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Sachverhalt:
Strategisches Ziel des Fachbereichs Kinder-Jugend-Familie:
„Der Rechtsanspruch auf Kindertagesbetreuung ist unter Beachtung der
Qualitätsstandards sichergestellt.“
Seit dem 1. August 2013 hat jedes Kind vom vollendeten ersten Lebensjahr bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres einen Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege.
Der beigefügte Bericht zum U3-Ausbau stellt den aktuellen Sachstand zur Umsetzung des Rechtspruchs auf Kindertagesbetreuung für unter dreijährige Kinder in Herne dar und gibt einen Ausblick auf die weiteren derzeit vor Ort geplanten Maßnahmen zur Erzielung eines bedarfsgerechten U3-Betreungsangebotes.
Der Oberbürgermeister
In Vertretung
Gudrun Thierhoff
Stadträtin
Anlagen:
Bericht zum U3-Ausbau - Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Kindertagesbetreuung für unter dreijährige Kinder in Herne
Anlagen:
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Nr. | Status | Name | ![]() |
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1 | öffentlich | Bericht_U3-Ausbau_März2015 (579 KB) |