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Beschlussvorschlag:
I. Der Rechnungsprüfungsausschuss
a) schließt sich dem durch den FB Rechnungsprüfung formulierten uneingeschränkten Bestätigungsvermerk an und empfiehlt dem Rat, den Jahresabschlusses der Stadt Herne zum 31.12.2012 gemäß § 96 Abs. 1 Gemeindeordnung NRW – GO NRW festzustellen. Der Bestätigungsvermerk ist als Anlage beigefügt.
b) empfiehlt dem Rat zu beschließen, die Deckung des Fehlbetrages in Höhe von 57.420.503,05 € entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung durch Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage vorzunehmen und
c) dem Oberbürgermeister, Herrn Horst Schiereck, bezüglich des Jahresabschlusses der Stadt Herne zum 31.12.2012 nach § 96 Abs. 1 GO NRW uneingeschränkt Entlastung zu erteilten.
II. Der Rat der Stadt Herne
a) nimmt das Ergebnis der Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Herne zum 31.12.2012 durch den Rechnungsprüfungsausschuss und die örtliche Rechnungsprüfung (vgl. den als Anlage beigefügten Prüfungsbericht) zur Kenntnis.
b) beschließt, den Jahresabschluss der Stadt Herne zum 31.12.2012 in der mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses versehenen Fassung festzustellen (§ 96 Abs. 1 Gemeindeordnung NRW – GO NRW).
c) beschließt die Deckung des Fehlbetrages in Höhe von 57.420.503,05 € dem Vorschlag der Verwaltung entsprechend durch Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage vorzunehmen.
d) beschließt, dem Oberbürgermeister bezüglich des Jahresabschlusses der Stadt Herne zum 31.12.2012 uneingeschränkt Entlastung zu erteilen (§ 96 Abs. 1 GO NRW).
Sachverhalt:
Örtliche Prüfung
Die Stadt Herne erfasst seit dem 01.01.2009 ihre Geschäftsvorfälle vollständig nach dem System der doppelten Buchführung. Nach § 96 Abs. 1 GO NRW hat sie daher zum 31.12.2012 einen Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung aufzustellen.
Den mit Datum vom 12.04.2013 vom Stadtkämmerer aufgestellten und vom Oberbürgermeister bestätigten Entwurf der Jahresrechnung einschließlich Lagebericht und Anhang hat der Rat in der Sitzung am 07.05.2013 (Vorlage Nr. 2013/0253) zur Kenntnis genommen und zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen. Gem. § 101 GO NRW prüft der Rechnungsprüfungsausschuss den Jahresabschluss, dabei bedient er sich nach § 101 Abs. 8 GO NRW der örtlichen Rechnungsprüfung.
Der Jahresabschluss und der Anhang waren dahingehend zu prüfen, ob sie unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Schuldenlage der Gemeinde vermitteln und ob die gesetzlichen Vorschriften und die sie ergänzenden Bestimmungen beachtet worden sind.
Der Fachbereich Rechnungsprüfung hat als örtliche Rechnungsprüfung mit diesen Maßgaben die Prüfung des Jahresabschlusses durchgeführt und über die Prüfung den als Anlage beigefügten Bericht erstellt. Gemäß § 101 Abs. 2 GO NRW ist dem Oberbürgermeister vor Abgabe des Prüfungsberichtes durch den Rechnungsprüfungsausschuss an den Rat Gelegenheit zu geben, zum Prüfungsergebnis Stellung zu nehmen. Der Oberbürgermeister hat hierzu mitgeteilt, dass nach Durchsicht des Prüfungsberichtes die Abgabe einer Stellungnahme nicht erforderlich ist.
Entlastung des Oberbürgermeisters
Die Ratsmitglieder entscheiden über die Entlastung des Oberbürgermeisters bezüglich der Aufstellung des Jahresabschlusses (§ 96 Abs. 1 GO NRW). Wird die Entlastung ohne Vorbehalt erteilt, gilt die Aufstellung des Jahresabschlusses als endgültig abgeschlossen.
Mackfeld
Stellv. Leiter des Fachbereichs Rechnungsprüfung
Anlagen:
Bericht Jahresabschluss 2012
Bestätigungsvermerk
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Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ![]() |
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1 | öffentlich | Prüfbericht JA 2012 Endfassung (5020 KB) | ![]() |
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2 | öffentlich | Bestätigungsvermerk JA 2012 Sitzungsvorlage 11.09.13 (13 KB) | ![]() |