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Finanzielle
Auswirkungen: Ausgaben/Einnahmen
in €: |
Haushaltsstelle: |
Verw.-/Vermögenshaushalt: |
2005 =
67.674,-- 2006 =
69.704,-- 2007 =
71.795,35 |
1.120.718.100/7 |
Verwaltungshaushalt |
Beschlussvorschlag:
Der
Rat der Stadt beschließt die weitere Unterstützung der Verbraucherberatung
Herne und beauftragt die Verwaltung, mit der Verbraucherberatung
Nordrhein-Westfalen einen Vertrag über die Fortsetzung der Arbeit für die Zeit
vom 01.01.2005 bis 31.12.2007 abzuschließen.
Sachverhalt:
Herne war eine der ersten Städte, in der eine
Beratungsstelle der Verbraucherberatung eingerichtet wurde. Die örtliche
Beratungsstelle konnte im April dieses Jahres ihr 25-jähriges Jubiläum feiern.
Der Vertrag mit der Verbraucherberatung war aufgrund der
seitens der Landesregierung angekündigten Kürzungen der Zuschüsse für den
Bereich der Verbraucherberatungen und der bestehenden ungesicherten
Haushaltslage der Stadt Herne zuletzt nur für das Jahr 2004 abgeschlossen
worden.
Nachdem die Zuschussgewährung des Landes geklärt ist soll nunmehr ein 3-Jahres-Vertrag abgeschlossen werden mit einem außerordentlichen Kündigungsrecht bei Einstellung oder Kürzung der Landesförderung oder bei aufsichtsbehördlichen Maßnahmen wegen der Haushaltslage der Stadt. Die mittelfristige Vertragslaufzeit von 3 Jahren soll der VZ Dispositionssicherheit geben und den Verwaltungsaufwand der jährlichen Vertragsverhandlungen vermeiden.
Der Finanzierungsanteil der Stadt soll sich auch weiterhin
an der auf die Verbraucherberatung Herne entfallenden Landeszuschüsse
orientieren.
Folgende Eckpunkte sind von Bedeutung:
1.
Zuschuss
der Stadt: 50 % der Kosten
2.
Höchstbetrag:
2005 = 67.674,00 € (wie 2004)
2006 = 69.704,00 €
2007 = 71.795,35 € (max.
Preissteigerung: 3 %)
3.
Mindestentgelte:
4.000,00 €
4.
Außerordentliches
Kündigungsrecht, wenn das Land die Landesförderung einstellt oder kürzt und
dadurch die Finanzierung nicht mehr sichergestellt ist, oder wenn wegen der
Haushaltslage durch aufsichtsbehördliche Maßnahmen eine Erfüllung des Vertrages
nicht ermöglicht wird.
5.
Weiterhin
Anmietung der städt. Räumlichkeiten im Verwaltungsgebäude Freiligrathstraße.
Der Oberbürgermeister
In Vertretung
(Terhoeven)