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Finanzielle Auswirkungen in €
Teilergebnisplan (konsumtiv)
Produkt | Kontengruppe | Ertrag/Aufwand (-) |
Nr.: 31.10 Bez.: GBH | Nr.: 15 Bez.: Transferaufwendungen | - 402.600,00 |
Teilfinanzplan (investiv)
Maßnahme | Kontengruppe | Einzahlung/Auszahlung (-) |
Nr.: --- Bez.: --- | Nr.: --- Bez.: --- | --- |
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen beschließt:
Die Verwaltung wird ermächtigt, der Gemeinnützigen Beschäftigungsgesellschaft Herne mbH (GBH) auf den geplanten Verlust 2014 in Höhe von € 430.000,00 den Restbetrag von € 38.000,00 auszuzahlen.
Sachverhalt:
Der Rat der Stadt hat in seinen Sitzungen am 11.12.2007 und am 26.02.2008 über die Änderung des Gesellschaftsvertrages der GBH beschlossen (Vorlagen 0672/2007 und 2008/0034). In diesem Rahmen wurde der ehem. § 18 (Verpflichtungen der Gesellschafterin Stadt Herne/Einstellung in die Kapitalrücklage zur Verlustabdeckung) nach Rücksprache mit der Bezirksregierung gestrichen. Damit entfällt die Berechtigung zur Auszahlung des jeweils geplanten Verlustausgleiches durch die Verwaltung. Diese wird nunmehr jährlich durch den Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen gegeben.
Der Wirtschaftsplan 2014 der GBH weist einen Jahresfehlbetrag i. H. v. € 430.000,00 aus (siehe Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses vom 17.12.2012, Vorlage-Nr. 2013/0818).
Im Haushaltsplan 2014 sind € 402.600,00 als Transferaufwendungen für die GBH eingestellt, wovon € 14.600,00 für die Bedienung eines Darlehens für ABM-Maßnahmen vorgesehen waren. Dieses Darlehen wird durch die Gesellschaft nicht mehr bedient, so dass insgesamt ein Betrag von € 388.000,00 für den Verlustausgleich zur Verfügung steht.
Der Haupt- und Finanzausschuss hat mit Beschluss vom 17.12.2013 beschlossen, vorerst € 350.000,00 als Abschlag auf den geplanten Verlust für 2014 in Höhe von € 430.000,00 auszuzahlen (vgl. Vorlage-Nr. 2013/0826). Hiervon wurden seitens der GBH in diesem Jahr erst € 305.000,00 in Anspruch genommen.
Der Restbetrag von € 83.000,00 soll nach Auskunft der Gesellschaft Ende Oktober abgerufen werden. Somit bedarf es noch einer Ermächtigung des Ausschusses zur Auszahlung durch die Verwaltung i. H. v. € 38.000,00.
Der dann noch verbleibende Differenzbetrag zu dem im Jahresabschluss 2014 ausgewiesenen Verlust wird evtl. überplanmäßig zur Verfügung gestellt werden müssen, falls zu diesem Zeitpunkt keine Deckung im Budget vorhanden ist.
Der Oberbürgermeister
in Vertretung
Dr. Klee
Stadtdirektor
Anlagen:
Keine.