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Ratsinformationssystem

Vorlage - 2014/0122  

Betreff: Abschluss einer neuen Vereinbarung über die finanzielle Förderung der Arbeit in der öffentlichen Begegnungsstätte Volkshaus Röhlinghausen
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Bernd Fischer
Federführend:FB 55 - Stadtgrün Bearbeiter/-in: Fischer, Bernd
Beratungsfolge:
Sportausschuss Vorberatung
14.05.2014 
des Sportausschusses beschlossen   
Bezirksvertretung Eickel Entscheidung
18.09.2014 
der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Eickel zurückgezogen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Finanzielle Auswirkungen: Ausgaben/Einnahmen in €:

 

Finanzielle Auswirkungen in €

           Teilergebnisplan (konsumtiv)

Produkt

Kontengruppe

Ertrag/Aufwand (-)

Nr.:       42.02

Bez.:    Sportförderung

Nr.:     15

Bez.:   Transferaufwendungen

185.000,00 EURO

 

Teilfinanzplan (investiv)

Maßnahme

Kontengruppe

Einzahlung/Auszahlung (-)

Nr.:

Bez.:

Nr.:

Bez.:

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Bezirksvertretung Eickel beschließt, die als Anlage beigefügte neue Vereinbarung zwischen der Stadt Herne und dem Verein zur Förderung der Stadtteilarbeit Röhlinghausen e. V. abzuschließen und den Zuschuss auf jährlich 185.000,00 Euro festzulegen.


Sachverhalt:

 

Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 27.09.2005 (Vorlage-Nr. 2005/0611) eine Vereinbarung über die finanzielle Förderung der Arbeit in der öffentlichen Begegnungsstätte Volkshaus Röhlinghausen beschlossen. Entsprechend dieser Vereinbarung erhielt der Trägerverein einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 154.850,00 Euro für ein Kalenderjahr, dessen Höhe jedoch jährlich auf der Grundlage des Rechnungsergebnisses des Vorjahres neu verhandelt und festgesetzt wurde.

Schon im Verlauf der Jahre ab 2005 konnten die vereinbarten Ansätze bedingt durch erhebliche Kostensteigerungen im Energiebereich nicht eingehalten werden. Bis zu 10.000 Euro pro Jahr mussten in dieser Zeit zusätzlich bereitgestellt werden. Trotz der zusätzlichen Mittel konnte in einigen Haushaltsjahren dennoch kein Ausgleich hergestellt werden, so dass die finanzielle Situation des Trägervereins durchaus als bedenklich bezeichnet werden konnte.

 

Auch für das Jahr 2013 konnte trotz erheblicher Anstrengungen kein Haushalt aufgestellt werden, der ohne zusätzlichen Zuschuss ausgekommen ist. Aus diesem Grunde kam es im Weiteren zu einer Grundsatzdiskussion über die Fortführung der Arbeit des Trägervereins.

 

Die Bezirksvertretung Eickel hat darauf hin in ihrer Sitzung am 27.06.2013 beschlossen, die Verwaltung zu beauftragen, unter Berücksichtigung der Ergebnisse des zu gründenden kleinen Arbeitskreises Verhandlungen mit dem Verein aufzunehmen, um eine längerfristige Vereinbarung mit dem Trägerverein abzuschließen. Die Vereinbarung soll eine Perspektive bis zum Jahr 2019 beinhalten und von dem im Jahr 2013 vorgeschlagenen Zuschuss in Höhe von 185.000 Euro ausgehen.

 

Der Arbeitskreis „Volkshaus Röhlinghausen“ hat am 19. September 2013 und am 29. Januar 2014 getagt. Es wurden dabei verschiedenste Maßnahmen besprochen, die die Finanzsituation des Vereins verbessern sollen (z.B. Übertragung der Schlüsselgewalt auf Vereine, Erhöhung der Entgelte für die Nutzung der Kegelbahn, verstärkte Werbung im Umfeld des Volkhauses etc.). Die Maßnahmen wurden zum Teil bereits umgesetzt.

Die Mitglieder des Arbeitskreises stimmten überein, dass hier allerdings lediglich kleinere Einnahmeverbesserungen zu erwarten sind. Auch auf die Ausgaben kann nur bedingt Einfluss genommen werden, da es sich im Wesentlichen um fixe Ausgabepositionen wie Kosten für Energie und Personal handelt.

 

Die Verwaltung hat fristgemäß die Kündigung des Vertrages mit dem Volkshaus Röhlinghausen mit Wirkung zum 31.12.2013 ausgesprochen. Der aktualisierte und bereits vom Vorstand akzeptierte Vertragsentwurf ist beigefügt.

 

 

Inhaltliche Änderungen

 

  1. § 1 Zahlung eines Zuschusses

 

Absatz 2:

alt: Der Zuschuss beträgt für ein Kalenderjahr 154.850,- €

(in Worten einhundertundvierundfünfzigtausendachthundert-undfünfzig Euro) ( 95 % von 163.000,- € ) und wird jeweils in vierteljährlichen Raten zum 10.01., 10.04., 10.07. und 10.10. auf das Konto des Trägervereines kostenfrei überwiesen.

 

neu: Der Zuschuss beträgt für ein Kalenderjahr 185.000,00 € und wird jeweils in vierteljährlichen Raten zum 10.01, 10.04., 10.07. und 10.10. auf das Konto des Trägervereines kostenfrei überwiesen.

 

 

 

  1. § 1 Zahlung eines  Zuschusses

 

Absatz 4:

alt: Aufgrund der seit 1994 in den bisherigen Geschäftsjahren erzielten Rechnungsergebnisse wird der Zuschuss jährlich neu verhandelt.

 

neu: Der Zuschuss ist für die Jahre 2014 – 2016 festgelegt. Sollte im Laufe des Jahres 2016 eine deutliche Veränderung der Haushaltssituation erkennbar sein, kann von beiden Seiten nachverhandelt werden. Sollte übereinstimmend keine Nachverhandlung erfolgen, gilt die Vereinbarung bis max. zum Jahr 2019.

 

 

  1. § 2 Dauer der Vereinbarung

 

alt: Die Vereinbarung beginnt am 01.01.2006 und gilt bis zum 31.12.2006. Sie kann mit einer Frist von 3 Monaten zum Schluss (31.12) des jeweiligen Jahres gekündigt werden. Sollte keine Kündigung erfolgen, so verlängert sich diese Vereinbarung jeweils um ein weiteres Kalenderjahr.

 

neu: Die Vereinbarung beginnt am 01.01.2014 und gilt bis zum 31.12.2019. Sie kann mit einer Frist von 3 Monaten zum Schluss (31.12.) des jeweiligen Jahres gekündigt werden. Sollte keine Kündigung erfolgen, so verlängert sich diese Vereinbarung jeweils um ein weiteres Kalenderjahr.

 

 

 

Rein redaktionelle Änderungen:

 

  1. § 3 Pflichten der Stadt und des Trägervereines

 

Absatz 4:

 

alt: Vom Trägerverein beabsichtigte Ausgaben in Höhe von mehr als 5.200,- € (in Worten: fünftausendundzweihundert Euro) bedürfen der vorherigen Zustimmung der Stadt.

 

neu: Vom Trägerverein beabsichtigte Ausgaben in Höhe von mehr als 5.200,00 € bedürfen der vorherigen Zustimmung der Stadt.

 

 

  1. § 4 Bildung von Rücklagen

 

Absatz 1:

 

alt: Der Trägerverein ist berechtigt, aus erzielten Überschüssen eine Rücklage in Höhe von 60.000,- € (in Worten: sechzigtausend Euro) zu bilden.

 

neu: Der Trägerverein ist berechtigt, aus erzielten Überschüssen eine Rücklage in Höhe von 60.000,00 € zu bilden.

 

 

Absatz 2:

 

alt: Sofern die Rücklage einen Betrag von 60.000,- € (in Worten: sechzigtausend Euro) überschreitet, wird der darüber hinaus gehende Betrag zu gleichen Teilen (50 % - 50 % ) an die Stadt und die jeweiligen Mitglieder des Trägervereines zur Verwendung für gemeinnützige Zwecke ausgezahlt.

 

neu: Sofern die Rücklage einen Betrag von 60.000,00 € überschreitet, wird der darüber hinaus gehende Betrag zu gleichen Teilen (50 % - 50 % ) an die Stadt und die jeweiligen Mitglieder des Trägervereines zur Verwendung für gemeinnützige Zwecke ausgezahlt.

 

 

 

 

Der Oberbürgermeister

In Vertretung

 

 

Karlheinz Friedrichs

Stadtrat

 

 


Anlagen:

 

- Entwurf Vereinbarung 2014

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Entwurf Vereinbarung (119 KB)