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Finanzielle Auswirkungen in €
Teilergebnisplan (konsumtiv)
Produkt | Kontengruppe | Ertrag/Aufwand (-) |
Nr.:6101 Bez.:Allgemeine Finanzwirtschaft | Nr.: Bez.:Steuern und ähnliche Abgaben | 210.000 € |
Teilfinanzplan (investiv)
Maßnahme | Kontengruppe | Einzahlung/Auszahlung (-) |
Nr.:-- Bez.:-- | Nr.:-- Bez.:-- | -- |
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt beschließt die Vierte Satzung zur Änderung der Vergnügungssteuersatzung der Stadt Herne. (Anlage)
Sachverhalt:
Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 28.01.2014 den Haushaltssanierungsplan 2014 bis 2021 beschlossen und die Verwaltung beauftragt, die sich aus dem Haushaltssanierungsplan ergebenden Änderungen soweit realisierbar in die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan einzuarbeiten sowie die Maßnahmen im Haushaltsvollzug umzusetzen.
Als eine Sanierungsmaßnahme ist die vorgezogene Erhöhung der Vergnügungssteuer für Apparate mit Gewinnmöglichkeit (Geldspielgeräte) von 15 auf 18 % ab 01.07.2014 vorgesehen.
Der Steuersatz von 15 % der Einspielergebnisse der Geldspielgeräte ist seit dem 01.01.2013 unverändert. Es wird vorgeschlagen den Steuersatz der Vergnügungssteuer für Geldspielgeräte auf 18 % zu erhöhen.
Entwicklung der Spielhallen und der aufgestellten Geldspielgeräte
Die Anzahl der aktiven Spielhallen ist im letzten Jahr unverändert bei 71 geblieben. Es gab lediglich geringfügige Schwankungen durch Betreiberwechsel. In allen Spielhallenbetrieben sind insgesamt 741 Geldspielgeräte aufgestellt.
Das durchschnittliche Einspielergebnis im Jahr 2013 belief sich auf ca. 18.100 Euro pro Monat; multipliziert mit dem Steuersatz von 15 % betrug die Vergnügungssteuer somit ca. 2.715 Euro pro Spielhalle. Bei einem Steuersatz von 18 % würde die monatliche Steuer ca. 3.260 Euro betragen (ca. 20 % Steigerung).
Entwicklung der aufgestellten Geldspielgeräte in Gaststätten oder ähnliche Betrieben
Die Anzahl der in 131 Gaststätten oder ähnlichen Betrieben aufgestellten Apparate haben sich in 2012 um 28 auf 218 und in 2013 wiederum um 15 auf 233 erhöht.
Das durchschnittliche Einspielergebnis im Jahr 2013 belief sich auf ca. 1.700 Euro pro Monat und Aufstellungsort; multipliziert mit dem Steuersatz von 15 % betrug die Vergnügungssteuer ca. 255 Euro pro Aufstellort. Bei einem Steuersatz von 18 % würde die monatliche Steuer ca. 306 Euro betragen (ca. 20% Steigerung).
Resümee
Die Vergnügungssteuer dient nicht allein der Einnahmeerzielung der Gemeinde, sondern verfolgt auch noch ordnungspolitische Ziele.
Die Anzahl der Spielhallen hat sich in Herne seit 2012 nicht wesentlich verändert. Auch am Zuwachs der aufgestellten Geldspielgeräte in Gaststätten und ähnlichen Betrieben ist zu erkennen, dass der jetzige Steuersatz keine erdrosselnde Wirkung der Vergnügungssteuer hatte und nicht zur Eindämmung der Spielhallen und der aufgestellten Geldspielgeräte in Gaststätten und ähnlichen Betrieben führte. Durch die Erhöhung des Steuersatzes von 15 auf 18 % wird es folglich nicht zu einer erdrosselnden Wirkung der Vergnügungssteuer kommen.
Steuersätze der Nachbargemeinden
Spielhallen Gaststätten und ähnl. Betrieben
Gelsenkirchen 18 % 18 %
Hagen 18 % 13 %
Duisburg 19 % 19 %
Krefeld 19 % 19 %
Die zu erwartenden Mehreinnahmen werden sich auf ca. 210.000 Euro belaufen.
Der Oberbürgermeister
In Vertretung
Dr. Klee
Stadtdirektor
Anlagen:
Entwurf der Vierten Satzung zur Änderung der Vergnügungssteuersatzung der Stadt Herne
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Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ![]() |
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1 | öffentlich | Entwurf4Vergnügungssteuersatzung (15 KB) | ![]() |