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Vorlage - 2013/0503  

Betreff: Bebauungsplan Nr. 237, Wiescherstraße/Am Hauptfriedhof, Stadtbezirk Sodingen
Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB)
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Golding, Tel. 3008
Federführend:FB 51 - Umwelt und Stadtplanung Bearbeiter/-in: Dill, Sabine
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung Vorberatung
10.09.2013 
des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung beschlossen   
Ausschuss für Umweltschutz Vorberatung
18.09.2013 
des Ausschusses für Umweltschutz beschlossen   
Bezirksvertretung Sodingen Vorberatung
25.09.2013 
der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Sodingen beschlossen   
Integrationsrat Vorberatung
Haupt- und Finanzausschuss Entscheidung
08.10.2013 
des Haupt- und Finanzausschusses beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Finanzielle Auswirkungen: Ausgaben/Einnahmen in €:

 

Finanzielle Auswirkungen in €

           Teilergebnisplan (konsumtiv)

Produkt

Kontengruppe

Ertrag/Aufwand (-)

Nr.:                xxx

Bez.:

Nr.:                 xxx

Bez.:

xxx

 

Teilfinanzplan (investiv)

Maßnahme

Kontengruppe

Einzahlung/Auszahlung (-)

Nr.:                xxx

Bez.:

Nr.:                 xxx

Bez.:

xxx

 


Beschlussvorschlag:

 

1.               Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt

 

die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 237 „Wiescherstraße/Am Hauptfriedhof“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB. Der Bebauungsplan soll im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 aufgestellt werden, wenn die Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.

             

2.               Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB.

 


Sachverhalt:

 

A. Geltungsbereich

Der Geltungsbereich wird im Norden durch die Wohngrundstücke der Straße Am Hauptfriedhof, im Westen durch die Wohngrundstücke der Wiescherstraße, im Osten und im Süden durch das Gelände des Hauptfriedhofes begrenzt. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist in der zum Beschluss gehörenden Anlage 2 dargestellt.

 

B. Planungsanlass und –erfordernis

Die Fläche ist im Eigentum der Stadt Herne und wird bisher als städtischer Betriebshof (Gärtnerei) genutzt. Für die Zukunft ist die Verlagerung des Betriebshofes vorgesehen, sodass die Fläche neu genutzt werden kann.

 

C. Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung

Ziel ist die Errichtung von Mehrfamilien- und Einfamilienhäusern, insgesamt mindestens 50 Wohneinheiten.

 

D. Aufstellung des Bebauungsplanes im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB

Der Bebauungsplanes soll im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 aufgestellt werden, wenn die Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. Ein städtebaulicher Entwurf, anhand dessen geprüft werden kann, ob diese Voraussetzungen gegeben sind, wird erarbeitet. Da für die Erschließung der Fläche eine öffentliche Erschließungsstraße vorgesehen ist, wird vom Fachbereich Umwelt eine Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 13a Abs. 1 Nr. 2 BauGB durchgeführt.

 

E. Voraussichtliche Inhalte der Planung

Der Bebauungsplan sieht  Wohnbauflächen vor, die als reine oder allgemeine Wohngebiete festgesetzt werden. Darüber hinaus werden öffentliche und private Erschließungsflächen festgesetzt. Ob ergänzend öffentliche Grünflächen festgesetzt werden, ist beim aktuellen Stand der Planung nicht abzusehen.

 

F. Weitere Vorgehensweise

Da es sich um eine Altlastenverdachtsfläche handelt, ist die Erarbeitung eines Bodengutachtens erforderlich. Daneben sind die Erstellung eines Artenschutzgutachtens, eine Baumbestandsbewertung und eines Lärmgutachtens erforderlich.

Nach Fassung des Aufstellungsbeschlusses für den Bebauungsplan wird eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. §3 Abs. 1 BauGB durchgeführt werden. Hier werden Planalternativen vorgestellt und Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

 

Der Oberbürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

(Friedrichs)

   Stadtrat

    


Anlagen:

1. Lage des Plangebiets im Stadtgebiet M = 1 : 5000

2. Geltungsbereich des Bebauungsplans M = 1 : 1000

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage1_Übersichtsplan5000 (514 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich Anlage2_Geltungsbereich1000 (530 KB)