Ostern steht vor der Tür und damit auch die Zeit der Osterfeuer. Für die einen gehören sie zum unverzichtbaren Brauchtum, für die anderen sind sie ein Ärgernis, das die Luft verschmutzt.
Osterfeuer dürfen von Karsamstag, 19. April 2025, bis Ostermontag, 21. April 2025, von 18 bis 22 Uhr, im Rahmen einer frei zugänglichen öffentlichen Veranstaltung abgebrannt werden. Veranstaltungsberechtigt sind ausschließlich örtliche Glaubensgemeinschaften, eingetragene Vereine oder größere Organisationen.
Zum diesjährigen Osterfest haben 24 autorisierte Veranstalter*innen das Abbrennen eines Osterfeuers beim Fachbereich Umwelt und Stadtplanung angezeigt.
Weitere Anzeigen zum Osterfeuer sind jetzt nicht mehr möglich, da die Anzeigefrist bereits abgelaufen ist.
Bitte beachten:Beim Abbrennen eines Osterfeuers sollte bedacht werden, dass das Verbrennen von pflanzlichen Materialien und Hölzern, die Umwelt stark belastet – je feuchter das Holz ist, umso mehr Schadstoffe werden bei der Verbrennung freigesetzt.