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Ratsinformationssystem

Vorlage - 2015/0190  

Betreff: Sachstand zur Entwicklung der Opel-Flächen in Bochum
Status:öffentlichVorlage-Art:Berichtsvorlage
Verfasser:Herr Weichmann-Jaeger, 3017
Federführend:FB 51 - Umwelt und Stadtplanung Bearbeiter/-in: Fortnagel, Bettina
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung Vorberatung
14.04.2015 
des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n

Sachverhalt:

    

Anlass

Auf der Grundlage der Arbeitsergebnisse von Expertenworkshops sowie einer vom Wirtschaftsministerium NRW in Auftrag gegebenen Machbarkeitsstudie wurden erste Überlegungen zur Nachnutzung der Opel-Flächen in Bochum erarbeitet. Während eine weitere Qualifizierung der Flächen Opelwerk II und III zunächst zurückgestellt wurde, wurde für das Opelwerk I ein grobes Nutzungs- und Erschließungskonzept in zwei Varianten entwickelt, das als Grundlage weiterer vertiefender Planungen dienen soll.

Der derzeit erreichte Planungsstand wurde im Sinne einer frühzeitigen regionalen Information  den Nachbarkommunen mitgeteilt und auch im Lenkungskreis der Städteregion Ruhr 2030 am 16.03.2015 vorgestellt.

Ein Sachstandsbericht durch einen Vertreter der Stadt Bochum ist auch für die Sitzung des verfahrensbegleitenden Ausschusses zum Regionalen Flächennutzungsplan (VBA RFNP) am 24.04.2015 in Essen vorgesehen.

Sobald das vorliegende Grobkonzept im Rahmen der anstehenden bauleitplanerischen Bearbeitung durch die Stadt Bochum konkretisiert wird, kann in dem dafür vorgesehenen formellen Beteiligungsschritt eine qualifizierte Stellungnahme erfolgen.

 

Im Folgenden wird ein vom Planungsamt der Stadt Bochum formulierter Sachstandsbericht wiedergegeben:

 

Kontext

Mit der im Jahr 2013 angekündigten Schließung der drei Bochumer Opelwerke mit insgesamt ca. 175 ha großen Industrieflächen steht perspektivisch eines der größten zu entwickelnden Areale in NRW zur Verfügung. Um frühzeitig auf die Werksschließung der Adam Opel AG Ende 2014 zu reagieren und eine Entwicklungsperspektive aufzuzeigen, hat die Stadt Bochum bereits 2013 einen zweitägigen städtischen Workshop unter Beteiligung von wichtigen Akteuren aus Politik, Verwaltung, Wirtschaft, Wissenschaft und Verbänden durchgeführt. Die dort erarbeiteten „Leitlinien der Stadt Bochum zur Entwicklung der Opel-Flächen“ sind vom Rat im September 2013 als „Bochumer Position“ beschlossen worden. Aufgrund der landesweiten Bedeutung der drei Werksstandorte hat das Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk des Landes NRW die Gesellschaft NRW.URBAN beauftragt, im Rahmen eines zweistufigen Werkstattverfahrens ein einvernehmliches Nutzungs- und Strukturkonzept für die frei werdenden Flächen zu entwickeln. Das Ergebnis aus dem Werkstattverfahren wurde im April 2014 vom Rat der Stadt als Vorgabe für noch zu erstellende Nutzungs- und Erschließungskonzepte und für die Bauleitplanung beschlossen.

 

Opel-Werk I

Zur Entwicklung des ehemaligen Opel-Werks I wurde im Frühjahr 2014 die privatrechtliche Gesellschaft „Bochum Perspektive 2022 GmbH“ (BP 2022, 51 % städtische Tochter EGR, 49 % Adam Opel AG) von den Gesellschaftern Adam Opel AG und der Entwicklungsgesellschaft Ruhr (EGR) gegründet. Diese hat die Aufgabe, die Grundstücke von der Adam Opel AG zu übernehmen und sie einer Neuentwicklung und Vermarktung zuzuführen. Zu den ersten Aktivitäten der Gesellschaft gehörte die Antragsstellung auf Gewährung einer Zuwendung zur Förderung wirtschaftsnaher Infrastruktur (GRW-Mittel). Diese sind Ende 2014 für einen ersten Bauabschnitt bewilligt worden, für die Planungsleistungen der Gesamtfläche wurde der vorzeitige Maßnahmenbeginn zugelassen. Somit können momentan die notwendigen Fachplanungen beauftragt werden bzw. wurden bereits beauftragt.

Parallel zur Förderantragsstellung hat die Stadt Bochum zusammen mit der BP 2022 und der Wirtschaftsförderung Bochum GmbH im Sommer 2014 für die Fläche des Opelwerks I das von NRW.Urban entwickelte Grobkonzept zu einer Rahmenplanung weiter qualifiziert. Ziel war es, den Erschließungsaufwand unter Beibehaltung der städtebaulichen Grundzüge zu reduzieren, eine differenzierte, auf unterschiedliche Nutzertypen abgestimmte Parzellierung zu ermöglichen und die Bauflächen durch Grünzüge anspruchsvoll zu gliedern. Gemeinsames Ergebnis der Workshops ist ein überarbeitetes Erschließungskonzept. Es wurden zwei Varianten (siehe Anlage) ausgearbeitet, abhängig davon, ob das südlich gelegene Baufeld an einen großflächigen Nutzer oder mehrere kleinflächige Nutzer vermarktet werden soll (s. Anlagen). Diese wurden auch Bestandteil der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung zu den Bebauungsplänen Nr. 940 und 947, die derzeit durchgeführt wird. Die Nachbarstädte werden ebenfalls beteiligt.

Da im Frühjahr 2014 das Interesse der Deutschen Post/ DHL zur Ansiedlung eines Paketzentrums im südlichen Bereich der ehemaligen Werksfläche I bekannt wurde, welches bis Ende 2014 weiter konkretisiert wurde, ist im Februar 2015 ein Ratsbeschluss zur Anpassung der Planungsziele zum Bebauungsplan Nr. 947 hinsichtlich der Zulässigkeit von Logistikbetrieben gefasst worden. Dies ist zum einen erforderlich gewesen, da im Aufstellungsbeschluss reine Lager- und Logistiknutzungen explizit ausgeschlossen worden waren, es sich jedoch gezeigt hat, dass die gute Eignung des ehemaligen Opel-Werks I für diese Branche (zentrale Lage in der Metropolregion Ruhr, direkte Anbindung an mehrere Autobahnen, große Flächenverfügbarkeit) und das allgemein hohe Wachstum der Logistikbranche dazu führen, dass aus Vermarktungsgesichtspunkten Logistik eine naheliegende und interessante Option darstellt. Zum anderen sollten die räumliche sowie die qualitative Zulässigkeit von Logistikbetrieben differenziert betrachtet – d.h. eingeschränkt - werden, um die Vereinbarkeit mit den städtebaulichen Zielen der Flächenentwicklung auch weiterhin gewährleisten zu können. Insbesondere soll eine nennenswerte Wertschöpfung vor Ort stattfinden und reine Lagernutzungen weiterhin ausgeschlossen bleiben sowie eine festgelegte Arbeitsplatzdichte nicht unterschritten werden. Der Rat der Stadt Bochum hat zudem beschlossen, die städtischen Vertreter im Aufsichtsrat und Gesellschafterversammlung der Bochum Perspektive 2022 GmbH anzuweisen, einer Ansiedlung weiterer Logistikbetriebe nur unter dem Vorbehalt der vorherigen Einwilligung des Rates zuzustimmen.

Ein weiteres Ergebnis aus der Machbarkeitsstudie von NRW.URBAN ist, dass der Standort in besonderer Weise für eine Kombination aus Produktion und Forschung geeignet ist. In diesem Zusammenhang soll die Realisierung eines Branchenmix kleiner und mittlerer Unternehmen, die je für sich gekennzeichnet sind durch eine hohe Wertschöpfung, einen hohen Vernetzungsgrad (sowohl untereinander als auch mit der Wissenschaft) sowie eine innovationsfreudige Unternehmensstrategie, einen wesentlichen Beitrag zur Entwicklung einer wissensbasierten Wirtschaft in der Stadt Bochum gemäß der Leitidee Bochum 4.0 leisten. Im letzten Jahr wurde u.a. das auf Initiative der Ruhr-Universität Bochum vorgelegte Konzept der „Worldfactory“ weiterentwickelt, welches auf die Steigerung der Ausgründungen von Start-Ups aus den Hochschulen heraus zielt. Diesbezüglich wird auch eine regionale Kooperation angestrebt.

Eine weitere Konkretisierung der städtebaulichen Konzeption erfolgt durch die Auslobung eines städtebaulichen Wettbewerbs, welche in Kürze vorgesehen ist. Im Fokus sollen dabei der östliche Teil des Werksareals – dabei handelt es sich um die für die o.g. technologieaffinen Nutzungen vorgesehenen Flächen, die Wittener Straße sowie der angrenzende Teil des Stadtteils Laer stehen. Ziel des Wettbewerbes ist es, die hinsichtlich der geplanten Nutzungen und der stadtbildprägenden Wirkung besonders hochwertigen Baufelder weiter zu qualifizieren sowie landschaftsarchitektonische Vorschläge zur Gestaltung der anliegenden Grünzüge zu erarbeiten. Berücksichtigt werden sollen dabei auch die Möglichkeiten zur Verzahnung der Opelflächen mit dem Stadtteil Laer sowie die notwendige Aufwertung des Stadtteils.

 

Opel-Werke II und III

Die Weiterqualifizierung der Nutzungs- und Strukturkonzepte von NRW.Urban zu den Werksflächen II und III in Bochum-Langendreer wurde zunächst zurückgestellt, ebenso wird auch vorerst lediglich die Fläche des Werks I in das Eigentum der BP 2022 übertragen werden. Die Adam Opel AG plant derzeit, das Warenverteilzentrum am Standort Werk III auch zukünftig zu erhalten und zu erweitern. Für die Erweiterung von etwa 10 ha sollen auch Flächen des Werkes II in Anspruch genommen werden. Da sich die Planungen der Adam Opel AG aktuell verfestigen, wird es in den nächsten Monaten Aufgabe sein, zu prüfen, welche Flächen zu welchem Zeitpunkt nicht mehr von Opel benötigt werden und wie diese ebenfalls in eine weitere Entwicklung einbezogen werden können. Wünschenswert ist aus Sicht der Stadt Bochum eine langfristige Konzentration des Warenverteilzentrums an einem Standort, damit der jeweils andere Standort als Ganzes mit einer neuen, zukunftsweisenden Zielrichtung entwickelt werden kann.

 

Der Oberbürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Thierhoff

(Stadträtin)


Anlagen:

 

        Städtebaulicher Rahmenplan Opel-Werk I (Varianten 1 und 2)

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Stb_Rahmenplan_V-I (1939 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich Stb_Rahmenplan_V-II (1902 KB)