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Finanzielle Auswirkungen in €
Teilergebnisplan (konsumtiv)
Produkt | Kontengruppe | Ertrag/Aufwand (-) |
Nr.: --- Bez.: | Nr.: --- Bez.: | --- |
Teilfinanzplan (investiv)
Maßnahme | Kontengruppe | Einzahlung/Auszahlung (-) |
Nr.: Bez.: | Nr.: Bez.: |
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Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Herne beschließt:
1. der Betriebsleitung des Eigenbetriebes Bäder Herne wird, vorbehaltlich der Feststellung des Jahresabschlusses 2012 durch den Rat der Stadt in seiner Sitzung am 15.10.2013, für das Geschäftsjahr 2012 Entlastung erteilt,
und
2. Dr. Bergmann, Kauffmann & Partner, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Dortmund, Wuppertal, wird als Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2013 des Eigenbetriebes Bäder Herne benannt.
Sachverhalt:
Dr. Bergmann, Kauffmann & Partner, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dortmund/Wuppertal, hat den Jahresabschluss 2012 geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Aufgrund des Prüfungsergebnisses kann der Betriebsleiterin Frau Birgit Peter Entlastung für das Geschäftsjahr 2012 erteilt werden.
Gemäß § 5 (3) der Betriebssatzung der Stadt Herne für den Eigenbetrieb Bäder entscheidet der Betriebsausschuss über die Entlastung der Betriebsleitung. Da der Betriebsausschuss nicht gebildet wurde, sind die Aufgaben des Betriebsausschusses gemäß § 5 Absatz 6 der Eigenbetriebsverordnung vom Haupt- und Finanzausschuss wahrzunehmen.
Da der Rat der Stadt erst nach der Beschlussfassung im Haupt- und Finanzausschuss über die Feststellung des Jahresabschlusses entscheiden wird (s. auch Vorlage 2013/0517), soll die Entlastung der Betriebsleitung vorbehaltlich der Beschlussfassung im Rat am 15.10.2013 erfolgen.
Zu Punkt 2:
Für das Geschäftsjahr 2013 schlägt die Betriebsleitung vor, der Gemeindeprüfungsanstalt wiederum Dr. Bergmann, Kauffmann & Partner, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Dortmund/Wuppertal, als Abschlussprüfer zu benennen.
Gemäß § 5 (3) der Betriebssatzung der Stadt Herne für den Eigenbetrieb Bäder entscheidet der Betriebsausschuss über die Benennung des Abschlussprüfers. Da der Betriebsausschuss nicht gebildet wurde, sind die Aufgaben des Betriebsausschusses gemäß § 5 Absatz 5 der Eigenbetriebsverordnung vom Haupt- und Finanzausschuss wahrzunehmen.
Der Oberbürgermeister
in Vertretung
Dr. Klee
Stadtdirektor
Anlagen:
Keine