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Sachverhalt:
Gemäß § 83 GO NRW in Verbindung mit den Regelungen des § 11 der Haushaltssatzung sind die vom Kämmerer im Haushaltsjahr 2013 getroffenen Entscheidungen über über- und außerplanmäßige Auszahlungen, Aufwendungen und Verpflichtungsermächtigungen dem Haupt- und Finanzausschuss zur Kenntnis zu geben, soweit sie im Einzelfall den Betrag von 5.000 Euro überschreiten. Aufgrund der vor Kurzem geänderten Zustellungsregelungen für die Vorlagen an die bürgerschaftlichen Gremien (14 Tage vor Sitzung) konnte die Vorlage für den Haupt- und Finanzausschusssitzung am 29. April 2014 nicht rechtzeitig gefertigt werden, da in dem bereits im November 2013 aufgestellten Terminplan zum Jahresabschluss 2013 noch von der ursprünglichen Frist (17. April 2014) ausgegangen wurde.
Nachbewilligungen, die im Zusammenhang mit Jahresabschlussarbeiten stehen, sind in den Gesamtübersichten zum Jahresabschluss 2013 enthalten.
Die einzelnen Bewilligungen des laufenden Jahres 2013 sind in den anliegenden Listen zusammengefasst.
Seite(n)
Ergebnisrechnung: 1.118.320,40 Euro - Anlage 1: 1 - 5
Investitionsmaßnahmen: 1.932.864,83 Euro - Anlage 2: 1 - 17
Verpflichtungsermächtigungen: 532.300,00 Euro - Anlage 3: 1 - 3
Der Oberbürgermeister
in Vertretung
Dr. Klee
(Stadtdirektor)
Anlagen:
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Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ![]() |
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1 | öffentlich | Anlage 1_NB Ergebnisrechnung 2013 (37 KB) | |||
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2 | öffentlich | Anlage 2_NB Investitionsmaßnahmen 2013 (77 KB) | |||
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3 | öffentlich | Anlage 3_ NB Verpflichtungsermächtigungen 2013 (25 KB) |