zu schaffen, die sich am Markt nicht angemessen mit Wohnraum versorgen können.
Gefördert werden der Neubau von Mietwohnraum, selbstgenutztes Wohneigentum und die Modernisierung von Wohnraum. Die öffentliche Wohnraumförderung des Landes Nordrhein-Westfalen wird aus Mitteln der landeseigenen Förderbank (NRW.BANK) sowie Finanzmitteln des Bundes und des Landes finanziert. Die Förderung besteht aus zinsvergünstigten Darlehen und der Gewährung von "Tilgungsnachlässen".
Für geförderten Mietwohnraum gelten für einen Bindungszeitraum von gegenwärtig 25 oder 30 Jahren Mietobergrenzen. Die Wohnungen werden ausschließlich an Haushalte vermietet, deren Nettoeinkommen unterhalb der vom Land NRW vorgegebenen Einkommensgrenzen liegt und die über einen entsprechenden "Wohnberechtigungsschein" (WBS) verfügen.
Die Kreise und kreisfreien Städte haben im System der Wohnraumförderung insbesondere die Rolle der Bewilligungsbehörden. Diese Aufgabe nimmt in Herne der Fachbereich Umwelt und Stadtplanung wahr.
Zielgruppe sind bestandshaltende Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften und private Vermieter, die Wohnraum für Mieter*innen mit Wohnberechtigungsschein, also mit geringem bis mittlerem Einkommen, schaffen.
Die Darlehenshöhe richtet sich dabei nach Mietniveau, Wohnungsgröße, Bauausführung, Mietereinkommen und Belegungsdauer. Zur Vermietung bestimmte Eigentumswohnungen sind nicht förderfähig.
Weiterführende Informationen:
Mietwohnraumförderung - Neuschaffung - NRW.BANK (nrwbank.de)
Zielgruppe sind Haushalte mit mindestens einem Kind oder einer schwerbehinderten Person mit geringem bis mittlerem Einkommen die ein Haus oder eine Eigentumswohnung zur Selbstnutzung bauen oder erwerben möchten. Für die Einkommensbemessung gelten die Einkommensgrenzen des § 13 des Gesetzes zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen (WFNG NRW).
Die Darlehenshöhe richtet sich nach der Kostenkategorie (für Herne Kostenkategorie 3), dem Gesamteinkommen und Anzahl der Haushaltsmitglieder sowie nach der Bauausführung. Voraussetzung ist, dass die Finanzierung der Gesamtkosten gesichert und die Tragbarkeit der Belastung gewährleistet ist.
Weiterführende Informationen:
Öffentliche Förderung und Finanzierung von Wohneigentum - NRW.BANK (nrwbank.de)
Zielgruppe sind bestandshaltende Vermieter*innen, die Wohnraum für Mieter*innen mit Wohnberechtigungsschein erhalten oder schaffen wollen, sowie selbstnutzende Haus- oder Wohnungseigentümer*innen die die Einkommensgrenzen des § 13 des Gesetzes zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen (WFNG NRW) einhalten.
Die Modernisierungsförderung hat Maßnahmen
von mindestens seit fünf Jahren bezugsfertigem Wohnraum zum Ziel.
Weiterführende Informationen:
Darlehen zur Wohnraum-Modernisierung - NRW.BANK (nrwbank.de)
Eigentumsförderung - Modernisierung - NRW.BANK (nrwbank.de)
Beratungstermine nach telefonischer Vereinbarung.
Kirsten Süßmeier
Koordination Wohnungswesen
Telefon 0 23 23 / 16 - 37 10
Telefax 0 23 23 / 16 - 12 33 92 53
E-Mail
kirsten.suessmeier@herne.de
Technisches Rathaus
Raum A.120 (Block A)
Melanie Thiem
Sachbearbeitung
Telefon 0 23 23 / 16 - 37 53
Telefax 0 23 23 / 16 - 12 33 92 53
E-Mail
melanie.thiem@herne.de
Technisches Rathaus
Raum A.122 (Block A)
Oliver Oster
Technische Sachbearbeitung
Telefon 0 23 23 / 16 - 37 74
Telefax 0 23 23 / 16 - 12 33 92 53
E-Mail
oliver.oster@herne.de
Technisches Rathaus
Raum A.122 (Block A)
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Der Oberbürgermeister
Fachbereich Umwelt und Stadtplanung
Fachbereich 51/1 Generelle Planung und Wohnraumförderung
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