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Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt nimmt zur Kenntnis, dass alle Anlagen dieser Beschlussvorlage vollständig zur Verfügung stehen und beschließt
Sachverhalt:
A. Geltungsbereich
Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans liegt im Stadtbezirk Herne Eickel südlich der Zeppelinstraße und umfasst die Flurstücke Gemarkung Wanne-Eickel, Flur 54, Flurstücke 251, 252 und einen kleineren, westlichen Bereich des Flurstücks 782. Die Größe des Geltungsbereichs beträgt rund 2.360 qm. Der Geltungsbereich wird im Osten durch das Gebäude der Zwölf-Apostel-Kirche und die zu der Kirche und zum Gemeindehaus Süd zugehörigen Freiflächen, im Süden durch die Grundstücke der Wohnbebauung nördlich der Martinistraße und im Westen durch das Grundstück Zeppelinstraße 7 begrenzt.
B. Planungsanlass und –erfordernis
Auf den Grundstücken Zeppelinstraße 1 und 3 plant der Vorhabenträger, die v. Bodelschwinghschen Stiftungen Bethel unter Einbeziehung des denkmalgeschützten Pfarrhauses ein Wohnhaus für Menschen mit psychischen Behinderungen und angegliederte Räume für tagesstrukturierende Angebote. Das bisherige Pfarrhaus sowie die Gemeindebüronutzung sind Anfang 2013 in das Gebäude Zeppelinstraße 1 umgezogen. Der Garagenhof auf dem Flurstück 252 ist abgängig. Der Projektstandort liegt inmitten eines gewachsenen Stadtteils, der bereits durch Wohnnutzungen geprägt ist und weist mit der Nähe zu den Zentren Wanne und Eickel sowie zu weiteren Einzelhandelseinrichtungen, einer Parkanlage und Angeboten des öffentlichen Personennahverkehrs sehr gute Voraussetzungen für die Ansiedlung der geplanten Einrichtung auf. Da der Baublock im rückwärtigen Bereich bislang unbebaut ist, ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung des Bauvorhabens notwendig. Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan soll die künftige Nutzung und Bebauung so gesteuert werden, dass sie sich harmonisch in die umliegende Wohnbebauung einfügen und die Belange der Denkmalpflege Berücksichtigung finden.
C. Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung
Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 6 sollen die planungsrechtlichen Voraus-setzungen für den Bau eines Wohnheimes für behinderte Menschen im Stadtteil Eickel geschaffen werden. Die Umsetzung des Vorhabens dient der Bedarfsdeckung an Wohnraum-angeboten für psychisch behinderte Menschen im Stadtteil Eickel und der Schließung gesamtstädtischer Angebotslücken. Ziel der Errichtung des Wohnheimes ist es, Menschen mit wesentlichen seelischen Behinderungen eine weitgehend selbständige und eigenverantwortliche Lebensführung, soziale Eingliederung und Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen. Es wird als Baustein in das gesamtstädtische gemeindepsychiatrische Verbundsystem der Stadt Herne eingegliedert und mit den weiteren vorhandenen Angeboten der sozialpsychiatrischen Unterstützung vernetzt. Die geplante Nutzung umfasst ein Wohnheim für Menschen mit Behinderungen sowie Angebote zur Tagesstrukturierung. Im Sinne der Inklusion soll ein Bezug zum Stadtteil hergestellt werden. Es wird ein zweigeschossiges, L-förmiges Wohngebäude errichtet, das durch ein gläsernes Zwischenglied mit dem denk-malgeschützten Pfarrhaus verbunden wird. Insgesamt sind hier ca. 24 Wohnräume vorgesehen. Betreiber des Wohnheimes wird Bethel.regional, welcher als Träger diakonischer Dienste zum Verbund der v. Bodelschwinghschen Stiftungen Bethel gehört.
D. Bisheriges Planverfahren
Da die Voraussetzungen des § 13a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) vorliegen, wurde der vorhabenbezogene Bebauungsplan nach den Maßgaben dieser Vorschrift erarbeitet. Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 26. Februar 2013 die Einleitung des Verfahrens für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 6 – Zeppelinstraße – im Stadtbezirk Eickel im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durch-führung einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB beschlossen. Die öffentliche Bekanntmachung des einleitenden Beschlusses erfolgte am 18. März 2013.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 21. Januar 2013 über die Planung unterrichtet und aufgefordert, sich bis zum 22. Februar 2013 gemäß § 4 Absatz 1 BauGB zur Planung zu äußern. Der Ausschuss für Planung und Stadt-entwicklung hat in seiner Sitzung am 22. Januar 2013 die frühzeitige Beteiligung der Bürger gemäß § 3 Absatz 1 BauGB beschlossen, die am 21. März 2013 im Rahmen der Sitzung der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Eickel stattgefunden hat. Darüber hinaus wurde den Bürgern Gelegenheit gegeben, sich vom 11. März bis zum 5. April 2013 zur Planung zu äußern. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 16. Juni 2013 gemäß § 4 Absatz 2 BauGB aufgefordert, Stellungnahmen zum Entwurf des vorhaben-bezogenen Bebauungsplans und zur Begründung bis zum 22. Juli 2013 abzugeben.
Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 09. Juli 2013 die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 2 BauGB beschlossen. Der Beschluss wurde am 24. Juli bekanntgemacht. Die Beteiligung der Öffentlichkeit wurde vom 05. August 2013 bis zum 04. September 2013 durchgeführt.
Im Rahmen der Beteiligung gemäß § 3 Absatz 2 und § 4 Absatz 2 BauGB sind keine Stellungnahmen eingegangen, die zu einer Änderung der Planung geführt haben (siehe Anlage 10).
Der Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 6 – Zeppelinstraße wurde am 15. November 2013 durch den Rat der Stadt in nicht-öffentlicher Sitzung beschlossen. Nachdem die dort vereinbarte Bürgschaftssumme bei der Stadt hinterlegt und der Nachweis über die Grundstücksverfügbarkeit erbracht wurde, konnte der Durchführungsvertrag unterzeichnet werden, so dass dem Beschluss des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans als Satzung nichts mehr entgegensteht.
E. Änderungen nach der öffentlichen Auslegung
Änderungen im Textteil
Im Textteil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 6 werden nach der Beteiligung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB Änderungen erforderlich. Die Änderungen sind in Anlage 2 zu dieser Sitzungsvorlage durch kursive und magenta-farbige Schrift kenntlich gemacht. Es sind in Bezug auf die textlichen Festsetzungen zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan aus-schließlich redaktionelle Änderungen sowie Aktualisierungen und Ergänzungen der Hinweise auf Grund eingegangener Stellungnahmen vorgenommen worden.
Änderungen im Planentwurf
Im Planentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 6 werden nach der Beteiligung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB ausschließlich redaktionelle Aktualisierungen erforderlich.
Änderungen in der Begründung
In der Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 6 werden nach der Beteiligung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB Änderungen erforderlich. Die Änderungen sind in Anlage 4 zu dieser Sitzungsvorlage durch kursive, grau hinterlegte und magenta-farbige Schrift kenntlich gemacht.
Die wesentlichen Änderungen sind auf Aktualisierungen und Ergänzungen der Begründung auf Grund eingegangener Stellungnahmen sowie auf die Aktualisierung des Kapitels 1.4 - Bauleitplanverfahren zurückzuführen. Die Begründung erhält das Datum 14.02.2013. Eine erneute Beteiligung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB ist aufgrund der vorgenommenen Änderungen nicht erforderlich.
F. Wesentliche Inhalte des Durchführungsvertrags zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan
Rechtliche Grundlage für den Durchführungsvertrag bilden § 12 BauGB sowie § 54 ff des Verwaltungsverfahrensgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen in der zurzeit gültigen Fassung.
Die Wirksamkeit des Durchführungsvertrags ist an die Rechtskraft des vorhabenbezogenen Bebauungsplans oder an die Erteilung einer Baugenehmigung gemäß § 33 BauGB – Zulässigkeit von Vorhaben während der Planaufstellung – geknüpft. Gegenstand des Vertrages ist das Vorhaben „Errichtung eines Wohnhauses für Menschen mit psychischen Behinderungen und angegliederter Räume für tagesstrukturierende Angebote unter Einbeziehung des denkmalgeschützten ehemaligen Pfarrhauses“ und schließt alle im Zusammenhang mit dem Vorhaben erforderlichen Maßnahmen ein.
Kern des Vertrages ist die Durchführungsverpflichtung nach der der Vorhabenträger sich verpflichten muss, das Vorhaben innerhalb einer bestimmten Frist fertig zu stellen, es sei denn die Fertigstellung verschiebt sich auf Grund von gerichtlichen Streitverfahren oder sonstigen Verzögerungen, die nicht in der Verantwortung des Vorhabenträgers liegen. Der Vorhabenträger verpflichtet sich,
- 6 Monate nach In-Kraft-Treten des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 6, spätestens bis zum 10.07.2014, einen vollständigen und genehmigungsfähigen Bauantrag für das Vorhaben einzureichen. Die Bauantragsunterlagen sind 4 Wochen vor Einreichen des Bauantrags der Unteren Denkmalbehörde zur Prüfung und Abstimmung vorzulegen.
- 24 Monate nach Rechtskraft der Baugenehmigung, spätestens am 10.01.2017, mit dem Vorhaben zu beginnen und es innerhalb von 18 Monaten, spätestens bis zum 10.07.2018, fertig zustellen.
- 6 Monate nach Fertigstellung des Hochbaus, spätestens bis zum 10.01.2019 die Frei-flächen und die Bepflanzung fertig zustellen.
Das fertigzustellende Vorhaben ist im Durchführungsvertrag beschrieben. Die Beschreibung ist deckungsgleich zur Vorhabenbeschreibung im Vorhaben- und Erschließungsplan zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan vom 14.02.2014.
Da die Eingrünung des Grundstücks durch die Pflanzung einer Hecke entlang der rückwärtigen Grundstücksgrenze ein wesentlicher Bestandteil der Planung ist, der dazu beitragen soll, einen Sichtschutz zu den Nachbargrundstücken zu gewährleiten, wird die Heckenpflanzung durch eine Vertragserfüllungsbürgschaft gesichert, so dass im Falle der Nicht-Erfüllung dieser Verpflichtung aus dem Durchführungsvertrag die Heckenpflanzung durch die Stadt vor-genommen werden kann.
Der Oberbürgermeister
In Vertretung
(Friedrichs)
Stadtrat
Anlagen:
Die folgenden Anlagen der Begründung sind der Sitzungsvorlage im Ausdruck als Zusammenfassungen beigefügt. Die vollständigen Anlagen werden allen Mitgliedern der beratenden und beschließenden Gremien digital im Ratsinformationssystem sowie jeder Fraktion auf CD zur Verfügung gestellt.
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Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ![]() |
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1 | öffentlich | Anlage 1 - Übersichtsplan M 1-5.000 mit Lage des Geltungsbereichs im Stadtgebiet (685 KB) | |||
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2 | öffentlich | Anlage 2 - Vorhabenbezogener Bebauungsplan (1080 KB) | |||
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3 | öffentlich | Anlage 3 - Vorhaben- und Erschließungsplan (2713 KB) | |||
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4 | öffentlich | Anlage 4 - Begründung (871 KB) | |||
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5 | öffentlich | Anlage 5 - Fachkonzept (167 KB) | |||
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6 | öffentlich | Anlage 6 - Bestimmung der Baumarten (424 KB) | |||
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7 | öffentlich | Anlage 7 - Baumkontrolle (1675 KB) | |||
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8 | öffentlich | Anlage 8 - Boden-, orientierende Baugrund-, Versickerungsuntersuchung (7730 KB) | |||
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9 | öffentlich | Anlage 9 - Artenschutzrechtliche Vorprüfung (4148 KB) | |||
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10 | öffentlich | Anlage 10 - Abwägungsvorschlag (111 KB) |