Die Stadt Herne sucht Bürger*innen, die ab dem 1. April 2025 ehrenamtliche Richter am Verwaltungsgericht Gelsenkirchen werden möchten. Sie sprechen gemeinsam mit den Berufsrichter*innen Recht, wenn Bürger*innen oder Institutionen gegen die Verwaltung klagen. Gelegentlich enden die Sitzungen der Kammern erst gegen 17 Uhr, meistens vorher.
Wer ehrenamtlicher Richter*in werden möchte, muss die deutsche Staatsangehörigkeit haben, mindestens 25 Jahre alt sein und in Herne wohnen.
Nicht berufen werden dürfen Mitglieder des Bundestags, des Europäischen Parlaments, der gesetzgebenden Körperschaften eines Landes, der Bundesregierung oder einer Landesregierung. Auch Richter*innen oder andere Beamt*innen und Angestellte im öffentlichen Dienst dürfen nicht ehrenamtliche Richter*in am Verwaltungsgericht werden. Berufssoldat*innen und Zeitsoldat*innen sowie Rechtsanwält*innen, Notar*innen und andere Menschen, die geschäftsmäßig in Rechtsangelegenheiten tätig sind, können nicht berufen werden.
Wer ehrenamtlicher Richter*in am Verwaltungsgericht Gelsenkirchen werden möchte, schickt bitte eine schriftliche Bewerbung bis zum Montag, 2. Dezember 2024, an das Büro des Oberbürgermeisters, Stadt Herne, FB 10/4, Stichwort „ehrenamtliche Richter“, Postfach 10 18 20, 44621 Herne. Per E-Mail geht die Bewerbung an ratsangelegenheiten@herne.de . In der Bewerbung sollten Familienname und Vorname, sowie der Geburtsname angegeben sein. Fragen beantwortet Dorothee Schmitz unter der Telefonnummer 0 23 23 / 16 - 26 64.