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Vorlage - 2014/0233  

Betreff: Erlass der Ersten Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Übergangsheime der Stadt Herne
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Schulte
Federführend:FB 41 - Soziales Bearbeiter/-in: Schumacher, Liane
Beratungsfolge:
Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Familie Entscheidung
08.04.2014 
des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Familie beschlossen   
Integrationsrat Entscheidung
Haupt- und Finanzausschuss Entscheidung
29.04.2014 
des Haupt- und Finanzausschusses beschlossen   
Rat der Stadt Entscheidung
06.05.2014 
des Rates der Stadt beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Herne beschließt die als Anlage beigefügte Erste Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Übergangsheime der Stadt Herne vom 08.04.2010.


Sachverhalt:

 

Die Stadt Herne betreibt zur Unterbringung von Personen nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG) drei Einrichtungen. Diese sind aktuell nahezu voll belegt. Daher wurde eine Notunterkunft errichtet und im März 2014 in Betrieb genommen. Der Betrieb dieser Einrichtung ist nicht auf Dauer ausgelegt.  Ob weitere Notunterkünfte zu errichten sind oder ob langfristig eine weitere ständige Einrichtung geschaffen werden muss, ist derzeit nicht abzusehen.

 

Auch für die Benutzung von Notunterkünften sind Gebühren zu erheben.


 

Daher ist der Geltungsbereich der  Gebührensatzung für die Übergangsheime der Stadt Herne vom 08.04.2010 auf Notunterkünfte auszuweiten.

 

Der Oberbürgermeister

in Vertretung

 

 

Thierhoff

 


Anlage:

 

Entwurf 1. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Übergangsheime

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Änderungssatzung (19 KB)