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Ratsinformationssystem

Vorlage - 2013/0574  

Betreff: Material für Eigenleistungen der Vereine

hier: Nachtrag Haushaltsjahr 2013
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Lawo, Ulrich
Federführend:FB 55 - Stadtgrün Bearbeiter/-in: Rettig, Frank
Beratungsfolge:
Sportausschuss Entscheidung
09.10.2013 
des Sportausschusses beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Finanzielle Auswirkungen: Ausgaben/Einnahmen in €:

 

Finanzielle Auswirkungen in €

           Teilergebnisplan (konsumtiv)

Produkt

Kontengruppe

Ertrag/Aufwand (-)

Nr.: 42.02

Bez.: Sportförderung

Nr.: 531 80000

Bez.: Zuschüsse an übrige

          Bereiche

-          59.000,00

 

Teilfinanzplan (investiv)

Maßnahme

Kontengruppe

Einzahlung/Auszahlung (-)

Nr.:

Bez.:

Nr.:

Bez.:

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Sportausschuss beschließt, die Mittel der o. g. Sachkonten Material für Eigenleistungen der Vereine (Transferaufwendungen) für das Haushaltsjahr 2013 in Höhe von zusammen 59.000,00 wie folgt zu verteilen:

 

1.

Bis zu 29.500,00 (bereits beschlossen) für die Maßnahmen, die zusammen mit der Gemeinnützigen Beschäftigungsgesellschaft Herne mbH (GBH) durchgeführt werden sollen.

Fördervoraussetzung:

Der Verein übernimmt einen angemessenen Anteil an der Durchführung der Maßnahme durch finanzielle Beteiligung oder Eigenarbeit.

 

2.

Bis zu 3.215,37 (geändert) für Maßnahmen, die auf städtischen Anlagen abgeschlossen sind (es wird eine Förderquote von 66,6 % zugrunde gelegt s. Anlage 1 Nr. 1 B).

 

3.

Bis zu 14.657,40 (bereits beschlossen) und 9.527,09 (neu) für Maßnahmen, die auf oder an vereinseigenen Anlagen bzw. Gebäuden abgeschlossen sind (es wird eine Förderquote von 33,3 % zugrunde gelegt s. Anlage 1 Nr. 2 A).

 

4.

Bis zu 1.767,14 (geändert) und 333,00 (neu) für Maßnahmen, die auf vereinseigenen Anlagen geplant sind (es wird eine Förderquote von 33,3 % zugrunde gelegt s. Anlage 1 Nr. 2 B).

 

Sollte nur ein Teil der Haushaltsmittel freigegeben werden, so sind die unter 1. und 2. angesprochenen Bereiche entsprechend zu kürzen.

 

 


Sachverhalt:

 

 

Für das Jahr 2013 sind bis zur Sitzung des Sportausschusses am 06.06.2013 13 Anträge eingegangen. Da noch freie Restmittel vorlagen, wurde die Antragsfrist daraufhin bis zum 31.07. des Jahres verlängert. Nach einer Aufforderung im Herner Sport Info sind weitere 5 Anträge eingegangen.

 

Wie in den Vorjahren üblich, hat eine Prüfungskommission die Anträge auf ihre Förderfähigkeit hin überprüft und dabei die Kriterien zugrunde gelegt, die der Sportausschuss in seiner Sitzung am 04.06.1992 festgesetzt hat.

 

Die Kommission setzt sich, wie bisher, aus dem Vorsitzenden des Ausschusses sowie einem/r Vertreter/-in jeder Fraktion und der Verwaltung zusammen. Folgende Kategorien wurden festgesetzt:

 

              1A =              städtisch, abgeschlossen

              1B =              städtisch, geplant

 

              2A =              vereinseigen, abgeschlossen

              2B =              vereinseigen, geplant

 

Der Kategorie „städtisch, abgeschlossen“ (1A) konnte kein Antrag zugeordnet werden. Die Förderung in dieser Kategorie soll 66,6 % betragen.

 

Der Kategorie „städtisch, geplant“ (1B) konnten 2 Anträge zugeordnet werden. Diese Anträge haben ein Fördervolumen von 3.215,37 €. Die Förderung in dieser Kategorie soll 66,6 % betragen. Der Förderbetrag in dieser Kategorie kann gesenkt werden, da nicht alle geplanten Bauvorhaben umgesetzt wurden bzw. geringer ausgefallen sind.

 

In die Kategorie „vereinseigen, abgeschlossen“ (2A) konnten 12 (8 + 4) Anträge mit einem Fördervolumen von 24.184,49 € eingeordnet werden.

 

Die Förderquote in dieser Kategorie soll grundsätzlich 33,3 % betragen, nur in begründeten Einzelfällen soll auf eine andere Quote zurückgegriffen werden.

 

In die Kategorie „vereinseigen, geplant“ (2B) sind 4 Anträge mit einem Fördervolumen von 2.100,14 € eingestuft worden. Der Förderbetrag in dieser Kategorie kann gesenkt werden, da nicht alle geplanten Bauvorhaben umgesetzt wurden bzw. geringer ausgefallen sind.

 

Die Förderung in dieser Kategorie soll grundsätzlich 33,3 % betragen.

 

 

 

Haushaltssituation:

 

Im Rahmen der Sparmaßnahmen mussten im freiwilligen Bereich Kürzungen vorgenommen werden. Die Kürzungen im Bereich der Zuschüsse haben 5 % betragen, eine Kommission aus Verwaltung und Sportselbstverwaltung hat alle freiwilligen Zuschüsse kritisch gewürdigt und die Kürzungen pro Zuschussart definiert. In diesem Bereich ist der Ansatz von 65.000,00 € auf 59.000,00 € reduziert worden, dies gilt auch für das Jahr 2013.

 

 

 

 

Der Oberbürgermeister

 

In Vertretung

 

 

Friedrichs

Stadtrat


Anlagen:

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Material_Eigenlstg_Anlage_2013nachtrag (42 KB) PDF-Dokument (64 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Altvorlage aus März 2013 (434 KB)