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Ratsinformationssystem

Vorlage - 2013/0642  

Betreff: Erlass von Grundsteuern
- Anfrage der Stadtverordneten Schulte vom 24.09.2013 -
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage
Verfasser:SVO Dorothea Schulte
Federführend:FB 11 - Rat und Bezirksvertretungen Bearbeiter/-in: Telkemeier, Erwin
Beratungsfolge:
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
08.10.2013 
des Haupt- und Finanzausschusses zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt

 

 

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

 

die Grüne Fraktion bittet Sie, die folgende Anfrage in der kommenden Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses beantworten zu lassen.

 

In bestimmten Fällen können auf Antrag Grundsteuern erlassen werden. Solche Fälle können z.B. bei mangelnder Vermietungsmöglichkeit ohne Eigenverschulden oder auch bei reduzierter bzw. fehlender Wirtschaftlichkeit von Wohnungsbeständen im Falle von umfangreichen Renovierungen auftreten.

 

Hierzu stellen wir folgende Fragen:

 

 

  1.                In wie vielen Fällen sind die Grundsteuern A und B reduziert angesetzt bzw. ganz               ausgesetzt worden?

 

  1.                Wie sind die Fälle begründet?

 

  1.                Wie wird nachgehalten, ob die Begründung für den Erlass weiter vorliegt?

 

  1.                In welcher Höhe entstehen der Stadt Mindereinnahmen?

 

  1.                Wie geht die Stadt bei den sogenannten „Schrottimmobilien“ vor?