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Finanzielle Auswirkungen in €
Teilergebnisplan (konsumtiv)
Produkt | Kontengruppe | Ertrag/Aufwand (-) |
Nr.: Bez.: ------------- | Nr.: Bez.: ----------------- |
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Teilfinanzplan (investiv)
Maßnahme | Kontengruppe | Einzahlung/Auszahlung (-) |
Nr.: Bez.: ------------- | Nr.: Bez.: ------------------ |
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Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt nimmt zur Kenntnis, dass alle Anlagen dieser Beschlussvorlage vollständig zur Verfügung stehen und beschließt:
1. Dem Abwägungsvorschlag der Verwaltung zu den im Rahmen der Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen wird zugestimmt.
2. Der geänderten bzw. ergänzten Begründung vom 23.03.2015 wird zugestimmt.
3. Der Bebauungsplan Nr. 229 –Castroper Straße– vom 23.03.2015 mit den in violetter Farbe eingetragenen Änderungen bzw. Ergänzungen wird gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) als Satzung beschlossen.
Sachverhalt:
Das Plangebiet des Bebauungsplans Nr. 229 liegt im nördlichen Bereich des Stadtteils Sodingen, im gleichnamigen Stadtbezirk Sodingen der Stadt Herne. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans wird begrenzt durch die Castroper Straße im Norden (Flur 8 und Flur 9), durch die westliche Grenze der Parzelle Nr. 60 (Flur 8), südlich entlang der südlichen Begrenzung der Flurstücke Nr. 60 (Flur 8) und Nr. 222 (Flur 11) mit entsprechenden Verbindungslinien bis zu den östlichen Grenzen der Flurstücke Nr. 1196, 1195, 1194 und 1193 (alle Flur 11), Gemarkung Börnig.
Im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 229 liegen folgende Flurstücke (ganz oder zum Teil):
Die Größe des Plangebietes beträgt ca. 1,93 ha.
Planungsgebietsgrenzen und Einbindung in das Umfeld können der Übersichtskarte und der Planzeichnung entnommen werden.
Das bereits im Jahr 1996 beschlossene „Integrierte Gesamtkonzept Herne-Sodingen“ beinhaltete zum einen, auf dem Areal der früheren Schachtanlage „Mont-Cenis I/III“ eine „Neue Mitte“ zu schaffen, die aus dem Stadtteil Sodingen einen voll funktionierenden, attraktiven und lebenswerten Stadtteil macht. Zum anderen sollten Teilbereiche der nördlich der „Neuen Mitte“ gelegenen Landwirtschaftsflächen aufgrund ihrer bereits bestehenden integrierten Lage zu Wohnbauland entwickelt werden.
Der Haupt- und Finanzausschuss hat am 09.07.2013 den aktuellen Stand des Programms zur Entwicklung von Wohnbauflächen (WEP) beschlossen. Eine der Entwicklungsflächen des Programms trägt die Bezeichnung „Sodingen 5 -An der Linde / Castroper Straße-“. Ein großer Teil dieser Fläche liegt im unbeplanten Innenbereich gemäß § 34 BauGB. Im Regionalen Flächennutzungsplan (RFNP) ist das Plangebiet als „Wohnbaufläche“ und „Allgemeiner Siedlungsbereich“ dargestellt.
Die Fläche wurde bisher durch einen Gärtnereibetrieb und landwirtschaftlich genutzt. Inzwischen befindet sich die Gesamtfläche im Eigentum der Stadtentwicklungsgesellschaft (SEG). In südwestlicher Richtung schließt sich ein Freiraum an, der als Landschaftsschutzgebiet gesichert ist. Zur planungsrechtlichen Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung des in Rede stehenden Bereichs ist die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 229 erforderlich.
Mit der Entwicklung dieser deutlich untergenutzten und überwiegend brachliegenden Fläche soll eine adäquate Nachnutzung ermöglicht werden. Da eine hohe Nachfrage nach qualitätsvollem Wohnraum besteht und dieses Gebiet innerorts gut erschlossen und mit Versorgungseinrichtungen wie Schule, Kindergarten und Einkaufsmöglichkeiten des täglichen Bedarfs versorgt ist, soll hier als Ortsarrondierung ein kleines Wohnquartier neben der bestehenden Wohnnutzung entstehen. Hierdurch wird auch der Ortsteil gestärkt und aufgewertet.
Das städtebauliche Konzept verfolgt zum einen das Ziel, unter Berücksichtigung der bestehenden Wohnbebauung den Straßenraum der Castroper Straße auch an ihrer Südseite zu fassen, indem eine mehrgeschossige Wohnbebauung straßenbegleitend aufgereiht wird. Zum anderen soll im hinteren Bereich der Castroper Straße ein kleines, zusammenhängendes Wohnquartier aus Ein- und Zweifamilienhäusern entstehen, die sich um eine kleine grüne Angerfläche gruppieren. Dieses Wohnquartier wird nur durch eine Stichstraße an die Castroper Straße verkehrlich angebunden. Die Angerfläche soll das gemeinschaftliche Wohnen um eine zentrale, grüne Freifläche vermitteln und ausreichend Platz für Begegnungen und Festivitäten der Bewohner und zum wohnungsnahen Spielen für Kinder bieten.
Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 07.06.2011 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 229 –Castroper Straße– beschlossen. Die öffentliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses erfolgte am 20.06.2011.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wurde am 25.09.2013 im Rahmen der Sitzung der Bezirksvertretung Sodingen durchgeführt. Darüber hinaus wurde den Bürgern Gelegenheit gegeben, sich bis zum 02.10.2013 zur Planung zu äußern. Während der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung wurden keine Stellungnahmen eingereicht.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 30.01.2013 über die Planung unterrichtet und aufgefordert, sich bis zum 01.03.2013 zur Planung zu äußern. Im Rahmen dieser frühzeitigen Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sind Stellungnahmen eingegangen, die jedoch nicht zu einer Änderung der Planung geführt haben. Die Stellungnahmen der Verwaltung hierzu sind beigefügt (siehe Anlage 4).
Die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB erfolgte mit Schreiben vom 20.03.2014. Ihnen wurde Gelegenheit gegeben, bis zum 30.04.2014 Stellungnahmen zum Bebauungsplanentwurf Nr. 229 und der Begründung abzugeben. Die abgegebenen Stellungnahmen wurden zur Kenntnis genommen und führten zu geringfügigen redaktionellen Änderungen, die im Kapitel E erläutert sind. Die Stellungnahmen der Verwaltung zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sind ebenfalls in Anlage 4 beigefügt.
Am 29.04.2014 hat der Haupt- und Finanzausschuss beschlossen, den Planentwurf einschließlich Begründung, Umweltbericht und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eins Monats öffentlich auszulegen. Die öffentliche Auslegung der Planunterlagen erfolgte in der Zeit vom 10.06. bis 10.07.2014. Während der Offenlegung ist eine Stellungnahme eingegangen, die jedoch nicht zu einer Änderung der Planung geführt hat. Die Stellungnahme der Verwaltung hierzu ist beigefügt (Anlage 4).
E. Änderungen nach der öffentlichen Auslegung
Im Planentwurf (inklusive Textteil) und der Begründung zum Satzungsbeschluss werden nach den Beteiligungen gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB nachfolgende Änderungen erforderlich:
In den Allgemeinen Wohngebieten WA 1 bis WA 4 sind Garagen, Carports und Stellplätze nur innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zulässig. Im Baugebiet WA 1 sind Tiefgaragen ausnahmsweise auch innerhalb nicht überbaubarer Grundstücksflächen zulässig. Die Dachflächen der Tiefgaragen sind als Zier- und Nutzgarten anzulegen. Sie dürfen bis zu 1,2 m aus dem Erdreich herausragen.
„Für den rechtzeitigen Ausbau des Telekommunikationsnetzes sowie die Koordinierung mit dem Straßenbau und den Baumaßnahmen der anderen Leitungsträger ist es notwendig, dass Beginn und Ablauf der Erschließungsmaßnahmen im Baugebiet der Deutschen Telekom Technik GmbH so früh wie möglich, mindestens 3 Monate vor Baubeginn, schriftlich angezeigt werden.“
Der Bitte wird gefolgt und der Textbaustein unter Punkt C „Hinweise“ ergänzt.
„Planunterlagen zu Baumaßnahmen im Geltungsbereich des Bebauungsplans sind der Open Grid Europe GmbH zu übermitteln.“
Der Bitte wird gefolgt und der Textbaustein unter Punkt C „Hinweise“ ergänzt.
1. Die Begründung erhält das Datum 23.03.2015. Änderungen gegenüber der Begründung vom 04.03.2014 sind in kursiver Schrift dargestellt. Entfallene Textpassagen sind durchgestrichen markiert.
2. Punkt 6.1.4 Satz 5 wird wie folgt geändert:
Aus diesem Grund sind Tiefgaragen allgemein auch außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zulässig. im allgemeinen Wohngebiet WA 1, in welchem aufgrund der Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung tendenziell eine höhere Wohndichte zu erwarten ist, Tiefgaragen ausnahmsweise auch außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zulässig.
lV. Änderungen im Teil ll der Begründung (Umweltbericht)
• Allgemeines Wohngebiet (WA) mit einer Grundflächenzahl von 0,4 und einer maximal zulässigen Überschreitung von 50 % für Nebenanlagen
• Im Baugebiet WA 1 sind Tiefgaragen ausnahmsweise auch innerhalb nicht überbaubarer Flächen zulässig
Im Baugebiet WA 1, in dem Tiefgaragen ausnahmsweise auch außerhalb der bebaubaren Flächen gestattet sind, wird davon ausgegangen, dass eine Überdeckung von Tiefgaragenflächen mit Boden als Vegetationstragschicht gewährleistet ist, die die Ansaat von Rasen und die Gestaltung mit Staudenbeeten oder Ähnlichem gestattet, so dass eine Gartennutzung möglich bleibt.
Sonstige Auf- und Abschläge werden nicht vorgenommen. Im Bereich des Baugebiets WA 1, in dem ausnahmsweise Flächen für Tiefgaragen auch über den bebaubaren Bereich hinausgehend erlaubt sind, wird von einer Überdeckung mit einer Vegetationstragschicht ausgegangen, die eine Ziergartengestaltung weiterhin erlaubt, so dass die Flächen als „Zier- und Nutzgarten ohne Pflanzgebot“ (2,0 Wertpunkte) in die Bilanz einfließen.
V. Sonstige Änderungen / Ergänzungen
Eine erneute Beteiligung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB (öffentliche Auslegung) ist auf Grund der voranstehend beschriebenen Änderungen nicht erforderlich.
Der Oberbürgermeister
In Vertretung
(Friedrichs)
Stadtrat
Anlagen:
3.1 „Boden- und Versickerungsuntersuchung Castroper Straße, Herne Börnig“
erstellt durch das Büro agus im November 2013
3.2 „Bericht zur Gefährdungsabschätzung einer Verdachtsfläche an der Castroper
Straße 118-130 in Herne“, erstellt durch das Büro agus im Februar 2014
3.3 Gutachten zu Geräuschemissionen und –immissionen im Bebauungsplan-
gebiet Nr. 229 –Castroper Straße- in Herne“, erstellt durch den TÜV Nord im
Dezember 2013
3.4 „Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag Stufe l“, erstellt durch das Büro Land-
schaft + Siedlung im Februar 2014
3.5 „Entwässerungskonzept Castroper Straße – Herne-Sodingen“, erstellt durch
das Büro Landschaft + Siedlung im Februar 2014
Die Anlagen der Begründung bzw. der Sitzungsvorlage sind der Sitzungsvorlage im Ausdruck als Zusammenfassungen beigefügt. Die vollständigen Anlagen werden allen Mitgliedern der beratenden und beschließenden Gremien digital im Ratsinformationssystem sowie jeder Fraktion auf CD zur Verfügung gestellt.