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Ratsinformationssystem

Vorlage - 2004/0466  

Betreff: Vertragsverlängerung Verbraucherberatung Herne
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Nobert, 2325
Federführend:FB 54 - Umwelt Bearbeiter/-in: Säger, Susanne
Beratungsfolge:
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
29.06.2004 
des Haupt- und Finanzausschusses beschlossen   
Rat der Stadt Vorberatung
13.07.2004 
des Rates der Stadt beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt

Finanzielle Auswirkungen: Ausgaben/Einnahmen in €:

 

Finanzielle Auswirkungen: Ausgaben/Einnahmen in €:

 Haushaltsstelle:

 Verw.-/Vermögenshaushalt:

2005 = 67.674,--

2006 = 69.704,--

2007 = 71.795,35

1.120.718.100/7

Verwaltungshaushalt

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt beschließt die weitere Unterstützung der Verbraucherberatung Herne und beauftragt die Verwaltung, mit der Verbraucherberatung Nordrhein-Westfalen einen Vertrag über die Fortsetzung der Arbeit für die Zeit vom 01.01.2005 bis 31.12.2007 abzuschließen.

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Herne war eine der ersten Städte, in der eine Beratungsstelle der Verbraucherberatung eingerichtet wurde. Die örtliche Beratungsstelle konnte im April dieses Jahres ihr 25-jähriges Jubiläum feiern.

 

Der Vertrag mit der Verbraucherberatung war aufgrund der seitens der Landesregierung angekündigten Kürzungen der Zuschüsse für den Bereich der Verbraucherberatungen und der bestehenden ungesicherten Haushaltslage der Stadt Herne zuletzt nur für das Jahr 2004 abgeschlossen worden.

 

Nachdem die Zuschussgewährung des Landes geklärt ist soll nunmehr ein 3-Jahres-Vertrag abgeschlossen werden mit einem außerordentlichen Kündigungsrecht bei Einstellung oder Kürzung der Landesförderung oder bei aufsichtsbehördlichen Maßnahmen wegen der Haushaltslage der Stadt. Die mittelfristige Vertragslaufzeit von 3 Jahren soll der VZ Dispositionssicherheit geben und den Verwaltungsaufwand der jährlichen Vertragsverhandlungen vermeiden.

 

Der Finanzierungsanteil der Stadt soll sich auch weiterhin an der auf die Verbraucherberatung Herne entfallenden Landeszuschüsse orientieren.

 

Folgende Eckpunkte sind von Bedeutung:

 

1.      Zuschuss der Stadt: 50 % der Kosten

 

2.      Höchstbetrag:

2005 = 67.674,00 € (wie 2004)

2006 = 69.704,00 €

2007 = 71.795,35 € (max. Preissteigerung: 3 %) 

 

3.      Mindestentgelte: 4.000,00 €

 

4.      Außerordentliches Kündigungsrecht, wenn das Land die Landesförderung einstellt oder kürzt und dadurch die Finanzierung nicht mehr sichergestellt ist, oder wenn wegen der Haushaltslage durch aufsichtsbehördliche Maßnahmen eine Erfüllung des Vertrages nicht ermöglicht wird.

 

5.      Weiterhin Anmietung der städt. Räumlichkeiten im Verwaltungsgebäude Freiligrathstraße.

 

 

 

Der Oberbürgermeister

In Vertretung

 

 

 

(Terhoeven)