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Ratsinformationssystem

Vorlage - 2013/0621  

Betreff: Energie- und Wasserversorgung Mittleres Ruhrgebiet GmbH
Jahresabschluss 2012
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Peter, 24 02
Federführend:FB 21 - Finanzsteuerung Beteiligt:Bereich 10 - Büro Oberbürgermeister
Bearbeiter/-in: Peter, Birgit  Büro Dezernat II
Beratungsfolge:
Haupt- und Finanzausschuss Entscheidung
08.10.2013 
des Haupt- und Finanzausschusses beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Finanzielle Auswirkungen: Ausgaben/Einnahmen in €:

 

Finanzielle Auswirkungen in €

           Teilergebnisplan (konsumtiv)

Produkt

Kontengruppe

Ertrag/Aufwand (-)

Nr.:     42.03

Bez.:  Bäder

Nr.:    19

Bez.:  Finanzerträge

4.344.659

 

Teilfinanzplan (investiv)

Maßnahme

Kontengruppe

Einzahlung/Auszahlung (-)

Nr.:

Bez.:

Nr.:

Bez.:

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss genehmigt

 

  1. die Feststellung des Jahresabschlusses der Energie- und Wasserversorgung Mittleres Ruhrgebiet GmbH (ewmr) zum 31.12.2012 in der geprüften Form (Bilanzsumme 437.047.004,07 - Vorjahr: 440.174.574,87 €, Bilanzgewinn 8.562.809,97 - Vorjahr: 15.628.676,71 €) und die Billigung des Konzernjahresabschlusses zum 31.12.2012 in der geprüften Form (Bilanzsumme 1.737.929.947,40 Vorjahr: 1.671.018.697,83 €, Konzernbilanzverlust 46.271.673,42 - Vorjahr: Konzernbilanzverlust 16.077.738,35 €) sowie die Ausschüttung des Bilanzgewinns der ewmr an die Gesellschafter

    und
     
  2. die Entlastung der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates der ewmr für das Geschäftsjahr 2012.

 


 

Sachverhalt:

Zu den Punkten 1 und 2:

 

Der Jahresabschluss 2012 der Energie- und Wasserversorgung Mittleres Ruhrgebiet GmbH (ewmr) schließt mit einer Bilanzsumme von 437.047.004,07 € (Vorjahr: 440.174.574,87 €) und einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 17.380.545,38 € (Vorjahr Jahresfehlbetrag 2.994.987,00 €) ab, der nach Entnahmen aus der Kapitalrücklage in Höhe von 17.443.355,35 € und aus anderen Gewinnrücklagen in Höhe von 8.500.000,00 € zu einem Bilanzgewinn in Höhe von 8.562.809,97 € (Vorjahr: 15.628.676,71 €) führt.

 

Der Konzernjahresabschluss 2012 schließt mit einer Bilanzsumme von 1.737.929.947,40 € (Vorjahr: 1.671.018.697,83 €) und einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 23.760 T€ (Vorjahr: Jahresüberschuss 27.631 T€) ab, der nach Verrechnungen zu einem Konzernbilanzverlust von 46.271.673,42 € - Vorjahr: Konzernbilanzverlust 16.077.738,35 €) führt.

 

Die BRV AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Essen, hat sowohl den Jahresabschluss der ewmr als auch den Konzernjahresabschluss geprüft und jeweils den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Die Prüfungen erstreckten sich entsprechend § 112 GO NW auch auf die Beachtung der Vorschriften des § 53 Abs. 1 Haushaltsgrundsätzegesetz.

 

Den Mitgliedern des Aufsichtsrates und der Geschäftsführung kann daher für das Geschäftsjahr 2012 Entlastung erteilt werden.

 

Die Gewinnverteilung erfolgt gem. § 20 Abs. 5 des Gesellschaftsvertrages der ewmr nach den Beschaffungsmengen der Stadtwerke Bochum GmbH, der Stadtwerke Herne AG und der Stadtwerke Witten GmbH.

 

Der Bilanzgewinn 2012 = 8.562.809,97 €. Dieser verteilt sich wie folgt:

 

              Stadt Bochum                                                                                    2.520.574,00 €

              Stadt Herne/Eigenbetrieb Bäder                                          5.901.065,00 €

              Stadt Witten                                                                                       141.171,00

 

Nach Berücksichtigung der Kapitalertragssteuer und des Solidaritätszuschlages verbleibt ein Betrag in Höhe von 4.344.659 € (Vorjahr: 4.627.115,51 €). Dieser Betrag fließt an den BgA „Eigenbetrieb Bäder Herne“ und wird im Wege einer Vorabausschüttung aus dem Jahresergebnis 2013 des Eigenbetriebs unmittelbar an die Stadt Herne geleitet.

 

 

Die Beschlussfassungen zur Feststellung des Jahresabschlusses, der Verwendung des Ergebnisses sowie der Entlastung des Aufsichtsrates und der Geschäftsführung unterliegen gem. § 9 Abs. 2 Buchstaben b, c + f des Gesellschaftsvertrages der ewmr der Gesellschafterversammlung.

Der Aufsichtsrat der ewmr hat die Angelegenheiten in seiner Sitzung am 12. September 2013 entsprechend vorberaten. Die Gesellschafterversammlung hat die entsprechenden Beschlüsse am gleichen Tag unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch die bürgerschaftlichen Gremien der Städte Bochum, Witten und Herne gefasst.

 

Der Jahresabschluss ist allen Fraktionsvorsitzenden und den Sprechern der Gruppen im Rat der Stadt vorab zur Kenntnis zugeleitet worden.

 

Der Oberbürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Dr. Klee

Stadtdirektor     

 


Anlagen:

Keine