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Finanzielle Auswirkungen in €
Teilergebnisplan (konsumtiv)
Produkt | Kontengruppe | Ertrag/Aufwand (-) |
Nr.: --- Bez.: | Nr.: --- Bez.: | --- |
Teilfinanzplan (investiv)
Maßnahme | Kontengruppe | Einzahlung/Auszahlung (-) |
Nr.: Bez.: | Nr.: Bez.: |
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Sachverhalt:
Mit Wirkung ab 1.4.2003 hat der Eigenbetrieb Bäder Herne sein Anlagevermögen (Bäder) an die Herner Bädergesellschaft Herne mbH (HBG) verpachtet und die Betriebsführung auf die HBG übertragen.
Der Eigenbetrieb Bäder Herne ist insoweit nur noch ein Verpachtungsbetrieb. Steuerlich wird der Eigenbetrieb Bäder Herne als Betrieb gewerblicher Art "Bäder" geführt. Im Wege des steuerlichen Querverbundes hält dieser Betrieb gewerblicher Art in seinem Betriebs-vermögen die städtischen Anteile an der Energieversorgung Mittleres Ruhrgebiet GmbH (ewmr).
Die Umsatzerlöse beinhalten eine Pachtzahlung für das Hallenbad Eickel, den Erbbauzins für das Grundstück "Südpool" (66.596,00 Euro) sowie Erträge aus der ewmr-Beteiligung (netto 2.299.309 T€).
Die Aufwendungen enthalten die anteilige Fremdfinanzierungszinsen (85.393,00 Euro) und sonstige Aufwendungen (51.000,00 Euro).
Der voraussichtliche Jahresüberschuss 2014 im Betrag von 2.258.562,00 Euro (brutto) wird vom Sondervermögen im Rahmen des Gewinnverwendungsbeschlusses des Eigenbetriebes Bäder Herne in 2014 im Wege der Verrechnung an die Stadt Herne "überwiesen".
Der Investitionsplan basiert auf den heutigen Erkenntnissen zur Wiedererrichtung des Wananas. Die geplanten Kreditaufnahmen sind abhängig vom Baufortschritt bzw. der Zinsentwicklung. Entsprechend wird dann das Ergebnis des Eigenbetriebs durch Zins- und Tilgungsleistungen belastet.
Gemäß § 4 der Betriebssatzung der Stadt Herne für den Eigenbetrieb Bäder Herne entscheidet der Rat über die vorgenannten Angelegenheiten. Nach § 5 (4) der Eigen-betriebsverordnung Nordrhein-Westfalen (EigVO NRW) berät der Betriebsausschuss die Beschlüsse des Rates vor. Da für den Eigenbetrieb Bäder Herne kein Betriebsausschuss gebildet wurde, nimmt der Haupt- und Finanzausschuss gemäß § 5 (6) der EigVO NRW die Aufgaben des Betriebsausschusses wahr.
Gemäß § 11 (1) der Satzung stellt die Betriebsleitung so rechtzeitig einen Wirtschaftsplan auf, dass der Rat vor Beginn des Geschäftsjahres die Zustimmung erteilen kann.
Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 17.12.2013 der Erhöhung des Gesamtbudgets für die Wiedererrichtung des Wananas mit einem integrierten Freizeit- und Sportbad um rd. 1,5 Mio. € netto, der Finanzierung der Abbruchkosten des früheren Umkleidegebäudes in Höhe von 80 T€ netto durch den Eigenbetrieb Bäder Herne auf der Grundlage des 1. Projektberichtes vom 05.12.2013 sowie der Bereitstellung der Kosten für die Neuerrichtung der erforderlichen Parkplatzanlage grundsätzlich zugestimmt. Die Betriebsleitung des Eigenbetriebs Bäder wurde beauftragt, diese Positionen in den Wirtschaftsplan 2014 ff einzustellen.
Der Wirtschaftsplan ist allen Fraktionsvorsitzenden und den Sprechern der Gruppen im Rat der Stadt vorab zur Kenntnis zugeleitet worden.
Der Oberbürgermeister
in Vertretung
Dr. Klee
Stadtdirektor
Anlagen:
Keine