Die Stadt Herne sucht Bewerber*innen, die Schiedsperson für den Stadtbezirk Eickel werden möchten. Am Donnerstag, 16. Oktober 2025, endet die Wahlperiode der Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk 2 in Herne-Eickel. Ab dem 17. Oktober 2025 wird dieser Schiedsamtsbezirk neu besetzt.
Die Aufgabe einer Schiedsperson besteht darin, zwischen streitenden Parteien zu schlichten und auf diese Weise gerichtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden. Dieses Ehrenamt erfordert geeignete Persönlichkeiten und Fähigkeiten. Schiedspersonen müssen die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter besitzen. Sie dürfen nicht unter Betreuung stehen. Bewerber*innen müssen mindestens 25 Jahre alt sein und dürfen das 75. Lebensjahr nicht vollendet haben. Ein Wohnsitz im jeweiligen Schiedsamtsbezirk ist erforderlich.
Die Amtszeit beträgt fünf Jahre, eine Wiederwahl ist möglich. Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund sind ausdrücklich erwünscht. Zudem müssen die Bewerber*innen die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrschen, um Vergleichsprotokolle abfassen zu können.
Die Wahl der Schiedspersonen erfolgt durch den Rat der Stadt Herne, die Vereidigung erfolgt durch den Direktor des Amtsgerichts Herne-Wanne. Bewerbungen sind sowohl schriftlich als auch mündlich möglich. Diese müssen den vollständigen Namen, Vornamen, gegebenenfalls Geburtsnamen, Anschrift und Beruf des Bewerbers enthalten. Schriftliche Bewerbungen sind zu richten an die Stadt Herne, Fachbereich Recht, Postfach 10 18 20, 44621 Herne.
Für genauere Auskünfte steht das Rechtsamt der Stadt Herne zur Verfügung. Daniel Möller erteilt Auskunft unter der Telefonnummer 0 23 23 / 16 - 20 91 sowie Stefanie Höffken unter 0 23 23 / 16 - 25 09. Informationen zur geografischen Lage sind auf der Internetseite der Stadt Herne im Geoportal unter der Rubrik Verwaltung, Recht und Wahlen, Punkt 1 Schiedsamtsbezirke zu finden: Geoportal Stadt Herne .