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Finanzielle Auswirkungen in €
Teilergebnisplan (konsumtiv)
Produkt | Kontengruppe | Ertrag/Aufwand (-) |
Nr.: Bez.: --- | Nr.: Bez.: --- |
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Teilfinanzplan (investiv)
Maßnahme | Kontengruppe | Einzahlung/Auszahlung (-) |
Nr.: Bez.: --- | Nr.: Bez.: --- |
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Beschlussvorschlag:
Der Schulausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Situation der Grundschule Sonnenschule - Teilstandort Drögenkamp - zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der Einleitung der bezeichneten schulorganisatorischen Maßnahme.
Sachverhalt:
Die Grundschule Drögenkamp wurde zum 31.07.2009 als eigenständige Schule aufgelöst und zum Schuljahr 2009/2010 als einzügiger Teilstandort mit der Grundschule Overberg - jetzt Sonnenschule - in einem Grundschulverbund gemäß § 82 Abs. 3 Schulgesetz NRW (SchulG) weitergeführt. Die Grundschule Overberg - jetzt Sonnenschule - wird seitdem als Stammschule des Grundschulverbundes zweizügig geführt.
Die Zahl der an der Sonnenschule für die jeweiligen ersten Klassen angemeldeten Kinder hat sich wie folgt entwickelt:
Sonnenschule | 2009/10 | 2010/11 | 2011/12 | 2012/13 | 2013/14 |
Teilstandort Drögenkamp | 21 | 17 | 18 | 17 | 17 |
Stammschule Rottbruchstraße | 46 | 37 | 38 | 36 | 41 |
Gesamt | 67 | 54 | 56 | 53 | 58 |
Im aktuellen Schuljahr 2013/14 werden an der Sonnenschule folgende SchülerInnen in den Jahrgängen 1 bis 4 unterrichtet:
Sonnenschule | Kl. 1 | Kl. 2 | Kl. 3 | Kl. 4 | Kl. 1 bis 4 | Anzahl Klassen | Schüler je Klasse |
Hauptstandort Rottbruchstraße
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41 |
42 |
39 |
37 |
159 |
8 |
19,9 |
Teilstandort Drögenkamp
davon SchülerInnen im GU (eigener Bezirk + fremder Bezirk)
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17
(1+4) |
24
(3+3) |
21
(1+2)
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20
(3+6) |
82
(8+15) |
4 |
20,5 |
Sonnenschule gesamt
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58 |
66 |
60 |
57 |
241 |
12 |
20,1 |
Bereits in den letzten Jahren konnte am Teilstandort Drögenkamp nur mit großen Schwierigkeiten eine Eingangsklasse gebildet werden, weil sich die Anzahl der einzuschulenden SchülerInnen verringerte. Für Schülerinnen und Schüler, die den Gemeinsamen Unterricht besuchen wollten, war der Teilstandort Drögenkamp zunächst eine der wenigen Schwerpunktschulen, die auch von wohnortfernen SchülerInnen gewählt wurde. Weil inzwischen weitere Grundschulen diese Aufgabe wohnortnäher übernommen haben, ist die Zahl der sog. „GU-SchülerInnen“ aus anderen Einzugsgebieten ebenfalls zurückgegangen.
Situation der Sonnenschule - Teilstandort Drögenkamp - zum Schuljahr 2014/2015
Zum Schuljahr 2014/2015 wurden 65 Kinder an der Sonnenschule angemeldet, davon 12 am Teilstandort Drögenkamp (2 bereits nach Umberatung dorthin). Da somit die für die Klassenbildung maßgebliche Mindestschülerzahl von 15 SchülerInnen am Teilstandort nicht erreicht wurde, wurde in Abstimmung mit der unteren Schulaufsicht zum Schuljahr 2014/2015 keine Eingangsklasse am Teilstandort Drögenkamp gebildet. Einvernehmlich wurde mit der Schulleitung und der unteren Schulaufsicht vereinbart, dass alle 65 angemeldeten SchülerInnen am Hauptstandort Rottbruchstraße (2-zügig) beschult werden. Damit soll in diesem Jahrgang ausnahmsweise die Bildung einer 3. Eingangsklasse am Hauptstandort ermöglicht werden. Alle Eltern der am Teilstandort Drögenkamp angemeldeten Kinder haben das Angebot der Aufnahme für den Standort Rottbruchstraße angenommen.
Schulrechtliche Situation
Gemäß § 83 SchulG können Grundschulen mit weniger als 92 und mindestens 46 SchülerInnen nur als Teilstandort geführt werden (Grundschulverbund), wenn der Schulträger deren Fortführung für erforderlich hält.
Für die Bildung einer Eingangsklasse an einer Grundschule gilt gemäß der Verordnung zur Ausführung des § 93 Abs. 2 Schulgesetz (VO zu § 93 Abs. 2 SchulG) die Bandbreite von 15 bis 29 SchülerInnen.
Grundschulen oder Teilstandorte, an denen keine Klasse mit mindestens 15 SchülerInnen gebildet werden kann, können den Unterricht von jahrgangsbezogen auf jahrgangsübergreifend umstellen, sofern ein von der Schulaufsicht gebilligtes Konzept für die Grundschule vorliegt. Bei Umstellung auf jahrgangsübergreifenden Unterricht ist gemäß § 6 a Abs. 3 der VO zu § 93 Abs. 2 SchulG im Jahr der Umstellung einmalig eine Unterschreitung der Untergrenze der Bandbreite um bis zu 2 SchülerInnen (= 13 SchülerInnen) möglich. Die hierfür erforderliche Schülerzahl war bei 12 angemeldeten SchülerInnen nicht gegeben. Damit bestand keine Möglichkeit, trotz der fehlenden Mindestschülerzahl von 15 über eine Umstellung des Unterrichts von jahrgangsbezogen auf jahrgangsübergreifend, eine Eingangsklasse am Teilstandort Drögenkamp zu bilden (s. Stellungnahme der Bezirksregierung Arnsberg vom 10.04.2014).
Schulpflichtig werdende Kinder in den kommenden Schuljahren
Die nachfolgend dargestellte Schülerzahlprognose beruht auf der Ermittlung der Herkunft der Schülerinnen und Schüler, die sich in den letzten Jahren an der Sonnenschule (Haupt- bzw. Teilstandort) angemeldet haben. Danach sind schwerpunktmäßig die folgenden statistischen Bezirke relevant:
Baukau-West: Rd. 70 % der schulpflichtig werdenden Kinder melden sich an der Sonnenschule - Teilstandort Drögenkamp - an.
Holsterhausen: Rd. 33 % der schulpflichtig werdenden Kinder melden sich an der Sonnenschule - Hauptstandort - an; rd. 46 % an der Horstschule.
Die Zahl der in den kommenden Jahren schulpflichtig werdenden Kinder entwickelt sich in genannten Schwerpunktbezirken wie folgt:
| 2014/15 | 2015/16 | 2016/17 | 2017/18 | 2018/19 | 2019/20 |
Stat. Bezirk Baukau-West | 11 | 14 | 12 | 21 | 21 | 10 |
Stat. Bezirk Holsterhausen | 95 | 88 | 94 | 70 | 88 | 77 |
Anm.: Siehe hierzu auch Anlage „Plan Statistische Bezirke“
Schülerzahlprognose
Für die Sonnenschule werden für die kommenden Schuljahre folgende Schülerzahlen prognostiziert:
Sonnenschule | Anmeld. 2014/15 | Progn. 2015/16 | Progn. 2016/17 | Progn. 2017/18 | Progn. 2018/19 | Progn. 2019/20 | Kapazität |
Hauptstandort Rottbruchstr. | 53 | 35 | 38 | 30 | 36 | 31 | 56 |
Teilstandort Drögenkamp | 12* | 12 | 11 | 17 | 17 | 9 | - |
Gesamt | 65 | 47 | 49 | 47 | 53 | 40 | 56 |
*davon 2 nach Umberatung dorthin
In den Schuljahren 2015/16, 2016/17 und 2019/20 wird laut Schülerzahlprognose die Mindestschülerzahl von 15 am Teilstandort Drögenkamp nicht erreicht, mit der Folge, dass dort keine Eingangsklasse gebildet werden könnte. In den Schuljahren 2015/16 bis 2019/20 reicht die prognostizierte Schülerzahl nur für die Bildung von insgesamt zwei Eingangsklassen aus, so dass eine eigenständige Klassenbildung am Teilstandort Drögenkamp in keinem der o. g. Schuljahre sichergestellt wäre.
Dies vorausschickend ist zu prüfen, ob bei einer evtl. auslaufenden Schließung des Teilstandortes Drögenkamp für die SchülerInnen des Einzugsbereiches an den verbleibenden zwei Grundschulen im Ortsteil Holsterhausen ausreichende Grundschulplätze in angemessener Entfernung vorhanden wären.
Die SchülerInnen der Einzugsbereiche von bisher drei Standorten müssten dann an folgenden zwei Standorten wohnortnah beschult werden können:
- Grundschule Horstschule - Richardstraße - Kapazität der Eingangsklassen: 2 x 28 = 56
- Grundschule Sonnenschule - Rottbruchstraße - Kapazität der Eingangsklassen: 2 x 28 = 56
- Gesamtkapazität an beiden Schulen: 4 x 28 = 112 SchülerInnen.
Für die Eingangsklassen dieser beiden Schulen werden unter Einbeziehung der bisherigen SchülerInnen des Teilstandortes Drögenkamp folgende Schülerzahlen prognostiziert:
| 2014/15 Anmeldestand 3/2014 | Prognose 2015/16 | Prognose 2016/17 | Prognose 2017/18 | Prognose 2018/19 | Prognose 2019/2020 | Kapazität |
Sonnenschule (davon ehem. Teilstandort Drögenkamp) | 65 (11) | 47 (12) | 49 (11) | 47 (17) | 53 (17) | 40 (9) | 56 |
Horstschule | 41 | 49* | 51* | 41* | 49* | 44* | 56 |
Insgesamt | 106 | 96 4x24 | 100 4x25 | 88 4x22 | 102 4x25,5 | 84 4x21 | 112 4x28 |
*In die Prognose für die Horstschule sind schuljährlich jeweils 5 SchülerInnen als „Seiteneinsteiger“ gemäß Rd.Erl. vom 08.06.2011 eingerechnet.
Danach ist die Gesamtkapazität der beiden Schulstandorte ausreichend. Die zu erwartenden Klassenbildungswerte liegen in allen Jahren unterhalb der Bandbreitenhöchstwerte. Etwaige Anmeldeüberhänge in einzelnen Jahren können über die beiden Systeme ausgeglichen werden. Eine Fortführung des Teilstandortes Drögenkamp kann daher auf der Grundlage der zu erwartenden Schülerzahlen sowie der verfügbaren Schülerplätze nicht begründet werden.
Schulwege
Die beiden Standorte der Sonnenschule (Drögenkamp und Rottbruchstraße) sind 1,8 km (Fussweg) voneinander entfernt. Die Schulwege aus dem Einzugsbereich Drögenkamp zum Schulstandort Rottbruchstraße werden - teilweise unter Einbindung des ÖPNV - als zumutbar beurteilt. Folgende Alternativen sind denkbar:
Alternative A
Buslinie 312 von Rott-/Heerstraße bis Juliastraße/Großmarkt
Taktung alle 20 Minuten / Fahrzeit 2 Minuten
Fußweg weiter bis Hauptstandort Rottbruchstraße = ca. 1,0 km
Nach einer ersten Inaugenscheinnahme des Fußweges über Juliastraße und Rottbruchstraße wird dieser insgesamt als geeignet eingeschätzt. Eine Überprüfung hinsichtlich möglicher zusätzlicher Schulwegsicherungsmaßnahmen wird durchgeführt.
Alternative B
Buslinie 312 von Rott-/Heerstraße bis Juliastraße/Großmarkt
Taktung alle 20 Minuten / Fahrzeit 2 Minuten
Weiter mit Buslinie 395 von REAL bis Paderborner Straße
Taktung nur 1 x je Stunde / Fahrzeit 2 Minuten
Nachteil: Anschlussmöglichkeit unregelmäßig (z. B. morgens möglich ab 7.40 Uhr > an 7.42 Uhr und ab 7.49 Uhr > an 7.51 Uhr)
Alternative C
Buslinie 312 von Rott-/Heerstraße bis Scharpwinkelring
Taktung alle 20 Minuten / Fahrzeit 3 Minuten
Weiter mit Buslinie 340 von Scharpwinkelring bis Herforder Straße
Taktung alle 20 Minuten / Fahrzeit 3 Minuten
Nachteil: längere Umstiegszeiten (z. B. morgens ab 7.17 Uhr > an 7.20 Uhr und ab 7.34 Uhr > an 7.37 Uhr)
Ein Auszug aus dem Stadtplan mit den Haltestellen der genannten Buslinien ist als Anlage 1 beigefügt.
Weitere Grundschulstandorte sind unter Ausnutzung direkter ÖPNV-Verbindungen zumutbar erreichbar.
Bisheriges Beteiligungsverfahren
Am 03.04.2014 wurde der Arbeitskreis Schulentwicklung über die Situation an der Sonnenschule - Teilstandort Drögenkamp - unterrichtet.
Die Lehrerkonferenz der Grundschule Sonnenschule wurde am 09.04.2014 über das weitere Verfahren informiert.
Die Informationsveranstaltung für die Eltern der Sonnenschule findet am 29.04.2014 statt.
Schulfachliche und schulorganisatorische Beratung
Laut Stellungnahme der unteren Schulaufsicht vom 25.02.2014 konnte am Teilstandort Drögenkamp in den letzten Jahren nur mit großen Schwierigkeiten eine Eingangsklasse eingerichtet werden, weil die Anzahl der einzuschulenden Schülerinnen und Schüler sich stetig verringerte. Da sich die Situation voraussichtlich auch in den kommenden Jahren nicht ändern werde, wird der Vorschlag des Schulträgers, den Teilstandort auslaufend zu schließen, von der Schulaufsicht unterstützt. Da die Sonnenschule wegen der Raumkapazitäten dann nur noch zweizügig weitergeführt werden kann, könnte es zu Anmeldeüberhängen kommen. In diesem Fall könnten die abgewiesenen Schülerinnen und Schüler nach jetzigem Prognosestand wohnortnah die Nachbarschulen besuchen.
Laut Stellungnahme der Bezirksregierung Arnsberg vom 10.04.2014 bestehen aus schulorganisatorischer und schulfachlicher Sicht keine Bedenken gegen die Auflösung des Grundschulverbundes, hier des Teilstandortes Drögenkamp der Sonnenschule.
Schulorganisatorischen Maßnahmen zum Schuljahr 2015/2016
Da die Fortführung des Teilstandortes Drögenkamp nicht mehr für erforderlich gehalten wird, ist beabsichtigt, folgende schulorganisatorische Maßnahme einzuleiten:
Der Oberbürgermeister
In Vertretung
Thierhoff
Anlagen:
Anlage 1 - Plan „Buslinien / Schulwegesituation“
Anlage 2 - Stellungnahme der unteren Schulaufsicht vom 25.02.2014
Anlage 3 - Stellungnahme der Bezirksregierung vom 10.04.2014
Anlage 4 - Plan „Statistische Bezirke“
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Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ![]() |
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1 | öffentlich | Anlage 1 - Buslinien zur GS Sonnenschule (996 KB) | |||
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2 | öffentlich | Anlage 2 - Stellungnahme der unteren Schulaufsicht vom 25.02.2014 (426 KB) | |||
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3 | öffentlich | Anlage 3 - Stellungnahme der Bezirksregierung Arnsberg vom 10.04.2014 (413 KB) | |||
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4 | öffentlich | Anlage 4 - Plan Statistische Bezirke (568 KB) |