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Finanzielle Auswirkungen in €
Teilergebnisplan (konsumtiv)
Produkt | Kontengruppe | Ertrag/Aufwand (-) |
Nr.: xxx Bez.: | Nr.: xxx Bez.: | xxx |
Teilfinanzplan (investiv)
Maßnahme | Kontengruppe | Einzahlung/Auszahlung (-) |
Nr.: xxx Bez.: | Nr.: xxx Bez.: | xxx |
Beschlussvorschlag:
1. Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt
die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 237 „Wiescherstraße/Am Hauptfriedhof“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB. Der Bebauungsplan soll im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 aufgestellt werden, wenn die Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.
2. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB.
Sachverhalt:
A. Geltungsbereich
Der Geltungsbereich wird im Norden durch die Wohngrundstücke der Straße Am Hauptfriedhof, im Westen durch die Wohngrundstücke der Wiescherstraße, im Osten und im Süden durch das Gelände des Hauptfriedhofes begrenzt. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist in der zum Beschluss gehörenden Anlage 2 dargestellt.
B. Planungsanlass und –erfordernis
Die Fläche ist im Eigentum der Stadt Herne und wird bisher als städtischer Betriebshof (Gärtnerei) genutzt. Für die Zukunft ist die Verlagerung des Betriebshofes vorgesehen, sodass die Fläche neu genutzt werden kann.
C. Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung
Ziel ist die Errichtung von Mehrfamilien- und Einfamilienhäusern, insgesamt mindestens 50 Wohneinheiten.
D. Aufstellung des Bebauungsplanes im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
Der Bebauungsplanes soll im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 aufgestellt werden, wenn die Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. Ein städtebaulicher Entwurf, anhand dessen geprüft werden kann, ob diese Voraussetzungen gegeben sind, wird erarbeitet. Da für die Erschließung der Fläche eine öffentliche Erschließungsstraße vorgesehen ist, wird vom Fachbereich Umwelt eine Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 13a Abs. 1 Nr. 2 BauGB durchgeführt.
E. Voraussichtliche Inhalte der Planung
Der Bebauungsplan sieht Wohnbauflächen vor, die als reine oder allgemeine Wohngebiete festgesetzt werden. Darüber hinaus werden öffentliche und private Erschließungsflächen festgesetzt. Ob ergänzend öffentliche Grünflächen festgesetzt werden, ist beim aktuellen Stand der Planung nicht abzusehen.
F. Weitere Vorgehensweise
Da es sich um eine Altlastenverdachtsfläche handelt, ist die Erarbeitung eines Bodengutachtens erforderlich. Daneben sind die Erstellung eines Artenschutzgutachtens, eine Baumbestandsbewertung und eines Lärmgutachtens erforderlich.
Nach Fassung des Aufstellungsbeschlusses für den Bebauungsplan wird eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. §3 Abs. 1 BauGB durchgeführt werden. Hier werden Planalternativen vorgestellt und Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Der Oberbürgermeister
In Vertretung
(Friedrichs)
Stadtrat
Anlagen:
1. Lage des Plangebiets im Stadtgebiet M = 1 : 5000
2. Geltungsbereich des Bebauungsplans M = 1 : 1000
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Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ![]() |
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1 | öffentlich | Anlage1_Übersichtsplan5000 (514 KB) | |||
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2 | öffentlich | Anlage2_Geltungsbereich1000 (530 KB) |