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Finanzielle Auswirkungen in €
Teilergebnisplan (konsumtiv)
Produkt | Kontengruppe | Ertrag/Aufwand (-) |
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Teilfinanzplan (investiv)
Maßnahme | Kontengruppe | Einzahlung/Auszahlung (-) |
Nr.: Bez.: | Nr.: Bez.: |
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Beschlussvorschlag:
Die Stiftung „help and hope“ wird als Träger der freien Jugendhilfe gemäß
§ 75 SGB VIII anerkannt. Die Anerkennung wird beschränkt auf die Trägerschaft der Einrichtung „ 4 Kids“, Bismakstr.105, 44629 Herne ausgesprochen.
Sachverhalt:
Mit Schreiben vom 07.07.2011 beantragte die Stiftung help and hope erstmalig die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe. Zu diesem Zeitpunkt wurden der Verwaltung Probleme im Personalbereich in der Einrichtung und im Vorstand der Stiftung bekannt. Die Verwaltung hat der Stiftung geraten, den Antrag zunächst ruhen zu lassen und den von der Stiftung signalisierten Wechsel in der personellen Besetzung der Einrichtung 4 Kids (Kidstreff) vorzunehmen. Dies ist inzwischen erfolgt. Die Einrichtung ist heute mit hauptamtlichem pädagogischen Personal besetzt.
Die Einrichtung Kidstreff kooperiert eng mit der benachbarten Janoch - Schule. Da die Zukunft dieser Schule damals unklar war und damit eventuell auch die Existenz der Einrichtung Kidstreff fraglich war, sollte auch diese Entwicklung abgewartet werden. Da die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe ausgesprochen werden soll, wenn die Arbeit des Trägers auf Dauer angelegt ist, war auch dieser Sachverhalt ein Grund die Anerkennung zum o.g. Zeitpunkt nicht auszusprechen. Die Stiftung help and hope hat inzwischen jedoch mehrfach erklärt, die Einrichtung auch unabhängig von der Zukunft der Schule weiterführen zu können.
Die Einrichtung Kidstreff ist durch die Ausgestaltung der pädagogischen Praxis als Einrichtungstyp zunächst nicht klar einzuordnen gewesen. Aufgrund der verbindlichen Anmeldestrukturen und der verlässlichen Betreuung für die Kinder der Janosch- Schule wurde das Landesjugendamt eingeschaltet um zu klären, ob es sich vom Charakter um einen Hort handelt, der dann auch eine Betriebserlaubnis benötigt hätte oder eine offene Kinder-und Jugendeinrichtung. Das Landesjugendamt sah den Hortcharakter nicht gegeben. Der Kidstreff erfüllt jedoch die niederschwelligeren Anforderungen einer offenen Kinder-und Jugendeinrichtung.
Mit Schreiben vom 21.03.2013 hat die Stiftung ihren Antrag nun aktualisiert. Die geforderten Nachweise wurden am 12.04.2013 eingereicht und liegen vollständig vor. In der Stiftung hat der Vorstand gewechselt und im Kidstreff ist mittlerweile pädagogisch ausgebildetes Personal tätig. Die erforderlichen Unterlagen liegen der Verwaltung vor:
Die Stiftung hat ihre Arbeit im Stadtjugend vorgestellt und diesem einen regelmäßigen Informationsaustausch angeboten.
Die Stiftung ist nun seit ca. 3 Jahren im Kidstreff tätig.
Die formalen Voraussetzungen für eine Anerkennung liegen damit vor.
Durch die nach § 75 SGB VIII ausgesprochene Anerkennung wird ein Anspruch auf öffentliche Förderung nicht begründet.
Des Weiteren kann die Anerkennung gemäß § 25 AG-KJHG (Ausführungsgesetz zum Kinder-und Jugendhilfegesetz) widerrufen werden oder zurück genommen werden, wenn die Voraussetzungen hierfür nicht vorgelegen haben oder nicht mehr vorliegen.
Der Oberbürgermeister
In Vertretung
Thierhoff
Stadträtin
Anlagen:
Antrag
Satzung
Freistellungsbescheid
Päd. Konzept
Anlagen:
Antrag
Satzung
Freistellungsbescheid
Päd. Konzept
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Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ![]() |
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1 | öffentlich | Anträge Help & Hope (225 KB) | |||
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2 | öffentlich | Freistellungsbescheid (182 KB) | |||
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3 | öffentlich | Pädagogisches Konzept (354 KB) | |||
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4 | öffentlich | Satzung Help & Hope (462 KB) |