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Ratsinformationssystem

Vorlage - 2014/0232  

Betreff: Wiederwahl einer Schiedsperson für den Amtsgerichtsbezirk Herne-Wanne
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Heinecke, ChristinaAktenzeichen:FB 23
Federführend:FB 23 - Recht Bearbeiter/-in: Heinecke, Christina
Beratungsfolge:
Bezirksvertretung Wanne Vorberatung
08.04.2014 
der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Wanne beschlossen   
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
29.04.2014 
des Haupt- und Finanzausschusses beschlossen   
Rat der Stadt Entscheidung
06.05.2014 
des Rates der Stadt beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Finanzielle Auswirkungen: Ausgaben/Einnahmen in €:

 

Finanzielle Auswirkungen: Ausgaben/Einnahmen in €:

Finanzposition:

Verw.-/Vermögenshaushalt:

--

--

--

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Als Schiedsperson wird wiedergewählt:

 

Herr Klaus Heinz für den Schiedsamtsbezirk 1 und Stellvertreterr den Schiedsamtsbezirk 2, Stadtbezirk Wanne, Amtsgerichtsbezirk Herne-Wanne.

 

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Die Amtszeit des Schiedsmannes Klaus Heinz läuft im Mai 2014 ab.

Herr Heinz hat sich bereit erklärt, das Amt der Schiedsperson für eine weitere Amtszeit von 5 Jahren zu übernehmen.

 

Eine Wiederwahl ist möglich.

 

Der Rat der Stadt ist gemäß § 3 Abs. 1 des Gesetzes über das Schiedsamt in den Gemeinden des Landes Nordrhein-Westfalen (Schiedsamtsgesetz – SchAG NRW) vom 16.12.1992 für die Wahl der Schiedsperson zuständig.

Gemäß § 11 Abs. 1 SchAG NRW wird für jede Schiedsperson eine stellvertretende Schiedsperson bestellt. Auf die stellvertretende Schiedsperson sind gemäß § 11 Abs. 2 SchAG NRW die Vorschriften dieses Gesetzes entsprechend anzuwenden.

 

Herr Heinz erfüllt die in § 2 SchAG NRW genannten Voraussetzungen.

 

Ablehnungsgründe gemäß § 8 SchAG NRW liegen nicht vor.

 

Der Oberbürgermeister

in Vertretung

 

 

Friedrichs

Stadtrat


Anlagen: