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Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
die Grüne Fraktion bittet Sie, die folgende Anfrage in der kommenden Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses beantworten zu lassen.
In bestimmten Fällen können auf Antrag Grundsteuern erlassen werden. Solche Fälle können z.B. bei mangelnder Vermietungsmöglichkeit ohne Eigenverschulden oder auch bei reduzierter bzw. fehlender Wirtschaftlichkeit von Wohnungsbeständen im Falle von umfangreichen Renovierungen auftreten.
Hierzu stellen wir folgende Fragen: