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Meldung vom 13. Februar 2025

Start der Denkmalförderung 2025

Das Förderprogramm des Landes NRW und der Stadt Herne für kleinere Denkmalpflegemaßnahmen geht in die nächste Runde. Auch in diesem Jahr stehen wieder 50.000 Euro für Maßnahmen an Baudenkmälern zur Verfügung.

Voraussetzung für den Erhalt von Fördermitteln ist, dass die geplante Maßnahme dem Erhalt der denkmalwerten Substanz in besonderem Maße dient. Dazu gehört zum Bespiel die Restaurierung von Holzfenstern, eine denkmalgerechte Fassadeninstandsetzung oder auch die Rekonstruktion von Bauteilen nach historischem Vorbild. Die Zuwendungen sollen Denkmaleigentümer*innen insbesondere bei den Vorhaben unterstützen, die ohne Förderung schwierig zu finanzieren wären. Je nach geplanter Maßnahme ist eine Förderung in Höhe von bis zu 50 Prozent der Kosten möglich, maximal jedoch 8.000 Euro.

Anträge können jederzeit mithilfe des ausgefüllten Vordrucks bei der Unteren Denkmalbehörde gestellt werden. Dieser ist auf der Webseite der Stadt Herne unter https://www.herne.de/denkmalschutz zu finden. Wichtig ist, dass mit der Maßnahme erst nach Beantragung und Erhalt einer sogenannten „Inaussichtstellung“ der Fördermittel begonnen werden darf. Bis zum 30. November 2025 muss die Maßnahme abgeschlossen und die Schlussrechnung eingereicht werden.

Bei Fragen rund um das Thema Förderung stehen die Mitarbeitenden der Denkmalbehörde per E-Mail an denkmal@herne.de oder unter der Telefonnummer 0 23 23 / 16 - 30 23 gern zur Verfügung.

Details der Meldungen
2017-04-26