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Städtische Dienststellen vom 24. Dezember bis einschließlich 1. Januar für Publikumsverkehr geschlossen. Notdienste sind eingerichtet. Wahlbüro zu bestimmten Zeiten geöffnet.

Meldung vom 11. Dezember 2024

Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase

Eine Infoveranstaltung zur gesundheitlichen Versorgungsplanung fand am Mittwoch, 20. November 2024, in der Volkshochschule Herne statt. Rund 30 Teilnehmende versammelten sich, um mehr über die gemeinsame Initiative des Fachbereichs Gesundheit und der Feuerwehr der Stadt Herne zu erfahren.

Die Veranstaltung wurde von Dr. Angelika Burrichter, Leiterin des Fachbereiches Gesundheit, geleitet. Moderierend durchs Programm führte Malina Schäfer-König, Geschäftsstellenleitung der Kommunalen Präventions- und Gesundheitskonferenz (KPGK). Dr. Holger Wißuwa, ärztlicher Leiter des Rettungsdienstes der Stadt Herne, und Dr. Axel Münker, leitender Arzt des Palliativmedizinischen Konsiliardienstes Herne/Castrop-Rauxel gaben einen fachlichen Einstieg ins Thema und standen in der anschließenden Podiumsdiskussion gemeinsam mit Elisabeth Hoffmann, Einrichtungsleitung der DRK-Hausgemeinschaften, für Rede und Antwort zur Verfügung.

In ihren Fachvorträgen betonten die Expert*innen die Notwendigkeit einer gesundheitlichen Versorgungsplanung. In der letzten Lebensphase sind Entscheidungen über medizinische und pflegerische Maßnahmen von größter Bedeutung. Der individuelle Wille von Bewohner*innen in Pflegeeinrichtungen sollte bekannt sein und respektiert werden.

Seit 2019 sind vollstationäre Pflegeheime und Einrichtungen für Eingliederungshilfe berechtigt, Beratungen zur gesundheitlichen Versorgungsplanung anzubieten – finanziert von den gesetzlichen Krankenkassen. Diese helfen den Bewohner*innen, ihre Vorstellungen über medizinische und pflegerische Abläufe zu kommunizieren und eine rechtssichere Dokumentation ihrer Wünsche in einer Patientenverfügung zu erstellen.

Herner Notfalltherapie-Ampel

Auf großes Interesse stieß das vom Arbeitskreis Gesundheitliche Versorgungsplanung erarbeitete Ampel-System – die Herner Notfalltherapie-Ampel (kurz: HeNA). Das Instrument in Form eines einseitigen Bogens ermöglicht durch ein einfaches Ja/Nein-Schema, dass die gewünschten medizinischen Maßnahmen festgelegt und im Notfall berücksichtigt werden. Das Ausfüllen der Notfalltherapie-Ampel ist freiwillig und soll im Rahmen der individuellen Beratung zur gesundheitlichen Versorgungsplanung erfolgen.

Die Umsetzung des Ampel-Systems bleibt ein Prozess und kann zukünftig Teil einer Schulung für Rettungsdienst und Pflegepersonal sein. „Wir hoffen, dass sich viele Einrichtungen in Herne der Initiative der Herner Notfalltherapie-Ampel anschließen und somit zukünftig Bewohner*innen in kritischen Situationen noch besser ihren Wünschen entsprechend versorgt werden können“, schloss Dr. Burrichter die Veranstaltung und dankte allen Teilnehmenden für ihr Engagement, die rege Beteiligung an der Diskussion und dem Interesse an dem wichtigen Thema.

Fragen und Antworten zur Notfalltherapie-Ampel

„Ist eine Patientenverfügung für die Notfalltherapie-Ampel notwendig?“

Eine Patientenverfügung soll Voraussetzung für die Notfalltherapie-Ampel sein. Bei einem Aufnahmegespräch in ein Pflegeheim wird daher immer nach einer Patientenverfügung gefragt.

„Gibt es die Notfalltherapie-Ampel auch für Privathaushalte?“

Für den ambulanten Bereich gibt es die Herner Notfalltherapie-Ampel aktuell nicht.

„Gilt die Ampel nur für Palliativpatient*innen oder für alle?“

Das Ampel-System wird zunächst in den Herner Pflegeheimen eingeführt, die daran teilnehmen wollen. Die Ampel steht dann in diesen Einrichtungen allen Bewohner*innen zur Verfügung, die dieses System nutzen möchten.

„Was passiert, wenn ein Ampel-Bogen vorliegt und der/die Bewohner*in einen akuten Notfall erleidet?“

Überwindbare akute Notfälle sind auch mit vorliegender Herner Notfalltherapie-Ampel besonders zu betrachten. In Akutsituationen müssen Betroffene sofort versorgt werden.

„Warum wird das System nicht digital eingeführt?“

Sanitäter*innen stehen in Notfallsituationen unter Zeitdruck. Da bleibt keine Zeit, sich zum Beispiel in Apps einzuloggen. Es ist zu riskant, sich in einer Notfallsituation auf die Technik oder das Internet zu verlassen. Welche digitalen Möglichkeiten sich bei einer flächendeckenden Einführung der E-Akte ergeben, bleibt zunächst noch abzuwarten.

„Patient*innen in Behinderteneinrichtungen sind oft nicht in der Lage, sich zu verständigen und haben keine Patientenverfügung. Können sie trotzdem berücksichtigt werden?“

In solchen Fällen wird ein Ersatzverfahren benötigt. Hierzu wird der Arbeitskreis Gesundheitliche Versorgungsplanung sich bemühen, Lösungen zu erarbeiten.

„Wie ist mit einer Notfalltherapie-Ampel zu verfahren, wenn der/die Bewohner*in unter einer psychischen Erkrankung leidet und einen Suizidversuch unternimmt?“

Suizid ist ein Sonderthema. Es wird in diesem Sonderfall die Maximaltherapie durchgeführt, da nicht sicher ist, ob der Suizidversuch ein Teil des Krankheitsbildes ist.

„Ist es möglich, dass der/die Ehepartner*in bevollmächtigt wird, wenn ein/eine Patient*in nicht mehr in der Lage ist, Entscheidungen zu treffen und zuvor keine Patientenverfügung oder Bevollmächtigung erstellt wurde?“

Die Bevollmächtigung wird in diesen Fällen in der Regel gerichtlich entschieden. Es gibt keine automatische Bevollmächtigung.

Weitere Informationen: über Seniorenberatungsstelle , die zu individuellen Fragen der Vorsorge informieren und über vorbeugenden Verfügungen und Vollmachten

Details der Meldungen
2017-04-26