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Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss beschließt die durch die Arbeitsgemeinschaft Tageseinrichtungen für Kinder (AGTE) vereinbarte Auswahl-Grundlage für die Verteilung zusätzlicher Mittel des Landes an Kindertageseinrichtungen mit Kindern und Familien mit erhöhten Unterstützungsbedarfen.
Sachverhalt:
In § 16a des zweiten KiBiz-Änderungsgesetzes wird eine plusKITA als eine Kindertageseinrichtung mit einem hohen Anteil von Kindern und Familien mit besonderem Unterstützungsbedarf definiert.
Diese KiTas müssen als plusKiTa in die örtliche Jugendhilfeplanung aufgenommen worden sein.
Eine plusKiTa hat in besonderer Weise die Aufgabe, zur Stärkung der Entwicklungs- und Bildungschancen auf die Lebenswelt und das Wohnumfeld der Kinder abgestimmte pädagogische Konzepte und Handlungsformen zu entwickeln und die Familien durch ein adressatengerechtes Zusammenwirken zu stärken und in die Entwicklungsförderung des Kindes einzubeziehen.
Die Ressourcen des pädagogischen Personals müssen durch konkrete Personalstundenerhöhung, regelmäßige Beratung, Fort- und Weiterbildung oder größere Multiprofessionalität im Team gestärkt werden.
Zu diesem Zwecke gewährt das Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport (MFKJKS) - vorbehaltlich der Verabschiedung des 2. KiBiz-Änderungsgesetzes im Juni 2014- dem örtlichen Jugendamt zukünftig einen finanziellen Zuschuss für plusKITA–Einrichtungen.
Die Höhe des Zuschusses ist landesweit geregelt und ergibt sich aus der Anzahl der Kinder unter sieben Jahren in Familien mit Leistungsbezug zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch im Jugendamtsbezirk im Verhältnis zur landesweiten Gesamtzahl der Kinder unter sieben Jahren in Familien mit SGB-II-Leistungsbezug. Der Zuschuss an das Jugendamt wird auf einen durch 25.000 Euro teilbaren Betrag festgesetzt.
Voraussetzung für diesen Zuschuss ist, dass das Jugendamt je Einrichtung im Sinne des § 16a (plusKiTa) einen Zuschuss von mindestens 25.000 Euro weiterleitet. Zuschüsse für plusKiTa-Einrichtungen sind ausschließlich für pädagogisches Personal einzusetzen. Zuschüsse, die nicht zweckentsprechend verwendet werden, sind zurück zu zahlen und nicht rücklagefähig.
Die Entscheidung darüber, welche Kindertageseinrichtung künftig plusKiTa ist und als solche in die örtliche Jugendhilfeplanung aufgenommen wird, muss vor Ort getroffen werden. Dazu müssen Auswahlkriterien zur Förderung von Kindertageseinrichtungen und Familienzentren mit „besonderem Unterstützungsbedarf“ entwickelt werden.
Die Aufnahme in diese Förderung erfolgt in der Regel für fünf Jahre, um den jeweiligen KiTas Planungsstabilität zu geben.
Die Arbeitsgemeinschaft Tageseinrichtungen für Kinder (AGTE) vereinbarte in Kenntnis einiger plus-KiTa-Erfassungsbögen umliegender Städte und in Kenntnis der Definitions-Hinweise des Landes die anliegende Erhebungsgrundlage.
Die dazu notwendigen „harten“ Daten werden bereits jetzt durch den Fachbereich 42.6 Kindertagesbetreuung in Abstimmung in der AGTE von allen Herner KiTas erhoben.
Die Erhebungsgrundlage muss vom Jugendhilfeausschuss beschlossen werden, um die wahrscheinlich ab 01.08.2014 zur Verfügung stehenden Gelder ohne Verzögerungen und Verluste abrufen zu können.
Die Arbeitsgemeinschaft Tageseinrichtungen für Kinder bittet um Zustimmung zur Erhebungsgrundlage, jedoch auch darum, zukünftig auf eine namentliche Nennung der gewählten Kindertageseinrichtungen in öffentlicher Sitzung zu verzichten, um jeglicher Stigmatisierung vorzubeugen.
Der Oberbürgermeister
in Vertretung
Gudrun Thierhoff
Stadträtin
Anlage:
Erhebungsgrundlage plusKiTa
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Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ![]() |
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1 | öffentlich | Erhebung 2014 und 2015 (15 KB) | ![]() |