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Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Herne beschließt die als Anlage beigefügte Erste Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Übergangsheime der Stadt Herne vom 08.04.2010.
Sachverhalt:
Die Stadt Herne betreibt zur Unterbringung von Personen nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG) drei Einrichtungen. Diese sind aktuell nahezu voll belegt. Daher wurde eine Notunterkunft errichtet und im März 2014 in Betrieb genommen. Der Betrieb dieser Einrichtung ist nicht auf Dauer ausgelegt. Ob weitere Notunterkünfte zu errichten sind oder ob langfristig eine weitere ständige Einrichtung geschaffen werden muss, ist derzeit nicht abzusehen.
Auch für die Benutzung von Notunterkünften sind Gebühren zu erheben.
Daher ist der Geltungsbereich der Gebührensatzung für die Übergangsheime der Stadt Herne vom 08.04.2010 auf Notunterkünfte auszuweiten.
Der Oberbürgermeister
in Vertretung
Thierhoff
Anlage:
Entwurf 1. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Übergangsheime
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Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ![]() |
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1 | öffentlich | Änderungssatzung (19 KB) |