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Finanzielle
Auswirkungen: Ausgaben/Einnahmen
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Haushaltsstelle: |
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Beschlussvorschlag:
Der Rat
der Stadt Herne beschließt die Änderung Nr. 11 des Landschaftsplanes der Stadt
Herne für den Bereich „südlich der Vödestraße“ – Stadtbezirk Herne-Mitte als
Satzung
Sachverhalt:
Ziel der Planung ist die Festsetzung des westlichen
Änderungsbereiches als Landschaftsschutzgebiet und die Festsetzung der
Teilentsiegelung der oberen Vödestraße als Gebot für das
Landschaftsschutzgebiet.
Im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
während der öffentlichen Auslegung wurden von den Stadtwerken Herne und der
Wasserversorgung Herne Anregungen eingebracht. Über diese ist ein gesonderter
Beschluss zu fassen.
Sofern der Rat dem Vorschlag der Verwaltung zustimmt, den
Anregungen zu folgen, kann der Änderungsentwurf unverändert beschlossen werden.
Der Oberbürgermeister
In Vertretung
(Terhoeven)