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Finanzielle Auswirkungen in €
Teilergebnisplan (konsumtiv)
Produkt | Kontengruppe | Ertrag/Aufwand (-) |
Nr.: 54.01 Bez.: Öffentliche Verkehrsflächen
Nr.: 54.02 Bez.: Verkehrsanlagen | Nr.:4 Bez.: Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
Nr.: 14 Bez.: Bilanzielle Abschreibung
Nr.: 4 Bez.: Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
Nr.: 14 Bez.: Bilanzielle Abschreibung
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720 € p.a. (Folgejahre)
- 1.200 € p.a. (Folgejahre)
208 € p.a. (Folgejahre)
- 320 € p.a. (Folgejahre) |
Teilfinanzplan (investiv)
Maßnahme | Kontengruppe | Einzahlung/Auszahlung (-) |
Nr.:7.541041
Bez.:Anliegerbeiträge nach KAG
Nr.: 7.541050 Bez.: Neu- und Ausbau sonstiger Straßen - Sodingen
Nr.: 7.542041 Bez.: Anliegerbeiträge nach KAG
Nr.: 7.542010 Bez.: Erneuerung von Beleuchtungsanlagen
| Nr.: 4 Bez.: Einzahlungen aus Beiträgen u. ä. Entgelten
Nr.: 8 Bez.: Auszahlungen für Baumaßnahmen
Nr:: 4 Bez.: Einzahlungen aus Beiträgen u. ä. Entgelten
Nr.: 9 Bez.: Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen
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36.000 €
- 60.000 €
5.200 €
- 8.000 € |
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Sodingen beschließt, vorbehaltlich der Mittelfreigabe, den Ausbau der Fahrbahn der Saarstraße zwischen der Händelstraße und der Ringstraße.
Sachverhalt:
Die Fahrbahn der Saarstraße zwischen Händelstraße und Ringstraße weist sehr schwere Mängel auf. Zum einen ist die Tragfähigkeit der ungebundenen Tragschichten nicht ausreichend und zum anderen sind deutliche Schäden in der ausgemergelten Fahrbahndecke zu erkennen, wie Flickstellen, Schlaglöcher und Risse. Zudem befindet sich unterhalb der Asphaltdeckschicht oftmals noch die alte Natursteindecke der Fahrbahn, was in Teilbereichen zum abplatzen des Asphaltes geführt hat.
Durch die Wurzeln der am südlichen Fahrbahnrand gelegenen Bäume wird die Fahrbahn zusätzlich beschädigt. Aufgrund der Wurzeln wird die Fahrbahn in Teilbereichen angehoben und es kommt zu weiteren Rissen.
Die Gehwege sind auf beiden Seiten in einem guten Zustand und müssen daher nicht erneuert werden.
. Derzeit stellt sich der vorhandene Oberbau wie folgt dar:
7 cm Asphaltdecke
10 cm Naturstein
25 cm Bauschutt/Packlage
Im gesamten Bereich soll die Fahrbahn einen RStO-gerechten Aufbau nach Belastungsklasse Bk1,0 erhalten. Die Fahrbahnkonstruktion wird sich nach der Fertigstellung wir folgt darstellen:
4 cm Asphaltdecke (AC 8 D N)
10 cm Asphalttragschicht (AC 32 T N)
15 cm Schottertragschicht (HKS 0/45)
26 cm Frostschutzschicht (RCL 0/45)
Da die Bäume entlang der Straße erhalten bleiben sollen wird der Bordstein des südlichen Fahrbahnrandes um ca. 0,5 m in Richtung der Fahrbahn versetzt, um weiteren Beschädigungen durch die Wurzeln vorzubeugen. Die vorhandene Fahrbahnbreit von 7,0 m wird somit auf 6,5 m reduziert. Die verbleibende Fahrbahnbreite erlaubt weiterhin ein parken auf der Fahrbahn.
In einem zweiten Bauabschnitt soll die Beleuchtung in diesem Bereich erneuert werden. Es handelt sich dabei um zwei Standorte an denen die Maste mit Leuchten sowie die Kabel erneuert werden.
Der Leistungsumfang dieser Maßnahme beträgt ca. 400 m² Straßenerneuerung.
Da es sich um eine bestehende Straße handelt, sind alle planungsrechtlichen Voraussetzungen gegeben.
Die Höhenplanung der Straße wird nicht verändert, daher werden die Längs- und Querneigungen wie im Bestand ausgebildet.
Anhand von Untersuchungen liegen keine Hinweise auf einen Erneuerungsbedarf des Entwässerungskanals vor. Im betroffenen Abschnitt befinden sich zudem keine beschädigten Straßeneinläufe.
Die einzeilige Rinne am nördlichen Fahrbahnrand soll erhalten bleiben und am südlichen Fahrbahnrand wird die vorhandene einreihige Natursteinrinne gegen eine einreihige Betonsteinrinne ausgetauscht.
Untersuchungen des Bodens und des Asphaltes, die im Vorfeld stattgefunden haben, ergaben keine Hinweise auf teerhaltige Bestandteile. Die vorhandene Deckschicht ist somit als nicht teerhaltig anzusehen.
Für die Maßnahme belaufen sich die Gesamtkosten auf etwa 61.500 €.
Diese Maßnahme wird nicht durch das Land NRW gefördert.
Der Ausbau der Saarstraße zwischen Händelstraße und Ringstraße ist nach § 8 KAG beitragspflichtig. Bei der Saarstraße handelt es sich um eine Anliegerstraße.
Der Anteil der Beitragspflichtigen beträgt nach der zurzeit gültigen Ortssatzung für die Fahrbahn 60 % und für die Beleuchtung 65 % der Ausbaukosten. Bei geschätzten Ausbaukosten von 60.000 € für die Fahrbahn beträgt der umlagefähige Aufwand hierfür etwa 36.000 €.
Bei geschätzten Ausbaukosten von 8.000 € für die Beleuchtung beträgt der umlagefähige Aufwand hierfür etwa 5.200 €.
Der beitragsfähige Ausbauaufwand beträgt demnach für
die Fahrbahn (60.000 € x 60 %) = 36.000 €
die Beleuchtung ( 8.000 € x 65 %) = 5.200 €
Umlagefähiger Aufwand gesamt = 41.200 €
Die Maßnahme wird kurzfristig nach Maßnahmenbeschluss ausgeschrieben. Die Bauzeit für die Fahrbahnerneuerung wird ca. 1 Monat betragen und mit den Bauarbeiten wird voraussichtlich im Juli 2015 begonnen.
Die Straße wird für die Dauer der Bauarbeiten für den Durchgangsverkehr gesperrt (Vollsperrung). Eine Umleitung des Verkehrs erfolgt über die Von-Gluck-Straße.
Der Oberbürgermeister
In Vertretung
Friedrichs
Stadtrat
Anlagen:
- Übersichtplan (aus Stadtplan)
- Lageplan (M 1/500)
- Querschnitt (M 1/100)
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Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ![]() |
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1 | öffentlich | Übersichtsplan Saarstr (147 KB) | |||
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2 | öffentlich | Lageplan Saarstr (253 KB) |