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Finanzielle Auswirkungen in €
Teilergebnisplan (konsumtiv)
Produkt | Kontengruppe | Ertrag/Aufwand (-) |
Nr.: 42.03 Bez.: Bäder | Nr.: 19 Bez.: Finanzerträge | 2.300.133 (netto) |
Teilfinanzplan (investiv)
Maßnahme | Kontengruppe | Einzahlung/Auszahlung (-) |
Nr.: Bez.: | Nr.: Bez.: |
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Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen beschließt:
Den Vertretern/innen der Stadt in der Gesellschafterversammlung der Energie- und Wasserversorgung Mittleres Ruhrgebiet GmbH (ewmr) wird die Weisung erteilt,
zu entlasten.
Sachverhalt:
Zu den Punkten 1 und 2:
Der Jahresabschluss 2013 der Energie- und Wasserversorgung Mittleres Ruhrgebiet GmbH (ewmr) schließt mit einer Bilanzsumme von 450.024.169,17 € (Vorjahr: 437.047.004,07 €) und einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 23.389.146,41 € (Vorjahr: Jahresfehlbetrag 17.380.545,38 €) ab, der nach Entnahmen aus der Kapitalrücklage in Höhe von 25.432.759,02 € und aus anderen Gewinnrücklagen in Höhe von 1.469.000,00 € zu einem Bilanzgewinn in Höhe von 3.512.612,61 € (Vorjahr: 8.562.809,97 €) führt.
Der Konzernjahresabschluss 2013 schließt mit einer Bilanzsumme von 1.921.094.940,52 € (Vorjahr: 1.737.929.947,40 €) und einem Jahresüberschuss in Höhe von 5.684 T€ (Vorjahr: Jahresfehlbetrag 23.760 T€) ab, der nach Verrechnungen zu einem Konzernbilanzverlust von 41.295.626,67 € (Vorjahr: Konzernbilanzverlust 46.271.673,42 €) führt.
PKF Fasselt Schlage, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft, Duisburg, hat sowohl den Jahresabschluss der ewmr als auch den Konzernjahresabschluss geprüft und jeweils den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Die Prüfungen erstreckten sich entsprechend § 112 GO NRW auch auf die Beachtung der Vorschriften des § 53 Abs. 1 Haushaltsgrundsätzegesetz.
Den Mitgliedern des Aufsichtsrates und der Geschäftsführung kann somit für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung erteilt werden.
Der Verteilung unter den Gesellschaftern unterliegt gemäß § 20 Abs. 1 des Gesellschafts-vertrages der ewmr der gesamte Bilanzgewinn der Gesellschaft (verteilungsfähiges Ergebnis). Das verteilungsfähige Ergebnis eines Geschäftsjahres wird bis zur Höhe der Summe der positiven Gesellschafter-Salden nach Maßgabe des Verhältnisses der für das betreffende Geschäftsjahr vorhandenen positiven Gesellschafter-Salden an die Gesellschafter ausgeschüttet. Soweit auf positive Gesellschafter-Salden keine Gewinnausschüttungen erfolgen, werden diese ebenso wie negative Gesellschafter-Salden auf dem Gesellschafter-Konto vorgetragen.
Der Bilanzgewinn 2013 beträgt 3.512.612,61 €. Dieser verteilt sich wie folgt:
Stadt Bochum 257.915,00 €
Stadt Herne/Eigenbetrieb Bäder 3.124.119,00 €
Stadt Witten 130.579,00 €
Nach Berücksichtigung der Kapitalertragsteuer und des Solidaritätszuschlages verbleibt ein Betrag in Höhe von 2.300.133 € (Vorjahr: 4.344.659 €). Dieser Betrag fließt an den BgA „Eigenbetrieb Bäder Herne“ und wird im Wege einer Vorabausschüttung aus dem Jahresergebnis 2014 des Eigenbetriebs Bäder Herne unmittelbar an die Stadt Herne geleitet.
Die Beschlussfassungen zur Feststellung des Jahresabschlusses, der Verwendung des Ergebnisses sowie der Entlastung des Aufsichtsrates und der Geschäftsführung unterliegen gem. § 9 Buchstaben b + c des Gesellschaftsvertrages der ewmr der Gesellschafter-versammlung.
Der Aufsichtsrat der ewmr hat die Angelegenheiten in seiner Sitzung am 05. September 2014 entsprechend vorberaten. Die Gesellschafterversammlung ist für den 03. November 2014 terminiert.
Der Jahresabschluss ist allen Fraktionsvorsitzenden und den Sprechern der Gruppen im Rat der Stadt vorab zur Kenntnis zugeleitet worden.
Der Oberbürgermeister
In Vertretung
Dr. Klee
Stadtdirektor
Anlagen:
Keine