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Sachverhalt:
Die Firma Innospec Deutschland GmbH hat bei der Bezirksregierung Arnsberg eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Neuerrichtung eines Zentrallagers beantragt.
Die Antragstellerin betreibt derzeit auf dem Betriebsgelände u. a. folgende Produktionsanlagen:
▪ Herstellung von technischen Reinigungsmitteln
▪ Ferrocen-Anlage
▪ Anlage zur Herstellung von Fließverbesserern
Das jetzt beantragte „Zentrallager mit Übergabestellen“ wird neu errichtet und betrieben und dient den vorgenannten Anlagen des Betriebsbereiches. Genehmigungsrechtlich wird das geplante Zentrallager als eigenständige BImSchG-Anlage gehandhabt.
Das Zentrallager wird als offenes Freilager ausgeführt. Die Größe der Lagerfläche beträgt 25 m x 50 m, die technische Ausführung der Lagerfläche erfolgt nach den Vorgaben des Wasserhaushaltgesetzes (WHG) und der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (VAwS). Die eigentliche Lagerung erfolgt in ISO-Containern:
- 20-Fuß-Tankcontainer (sog. Bulk Container)
- 20-Fuß-Box-Container (Stückgut-Container)
- 40-Fuß-Box-Container (Stückgut-Container)
Innerhalb des beantragten Lagers erfolgt keine Entleerung oder Befüllung (Passivlager). Zur Entladung oder Befüllung der Tankcontainer werden an den in den jeweiligen Produktionsanlagen vorhandenen Tanklagern insgesamt 5 Abtankstationen errichtet. Die entleerten bzw. befüllten Tankcontainer werden anschließend wieder im Containerlager abgestellt. Die mit Fässern oder sog. IBC (Intermedate Bulk Container mit 1m³ Inhalt) beladenen Stückgut-Container werden zu Entladung bzw. Beladung zur Abfüllstation Bau 920/921 befördert. Dort erfolgt die Be- oder Entladung der Fässer oder IBC mittels Gabelstapler.
Auf der Lagerfläche können max. 50 Container abgestellt werden, dabei werden max. zwei Container übereinander gestellt. Das Zentrallager dient zur Lagerung von Rohstoffen, Zwischenprodukten und Produkten für die aufgeführten Produktionsanlagen.
Die bisher genehmigten Einsatz- und Betriebsstoffe sowie die hergestellten Produkte bleiben unverändert. Durch die Errichtung des Zentrallagers erhöht sich die bisher genehmigte Lagermenge um 1.500 t.
Auswirkungen auf die Umwelt
Luftverunreinigungen
Neue Emissionsquellen ergeben sich durch das beantragte Vorhaben nicht. Insofern ergeben sich keine Auswirkungen auf die luftverunreinigenden Emissionen der Anlage.
Geräusche
Geräusche treten während des Betriebes durch den Ein- oder Auslagerungsverkehr der Fahrzeuge auf. Die An- und Abfuhr von Material über öffentliche Straßen findet nur zur Tageszeit statt.
Durch den Betrieb des Zentrallagers ergeben sich folgende Änderungen auf das Verkehrsgeschehen:
- Der interne Verkehr nimmt ab da die Anzahl der Staplerfahrten um ca. 15.000 Fahrten/Jahr reduziert wird. Hierbei handelt es sich um Fahrten mit einem IBC durch das Werk.
- Durch die Nutzung der Tankcontainer wird der externe Anlieferungsverkehr von IBC reduziert, gleiches gilt für den Abtransport gebrauchter IBC. Es handelt sich dabei nicht um eine wesentliche Reduzierung, sichergestellt ist aber, dass sich der externe Lieferverkehr durch das Vorhaben nicht erhöht.
Insgesamt nimmt das Verkehrsgeschehen auf dem Betriebsgelände durch das beantragte Vorhaben ab, eine Erhöhung der Geräuschemissionen des Betriebes tritt durch das beantragte Vorhaben nicht auf.
Stellungnahme der Verwaltung
Die Verwaltung hat im Rahmen der Beteiligung das beantragte Vorhaben geprüft und zu dem Vorhaben Stellung genommen. Einwendungen gegen das beantragte Vorhaben bestehen von Seiten der Stadt Herne nicht. Auflagen und Hinweise zur beantragten Genehmigung ergaben sich aus der baurechtlichen, brandschutztechnischen und bodenschutzrechtlichen Prüfung des Vorhabens.
Kurzbeschreibung der Auflagen und Hinweise
Baurecht:
Vorlage der geprüften Statik,, Anzeige des Baubeginns, Anzeige der abschließenden Fertigstellung, Absuchen der Baufläche durch den Kampfmittel-Beseitigungsdienst vor Baubeginn.
Brandschutz:
Die Einsatzunterlagen für die Berufsfeuerwehr Herne sind den veränderten Verhältnissen anzupassen.
Bodenschutz:
Das Vorhaben ist durch einen altlastenerfahrenen Gutachter zu begleiten. Belastete Böden sind ordnungsgemäß zu entsorgen. Minderbelastete Böden (PAK < 50 mg/kg Boden) können im Rahmen der Baumaßnahme unter der Bodenplatte wieder verwendet werden.
Der Oberbürgermeister
In Vertretung
Friedrichs