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Finanzielle Auswirkungen in €
Beschlussvorschlag:
Der Betriebsausschuss stimmt gem. § 15 Abs. 3 EigVO i.V. mit § 5 Abs. 3 der Betriebssatzung den erfolgsgefährdenden Mehraufwendungen für die Asbest- und Dachsanierung in der Turnhalle der Realschule Crange zu.
Sachverhalt:
Im Rahmen der TÜV- Mängelbeseitigung wurden Arbeiten zum Einsetzen eines neuen Filterelements durch das GMH beauftragt. Während dieser Arbeiten wurde ersichtlich, dass es sich bei dem damals verbauten Material um Asbestzement handeln könnte. Es folgte die Beprobung und Nutzungsuntersagung der Sporthalle am 04.09.2013. Das Ergebnis der Materialprobe ergab, dass es sich um eingebundenen Asbest handelt.
Am 06.09.2013 wurde im Rahmen einer Ortsbesichtigung mit dem Fachbereich Gesundheit, dem Hygiene Institut Gelsenkirchen und dem GMH die weiteren vorbereitenden Maßnahmen zur Sanierung besprochen.
Um eine Aussage über die Kontaminierung der Räumlichkeiten tätigen zu können, wurden Messungen in Auftrag gegeben. Die Ergebnisse lagen am 17.09.2013 dem GMH vor.
Vorab kann gesagt werden, dass das befürchtete Schadensbild verhältnismäßig gering ausfällt.
Die Faserkonzentrationen in den Luftproben befinden sich insgesamt unterhalb der Asbestrichtlinie und dem oberen Poissonwert. „Lediglich“ im Havariebereich der Lüftungszentrale wurden Asbeststäube festgestellt.
Weitere Vorgehensweise nach Empfehlung des Hygiene Instituts Gelsenkirchen damit das Gebäude wieder ohne Schutzausrüstung betreten werden kann:
Diese Arbeiten werden zur Zeit durchgeführt und nehmen ca. 4 Wochen in Anspruch. Die Kosten belaufen sich auf ca. 60 T€.
Weitere Untersuchungen des Daches und des Dachraumes haben ergeben, dass durch die schadhafte Dacheindeckung aus gebundenem Asbestmaterial eindringendes Regenwasser die Schalung in mehreren Bereichen bereits geschädigt hat.
Für eine nachhaltige und fachgerechte Schadstoffsanierung der Turnhalle sind folgende Arbeiten notwendig:
Die asbesthaltigen Lüftungskanäle werden im gesamten Turnhallenbereich demontiert und entsorgt. Im gesamten Bereich der abgehängten Decke wird die KMF-Dämmung der Hallenzwischendecke entfernt. Anstelle einer Lüftungsanlage wird eine Deckenstrahlheizung für die Turn- und Gymnastikhalle eingebaut. Die schadhafte, asbesthaltige Dacheindeckung wird durch eine neue, dem Stand der Technik angepasste Dacheindeckung ersetzt. Die Schäden an Schalung und Tragkonstruktion werden behoben.
Die Planung, Ausschreibung und Vergabe erfolgt durch das GMH. Für die beschriebenen Sanierungsarbeiten entstehen Kosten in Höhe von ca. 516.000 €.
Der Umgang mit Schadstoffen ist eindeutig in der Schadstoffverordnung geregelt. Diese mahnt zum nachhaltigen Umgang bzw. zu Maßnahmen der vollständigen Beseitigung von Gefahrstoffen, wenn gefährliche Stoffe in der Luft auftreten können.
Da die auf der abgehängten Decke befindliche KMF-Dämmung über kurz oder lang komplett beseitigt werden muß, wird dies in einem Arbeitsgang durchgeführt. Ein Vorteil ist, dass die zur Zeit im Gebäude befindlichen Arbeits- und Gesundheitsschutzeinrichtungen ( Schleusen und Schwarz/ Weißbereiche) genutzt werden können und nicht später doppelt bezahlt werden müssen. Gleiches gilt für die professionelle Reinigung, die nach Schadstoffsanierungen zwingend notwendig ist, sowie die Freimessungen die durch ein akkreditiertes Unternehmen durchgeführt werden müssen.
Aufgrund der dann nicht mehr vorhandenen KMF- Dämmung ist es wirtschaftlich sinnvoller, die Halle mit einer Deckenstrahlheizung zu beheizen. Wartungskosten sowie ständig sich wiederholende Prüfungen durch den TÜV, wie sie bei Lüftungsanlagen vorgeschrieben sind, entfallen. Energetisch spart man gegenüber der Luftheizung ca. 30% Energie.
Die Dacheindeckung aus gebundenem Asbest wird entsorgt, die Halle bekommt eine neue Dacheindeckung, schadhafte Stellen an der Tragkonstruktion werden beseitigt.
Eine weitere Schließung der Halle ist nicht notwendig.
Die dringend erforderliche Asbestsanierung in der Turnhalle der Realschule Crange führt im Rahmen der Bewirtschaftung des Erfolgsplans zu nicht geplanten Mehraufwendungen in Höhe von 516.000,- €. Die Aufwendungen für die Asbestsanierung sind im Erfolgsplan bisher nicht erfasst. Gem. § 15 Abs. 3 der Eigenbetriebsverordnung NRW (EigVO) bedürfen erfolgsgefährdende Mehraufwendungen der Zustimmung des Betriebsausschusses. Unter erfolgsgefährdenden Mehraufwendungen werden nach § 15 EigVO zusätzliche Aufwendungen verstanden, denen keine Mehreinnahmen oder anderweitige Einsparungen gegenüberstehen. Der Betrieb geht davon aus, dass ein wesentlicher Teil der entstehenden (Mehr-)Aufwendungen durch die zurückhaltende Bewirtschaftung des Erfolgsplans aufgefangen werden kann und sich das geplante Jahresergebnis daher nicht erheblich verändern wird.
Der Betriebsleiter
(Tschöke)