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Ratsinformationssystem

Vorlage - 2015/0174  

Betreff: Bebauungsplan Nr.229 -Castroper Straße-
Stadtbezirk Sodingen

1. Entscheidung über die im Rahmen der Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen
2. Entscheidung über die redaktionellen Änderungen und Ergänzungen
3. Satzungsbeschluss gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB)
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Lökenhoff, 3009
Federführend:FB 51 - Umwelt und Stadtplanung Bearbeiter/-in: Fortnagel, Bettina
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung Vorberatung
14.04.2015 
des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung beschlossen   
Ausschuss für Umweltschutz Vorberatung
22.04.2015 
des Ausschusses für Umweltschutz beschlossen   
Bezirksvertretung Sodingen Vorberatung
06.05.2015 
der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Sodingen beschlossen   
Integrationsrat Vorberatung
Haupt- und Personalausschuss Vorberatung
12.05.2015 
des Haupt- und Personalausschusses beschlossen   
Rat der Stadt Vorberatung
19.05.2015 
des Rates der Stadt beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Finanzielle Auswirkungen: Ausgaben/Einnahmen in €:

 

Finanzielle Auswirkungen in €

           Teilergebnisplan (konsumtiv)

Produkt

Kontengruppe

Ertrag/Aufwand (-)

Nr.:

Bez.:                -------------

Nr.:

Bez.:    -----------------

 

---------------

 

Teilfinanzplan (investiv)

Maßnahme

Kontengruppe

Einzahlung/Auszahlung (-)

Nr.:

Bez.:                -------------

Nr.:

Bez.:   ------------------

 

---------------

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt nimmt zur Kenntnis, dass alle Anlagen dieser Beschlussvorlage vollständig zur Verfügung stehen und beschließt:

 

1.   Dem Abwägungsvorschlag der Verwaltung zu den im Rahmen der Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen wird zugestimmt.

2.   Der geänderten bzw. ergänzten Begründung vom 23.03.2015 wird zugestimmt.

3.   Der Bebauungsplan Nr. 229 Castroper Straße vom 23.03.2015 mit den in violetter Farbe eingetragenen Änderungen bzw. Ergänzungen wird gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) als Satzung beschlossen.

 


Sachverhalt:

    

  1. Geltungsbereich

 

Das Plangebiet des Bebauungsplans Nr. 229 liegt im nördlichen Bereich des Stadtteils Sodingen, im gleichnamigen Stadtbezirk Sodingen der Stadt Herne. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans wird begrenzt durch die Castroper Straße im Norden (Flur 8 und Flur 9), durch die westliche Grenze der Parzelle Nr. 60 (Flur 8), südlich entlang der südlichen Begrenzung der Flurstücke Nr. 60 (Flur 8) und Nr. 222 (Flur 11) mit entsprechenden Verbindungslinien bis zu den östlichen Grenzen der Flurstücke Nr. 1196, 1195, 1194 und 1193 (alle Flur 11), Gemarkung Börnig.

 

Im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 229 liegen folgende Flurstücke (ganz oder zum Teil):

  • 60, 201, 202 (ganz) und 204, 145, 203 (zum Teil) auf Flur 8
  • 222, 1193, 1194, 1195 (ganz) und 172, 1196 (zum Teil) auf Flur 11
  • 171 (zum Teil) auf Flur 9

 

Die Größe des Plangebietes beträgt ca. 1,93 ha.

 

Planungsgebietsgrenzen und Einbindung in das Umfeld können der Übersichtskarte und der Planzeichnung entnommen werden.

 

 

  1. Planungsanlass und –erfordernis

 

Das bereits im Jahr 1996 beschlossene „Integrierte Gesamtkonzept Herne-Sodingen“ beinhaltete zum einen, auf dem Areal der früheren Schachtanlage „Mont-Cenis I/III“ eine „Neue Mitte“ zu schaffen, die aus dem Stadtteil Sodingen einen voll funktionierenden, attraktiven und lebenswerten Stadtteil macht. Zum anderen sollten Teilbereiche der nördlich der „Neuen Mitte“ gelegenen Landwirtschaftsflächen aufgrund ihrer bereits bestehenden integrierten Lage zu Wohnbauland entwickelt werden.

 

Der Haupt- und Finanzausschuss hat am 09.07.2013 den aktuellen Stand des Programms zur Entwicklung von Wohnbauflächen (WEP) beschlossen. Eine der Entwicklungsflächen des Programms trägt die Bezeichnung „Sodingen 5 -An der Linde / Castroper Straße-“. Ein großer Teil dieser Fläche liegt im unbeplanten Innenbereich gemäß § 34 BauGB. Im Regionalen Flächennutzungsplan (RFNP) ist das Plangebiet als „Wohnbaufläche“ und „Allgemeiner Siedlungsbereich“ dargestellt.

 

Die Fläche wurde bisher durch einen Gärtnereibetrieb und landwirtschaftlich genutzt. Inzwischen befindet sich die Gesamtfläche im Eigentum der Stadtentwicklungsgesellschaft (SEG). In südwestlicher Richtung schließt sich ein Freiraum an, der als Landschaftsschutzgebiet gesichert ist. Zur planungsrechtlichen Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung des in Rede stehenden Bereichs ist die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 229 erforderlich.

 

 

  1. Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung

 

Mit der Entwicklung dieser deutlich untergenutzten und überwiegend brachliegenden Fläche soll eine adäquate Nachnutzung ermöglicht werden. Da eine hohe Nachfrage nach qualitätsvollem Wohnraum besteht und dieses Gebiet innerorts gut erschlossen und mit Versorgungseinrichtungen wie Schule, Kindergarten und Einkaufsmöglichkeiten des täglichen Bedarfs versorgt ist, soll hier als Ortsarrondierung ein kleines Wohnquartier neben der bestehenden Wohnnutzung entstehen. Hierdurch wird auch der Ortsteil gestärkt und aufgewertet.

 

Das städtebauliche Konzept verfolgt zum einen das Ziel, unter Berücksichtigung der bestehenden Wohnbebauung den Straßenraum der Castroper Straße auch an ihrer Südseite zu fassen, indem eine mehrgeschossige Wohnbebauung straßenbegleitend aufgereiht wird. Zum anderen soll im hinteren Bereich der Castroper Straße ein kleines, zusammenhängendes Wohnquartier aus Ein- und Zweifamilienhäusern entstehen, die sich um eine kleine grüne Angerfläche gruppieren. Dieses Wohnquartier wird nur durch eine Stichstraße an die Castroper Straße verkehrlich angebunden. Die Angerfläche soll das gemeinschaftliche Wohnen um eine zentrale, grüne Freifläche vermitteln und ausreichend Platz für Begegnungen und Festivitäten der Bewohner und zum wohnungsnahen Spielen für Kinder bieten.

 

 

  1. Bisheriges Planverfahren

 

Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 07.06.2011 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 229 –Castroper Straße– beschlossen. Die öffentliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses erfolgte am 20.06.2011.

 

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wurde am 25.09.2013 im Rahmen der Sitzung der Bezirksvertretung Sodingen durchgeführt. Darüber hinaus wurde den Bürgern Gelegenheit gegeben, sich bis zum 02.10.2013 zur Planung zu äußern. Während der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung wurden keine Stellungnahmen eingereicht.

 

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 30.01.2013 über die Planung unterrichtet und aufgefordert, sich bis zum 01.03.2013 zur Planung zu äußern. Im Rahmen dieser frühzeitigen Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sind Stellungnahmen eingegangen, die jedoch nicht zu einer Änderung der Planung geführt haben. Die Stellungnahmen der Verwaltung hierzu sind beigefügt (siehe Anlage 4).

 

Die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB erfolgte mit Schreiben vom 20.03.2014. Ihnen wurde Gelegenheit gegeben, bis zum 30.04.2014 Stellungnahmen zum Bebauungsplanentwurf Nr. 229 und der Begründung abzugeben. Die abgegebenen Stellungnahmen wurden zur Kenntnis genommen und führten zu geringfügigen redaktionellen Änderungen, die im Kapitel E erläutert sind. Die Stellungnahmen der Verwaltung zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sind ebenfalls in Anlage 4 beigefügt.

 

Am 29.04.2014 hat der Haupt- und Finanzausschuss beschlossen, den Planentwurf einschließlich Begründung, Umweltbericht und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eins Monats öffentlich auszulegen. Die öffentliche Auslegung der Planunterlagen erfolgte in der Zeit vom 10.06. bis 10.07.2014. Während der Offenlegung ist eine Stellungnahme eingegangen, die jedoch nicht zu einer Änderung der Planung geführt hat. Die Stellungnahme der Verwaltung hierzu ist beigefügt (Anlage 4).

 

 

E. Änderungen nach der öffentlichen Auslegung

 

Im Planentwurf (inklusive Textteil) und der Begründung zum Satzungsbeschluss werden nach den Beteiligungen gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB nachfolgende Änderungen erforderlich:

 

 

  1. Änderungen im Planentwurf

 

 

  1. Der Planentwurf erhält die Bezeichnung „Planentwurf zum Satzungsbeschluss“ und das Datum 23.03.2015.

 

  1. Zur besseren Übersicht sind die Flächen, auf denen die externen ökologischen Ausgleichsmaßnahmen umgesetzt werden sollen, im Planentwurf gekennzeichnet.

 

  1. Die Zeichenerklärung wird durch das Planzeichen „Kennzeichnung der externen Ausgleichsmaßnahmen und – flächen (siehe Hinweis 1)“ ergänzt.

 

 

  1. Änderungen im Textteil des Planentwurfs

 

  1. Aufgrund eines Schreibfehlers wird die planungsrechtliche Festsetzung Nr. 3 zum Thema „Garagen, Carports und Stellplätze“ wie folgt geändert:

In den Allgemeinen Wohngebieten WA 1 bis WA 4 sind Garagen, Carports und Stellplätze nur innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zulässig. Im Baugebiet WA 1 sind Tiefgaragen ausnahmsweise auch innerhalb nicht überbaubarer Grundstücksflächen zulässig. Die Dachflächen der Tiefgaragen sind als Zier- und Nutzgarten anzulegen. Sie dürfen bis zu 1,2 m aus dem Erdreich herausragen.

 

  1. Unter Punkt B „Kennzeichnungen“ wird auf das Vorhandensein einer außer Betrieb befindlichen Ferngasleitung hingewiesen. Da die Leitung mittlerweile in das Eigentum der E.ON Global Commodities übergangen ist, wird dies entsprechend korrigiert.

 

  1. Der LWL-Archäologie für Westfalen hat darauf hingewiesen, dass die unter Punkt C „Hinweise“ zum Thema „Bodendenkmäler“ angegebene Fax-Nummer falsch ist. Sie wird entsprechend korrigiert.

 

  1. Die Deutsche Telekom Technik GmbH hat darum gebeten, folgenden Hinweis in den Bebauungsplan aufzunehmen:

 

„Für den rechtzeitigen Ausbau des Telekommunikationsnetzes sowie die Koordinierung mit dem Straßenbau und den Baumaßnahmen der anderen Leitungsträger ist es notwendig, dass Beginn und Ablauf der Erschließungsmaßnahmen im Baugebiet der Deutschen Telekom Technik GmbH so früh wie möglich, mindestens 3 Monate vor Baubeginn, schriftlich angezeigt werden.“

 

Der Bitte wird gefolgt und der Textbaustein unter Punkt C „Hinweise“ ergänzt.

 

  1. Die PLEdoc GmbH hat darum gebeten, folgenden Hinweis in den Bebauungsplan aufzunehmen:

 

„Planunterlagen zu Baumaßnahmen im Geltungsbereich des Bebauungsplans sind der Open Grid Europe GmbH zu übermitteln.“

 

Der Bitte wird gefolgt und der Textbaustein unter Punkt C „Hinweise“ ergänzt.

 

 

  1. Änderungen im Teil l der Begründung

 

1.   Die Begründung erhält das Datum 23.03.2015. Änderungen gegenüber der Begründung vom 04.03.2014 sind in kursiver Schrift dargestellt. Entfallene Textpassagen sind durchgestrichen markiert.

 

2.   Punkt 6.1.4 Satz 5 wird wie folgt geändert:

 

Aus diesem Grund sind Tiefgaragen allgemein auch außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zulässig. im allgemeinen Wohngebiet WA 1, in welchem aufgrund der Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung tendenziell eine höhere Wohndichte zu erwarten ist, Tiefgaragen ausnahmsweise auch außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zulässig.

 

 

lV.              Änderungen im Teil ll der Begründung (Umweltbericht)

 

  1. Punkt 9.1.5.2 wird wie folgt ergänzt:

 

• Allgemeines Wohngebiet (WA) mit einer Grundflächenzahl von 0,4 und einer maximal zulässigen Überschreitung von 50 % für Nebenanlagen

• Im Baugebiet WA 1 sind Tiefgaragen ausnahmsweise auch innerhalb nicht überbaubarer Flächen zulässig

 

  1. Punkt 9.2.3.3 Absatz „Wirkungen“ wird wie folgt geändert:

 

              Im Baugebiet WA 1, in dem Tiefgaragen ausnahmsweise auch außerhalb der bebaubaren Flächen gestattet sind, wird davon ausgegangen, dass eine Überdeckung von Tiefgaragenflächen mit Boden als Vegetationstragschicht gewährleistet ist, die die Ansaat von Rasen und die Gestaltung mit Staudenbeeten oder Ähnlichem gestattet, so dass eine Gartennutzung möglich bleibt.

 

 

  1. Punkt 9.2.9.3 wird wie folgt ergänzt:

 

Sonstige Auf- und Abschläge werden nicht vorgenommen. Im Bereich des Baugebiets WA 1, in dem ausnahmsweise Flächen für Tiefgaragen auch über den bebaubaren Bereich hinausgehend erlaubt sind, wird von einer Überdeckung mit einer Vegetationstragschicht ausgegangen, die eine Ziergartengestaltung weiterhin erlaubt, so dass die Flächen als „Zier- und Nutzgarten ohne Pflanzgebot“ (2,0 Wertpunkte) in die Bilanz einfließen.

 

 

V.              Sonstige Änderungen / Ergänzungen

 

  1. In der im Planentwurf unten stehenden Verfahrensleiste werden die Daten der zwischenzeitlich erfolgten Verfahrensschritte ergänzt. Die Ergänzungen sind ebenfalls in violetter Schriftfarbe kenntlich gemacht.

 

  1. Das bisherige Textfeld „Rechtsgrundlagen“ entspricht nicht dem Stand aktueller Bebauungspläne und wird daher ausgetauscht.

 

 

Eine erneute Beteiligung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB (öffentliche Auslegung) ist auf Grund der voranstehend beschriebenen Änderungen nicht erforderlich.

 

 

 

Der Oberbürgermeister

    In Vertretung

 

 

 

     (Friedrichs)

       Stadtrat


Anlagen:

 

 

  1. Lage des Plangebiets im Stadtgebiet (Übersichtsplan ohne Maßstab)
  2. Bebauungsplanentwurf Nr. 229 Castroper Straße vom 23.03.2015 (1 Exemplar je Fraktion)
  3. Begründung inkl. Umweltbericht zum Bebauungsplanentwurf Nr. 229 vom 23.03.2015 mit folgenden Anlagen:

3.1              Boden- und Versickerungsuntersuchung Castroper Straße, Herne Börnig“

            erstellt durch das Büro agus im November 2013

 

3.2              Bericht zur Gefährdungsabschätzung einer Verdachtsfläche an der Castroper

            Straße 118-130 in Herne“, erstellt durch das Büro agus im Februar 2014

 

3.3              Gutachten zu Geräuschemissionen und immissionen im Bebauungsplan-

           gebiet Nr. 229 Castroper Straße- in Herne“, erstellt durch den V Nord im

           Dezember 2013

 

3.4              Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag Stufe l“, erstellt durch das Büro Land-

            schaft + Siedlung im Februar 2014

 

3.5              Entwässerungskonzept Castroper Straße Herne-Sodingen“, erstellt durch

            das Büro Landschaft + Siedlung im Februar 2014

 

  1. Im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangene Stellungnahmen und die Stellungnahmen der Verwaltung hierzu

 

 

Die Anlagen der Begründung bzw. der Sitzungsvorlage sind der Sitzungsvorlage im Ausdruck als Zusammenfassungen beigefügt. Die vollständigen Anlagen werden allen Mitgliedern der beratenden und beschließenden Gremien digital im Ratsinformationssystem sowie jeder Fraktion auf CD zur Verfügung gestellt.

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich BP229_Satzungsbeschluss_Abwägungsvorschlag, 23.3.15 (230 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich BP229_Satzungsbeschluss_Artenschutzgutachten (Zusammenfassung) (456 KB)      
Anlage 3 3 öffentlich BP229_Satzungsbeschluss_Artenschutzgutachten (567 KB)      
Anlage 4 4 öffentlich BP229_Satzungsbeschluss_Bebauungsplanentwurf, 23.3.15 (3337 KB)      
Anlage 5 5 öffentlich BP229_Satzungsbeschluss_Begründung mit Umweltbericht, 23.3.15 (4582 KB)      
Anlage 6 6 öffentlich BP229_Satzungsbeschluss_Bodengutachten (Zusammenfassung) (75 KB)      
Anlage 7 7 öffentlich BP229_Satzungsbeschluss_Bodengutachten (9835 KB)      
Anlage 8 8 öffentlich BP229_Satzungsbeschluss_Entwässerungskonzept (Plan) (2421 KB)      
Anlage 9 9 öffentlich BP229_Satzungsbeschluss_Entwässerungskonzept (Zusammenfassung) (101 KB)      
Anlage 10 10 öffentlich BP229_Satzungsbeschluss_Entwässerungskonzept (979 KB)      
Anlage 11 11 öffentlich BP229_Satzungsbeschluss_Gefährdungsabschätzung (642 KB)      
Anlage 12 12 öffentlich BP229_Satzungsbeschluss_Lärmgutachten (Zusammenfassung) (358 KB)      
Anlage 13 13 öffentlich BP229_Satzungsbeschluss_Lärmgutachten (3164 KB)      
Anlage 14 14 öffentlich BP229_Satzungsbeschluss_Übersichtsplan (650 KB)      
Anlage 15 15 öffentlich BP229_Satzungsbeschluss_Umweltbericht_Karte Biotoptypen (928 KB)      
Anlage 16 16 öffentlich BP229_Satzungsbeschluss_Umweltbericht_Karte Maßnahmen (554 KB)