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Ratsinformationssystem

Vorlage - 2015/0183  

Betreff: Neu- und Ausbau sonstiger Straßen; hier: Saarstraße zwischen Händelstraße und Ringstraße

Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Walter, Anna-Christina
Federführend:FB 53 - Tiefbau und Verkehr Bearbeiter/-in: Strauch, Simone
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung Vorberatung
14.04.2015 
des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung beschlossen   
Bezirksvertretung Sodingen Entscheidung
06.05.2015 
der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Sodingen beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Finanzielle Auswirkungen: Ausgaben/Einnahmen in €:

 

Finanzielle Auswirkungen in €

           Teilergebnisplan (konsumtiv)

Produkt

Kontengruppe

Ertrag/Aufwand (-)

Nr.: 54.01

Bez.: Öffentliche Verkehrsflächen

 

 

 

 

 

 

Nr.: 54.02

Bez.: Verkehrsanlagen

Nr.:4

Bez.: Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte

 

 

 

Nr.: 14

Bez.: Bilanzielle Abschreibung

 

Nr.: 4

Bez.: Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte

 

Nr.: 14

Bez.: Bilanzielle Abschreibung

 

 

                               720 €

            p.a. (Folgejahre)

 

 

 

      - 1.200 €

p.a. (Folgejahre)

 

 

                               208 €

         p.a. (Folgejahre)

 

 

                      -       320 €

        p.a. (Folgejahre)

 

Teilfinanzplan (investiv)

Maßnahme

Kontengruppe

Einzahlung/Auszahlung (-)

Nr.:7.541041

 

Bez.:Anliegerbeiträge nach KAG

 

 

Nr.: 7.541050

Bez.: Neu- und Ausbau sonstiger Straßen - Sodingen

 

 

Nr.: 7.542041

Bez.: Anliegerbeiträge nach KAG

 

 

Nr.: 7.542010

Bez.: Erneuerung von Beleuchtungsanlagen

 

Nr.: 4

Bez.: Einzahlungen aus Beiträgen u. ä. Entgelten

 

 

 

Nr.: 8

Bez.: Auszahlungen für Baumaßnahmen

 

 

Nr:: 4

Bez.: Einzahlungen aus Beiträgen u. ä. Entgelten

 

 

Nr.: 9

Bez.: Auszahlungen für den

Erwerb von beweglichem Anlagevermögen

 

 

                        36.000 €

 

 

 

 

 

          -             60.000 €

 

 

 

 

5.200

 

 

 

 

  -    8.000 €     

 


Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Sodingen beschließt, vorbehaltlich der Mittelfreigabe, den Ausbau der Fahrbahn der Saarstraße zwischen der Händelstraße und der Ringstraße.

 


Sachverhalt:

  1. Beschreibung vorhandene Situation

 

Die Fahrbahn der Saarstraße zwischen Händelstraße und Ringstraße weist sehr schwere Mängel auf. Zum einen ist die Tragfähigkeit der ungebundenen Tragschichten nicht ausreichend und zum anderen sind deutliche Schäden in der ausgemergelten Fahrbahndecke zu erkennen, wie Flickstellen, Schlaglöcher und Risse. Zudem befindet sich unterhalb der Asphaltdeckschicht oftmals noch die alte Natursteindecke der Fahrbahn, was in Teilbereichen zum abplatzen des Asphaltes geführt hat.

Durch die Wurzeln der am südlichen Fahrbahnrand gelegenen Bäume wird die Fahrbahn zusätzlich beschädigt. Aufgrund der Wurzeln wird die Fahrbahn in Teilbereichen angehoben und es kommt zu weiteren Rissen.

Die Gehwege sind auf beiden Seiten in einem guten Zustand und müssen daher nicht erneuert werden.

 

  1. Beschreibung geplante Maßnahme

 

. Derzeit stellt sich der vorhandene Oberbau wie folgt dar:

 

   7 cm Asphaltdecke

 10 cm Naturstein

 25 cm Bauschutt/Packlage

 

Im gesamten Bereich soll die Fahrbahn einen RStO-gerechten Aufbau nach Belastungsklasse Bk1,0 erhalten. Die Fahrbahnkonstruktion wird sich nach der Fertigstellung wir folgt darstellen:

 

   4 cm Asphaltdecke (AC 8 D N)

 10 cm Asphalttragschicht (AC 32 T N)

 15 cm Schottertragschicht (HKS 0/45)

 26 cm Frostschutzschicht (RCL 0/45)

 

Da die Bäume entlang der Straße erhalten bleiben sollen wird der Bordstein des südlichen Fahrbahnrandes um ca. 0,5 m in Richtung der Fahrbahn versetzt, um weiteren Beschädigungen durch die Wurzeln vorzubeugen. Die vorhandene Fahrbahnbreit von 7,0 m wird somit auf 6,5 m reduziert. Die verbleibende Fahrbahnbreite erlaubt weiterhin ein parken auf der Fahrbahn.

 

In einem zweiten Bauabschnitt soll die Beleuchtung in diesem Bereich erneuert werden. Es handelt sich dabei um zwei Standorte an denen die Maste mit Leuchten sowie die Kabel erneuert werden.

 

Der Leistungsumfang dieser Maßnahme beträgt ca. 400 m² Straßenerneuerung.

 

  1. Planungsrecht

 

Da es sich um eine bestehende Straße handelt, sind alle planungsrechtlichen Voraussetzungen gegeben.

 

  1. Längs- und Querneigungen

 

Die Höhenplanung der Straße wird nicht verändert, daher werden die Längs- und Querneigungen wie im Bestand ausgebildet.

 

  1. Entwässerung

 

Anhand von Untersuchungen liegen keine Hinweise auf einen Erneuerungsbedarf des Entwässerungskanals vor. Im betroffenen Abschnitt befinden sich zudem keine beschädigten Straßeneinläufe.

Die einzeilige Rinne am nördlichen Fahrbahnrand soll erhalten bleiben und am südlichen Fahrbahnrand wird die vorhandene einreihige Natursteinrinne gegen eine einreihige Betonsteinrinne ausgetauscht.

 

  1. Belastete Schichten

 

Untersuchungen des Bodens und des Asphaltes, die im Vorfeld stattgefunden haben, ergaben keine Hinweise auf teerhaltige Bestandteile. Die vorhandene Deckschicht ist somit als nicht teerhaltig anzusehen.

 

  1. Kosten / Zuwendungen

 

Für die Maßnahme belaufen sich die Gesamtkosten auf etwa 61.500 €.

Diese Maßnahme wird nicht durch das Land NRW gefördert.

 

  1. KAG

 

Der Ausbau der Saarstraße zwischen Händelstraße und Ringstraße ist nach § 8 KAG beitragspflichtig. Bei der Saarstraße handelt es sich um eine Anliegerstraße.

 

Der Anteil der Beitragspflichtigen beträgt nach der zurzeit gültigen Ortssatzung für die Fahrbahn 60 % und für die Beleuchtung 65 % der Ausbaukosten. Bei geschätzten Ausbaukosten von 60.000 € für die Fahrbahn beträgt der umlagefähige Aufwand hierfür etwa 36.000 €.

Bei geschätzten Ausbaukosten von 8.000 € für die Beleuchtung beträgt der umlagefähige Aufwand hierfür etwa 5.200 €.

 

Der beitragsfähige Ausbauaufwand beträgt demnach für

 die Fahrbahn (60.000 € x 60 %) = 36.000 

 die Beleuchtung (  8.000 € x 65 %) =   5.200 

 Umlagefähiger Aufwand gesamt = 41.200 

 

 

  1. Bauzeit / Baubeginn

 

Die Maßnahme wird kurzfristig nach Maßnahmenbeschluss ausgeschrieben. Die Bauzeit für die Fahrbahnerneuerung wird ca. 1 Monat betragen und mit den Bauarbeiten wird voraussichtlich im Juli 2015 begonnen.

 

  1. Umleitung

 

Die Straße wird für die Dauer der Bauarbeiten für den Durchgangsverkehr gesperrt (Vollsperrung). Eine Umleitung des Verkehrs erfolgt über die Von-Gluck-Straße.

 

 

 

Der Oberbürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

Friedrichs

Stadtrat

 

 


Anlagen:

-          Übersichtplan (aus Stadtplan)

-          Lageplan (M 1/500)

  • (1 Farbkopie je Fraktion) bei Pläne bis zu Din A3
  • (1Plan je Fraktion) bei Plänen größer Din A3

-          Querschnitt (M 1/100)

  • (1 Farbkopie je Fraktion) bei Pläne bis zu Din A3
  • (1Plan je Fraktion) bei Plänen größer Din A3

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Übersichtsplan Saarstr (147 KB)      
Anlage 3 2 öffentlich Lageplan Saarstr (253 KB)