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Ratsinformationssystem

Vorlage - 2014/0207  

Betreff: Prüfung des Gesamtabschlusses 2012 durch den Rechnungsprüfungsausschuss
hier: Bestätigung durch den Rat
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Lippitz - 2530
Federführend:FB 14 - Rechnungsprüfung Bearbeiter/-in: Kämper, Heike
Beratungsfolge:
Rechnungsprüfungsausschuss Vorberatung
03.04.2014 
des Rechnungsprüfungsausschusses beschlossen   
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
29.04.2014 
des Haupt- und Finanzausschusses beschlossen   
Rat der Stadt Entscheidung
06.05.2014 
des Rates der Stadt beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

 

 

a)      Der Rechnungsprüfungsausschuss schließt sich dem durch den FB Rechnungsprüfung formulierten uneingeschränkten Bestätigungsvermerk an und empfiehlt dem Rat, den erstellten Gesamtabschluss zum 31.12.2012 gemäß § 116 Abs. 1 Gemeindeordnung NRW GO NRW zu bestätigen.

b)      Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses zur Kenntnis

c)      Der Rat nimmt das Ergebnis der Prüfung des Gesamtabschlusses der Stadt Herne zum 31.12.2012 durch den Rechnungsprüfungsausschuss und die örtliche Rechnungsprüfung (vgl. den als Anlage beigefügten Prüfungsbericht) zur Kenntnis und bestätigt den Gesamtabschluss der Stadt Herne zum 31.12.2012 in der mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses versehenen Fassung (§ 116 Abs. 1 in Verbindung mit § 96 Abs. 1 Gemeindeordnung NRW GO NRW)

 

 


Sachverhalt:

 

Die Stadt Herne erfasst seit dem 01.01.2009 ihre Geschäftsvorfälle vollständig nach dem System der doppelten Buchführung. Nach den Bestimmungen der GO NRW hat sie daher jeweils zum 31.12. einen Gesamtabschluss aufzustellen.

Den mit Datum vom 29.11.2013 vom Stadtkämmerer aufgestellten und vom Oberbürgermeister bestätigten Entwurf des Gesamtabschlusses zum 31.12.2012 einschließlich Gesamtlagebericht und Anhang hat der Rat in der Sitzung am 10.12.2013 (Vorlage Nr. 2013/0801) zur Kenntnis genommen und zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen. Der Beteiligungsbericht wurde dem Rat in der Sitzung vom 10.12.2013 vorgelegt. Gem. § 116 Abs. 6 GO NRW prüft der Rechnungsprüfungsausschuss den Gesamtabschluss, dabei bedient er sich nach § 101 Abs. 8 GO NRW der örtlichen Rechnungsprüfung.

 

 

Begründung:

 

Der Gesamtabschluss und der Anhang waren dahingehend zu prüfen, ob sie unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde vermitteln und ob die gesetzlichen Vorschriften und die sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen beachtet worden sind. Der Gesamtlagebericht war dahin gehend zu prüfen, ob er mit dem Gesamtabschluss in Einklang steht und insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns Stadt Herne vermittelt und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt.

Der Fachbereich Rechnungsprüfung hat als örtliche Rechnungsprüfung mit diesen Maßgaben die Prüfung des Gesamtabschlusses durchgeführt und über die Prüfung den als Anlage beigefügten Bericht erstellt.

Das Ergebnis der Prüfung wurde in einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk zusammengefasst. Die Ratsmitglieder entscheiden nach § 116 Abs. 1 GO NRW über die Bestätigung des geprüften Gesamtabschlusses.

Die Prüfung des Gesamtabschlusses hat keine Tatsachen ergeben, die der Bestätigung des Gesamtabschlusses 2012 entgegenstehen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Fischer

Leiter des Fachbereichs Rechnungsprüfung

    


Anlagen:

Bericht Prüfung Gesamtabschluss 2012

Gesamtabschluss 2012

Beteiligungsbericht 2012

Bestätigungsvermerk Gesamtabschluss 2012

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Bericht Prüfung Gesamtabschluss 2012 (580 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich Gesamtabschluss 2012 (1475 KB)      
Anlage 3 3 öffentlich Beteiligungsbericht 2012 (1490 KB)      
Anlage 4 4 öffentlich Bestätigungsvermerk Gesamtabschluss 2012 (21 KB)