|
|
Finanzielle Auswirkungen in €
Teilergebnisplan (konsumtiv)
Produkt | Kontengruppe | Ertrag/Aufwand (-) |
Nr.: --- Bez.: | Nr.: --- Bez.: | --- |
Teilfinanzplan (investiv)
Maßnahme | Kontengruppe | Einzahlung/Auszahlung (-) |
Nr.: Bez.: | Nr.: Bez.: |
|
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt:
Den Vertretern/innen der Stadt
I. in der nächsten Hauptversammlung der Stadtwerke Herne AG (STWH)wird
die Weisung erteilt,
a) dem Aufsichtsrat und dem Vorstand für das Jahr 2012 Entlastung zu erteilen,
b) als Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2013 die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Bergmann, Kauffmann & Partner, Dortmund, zu wählen.
II. in der nächsten Gesellschafterversammlung der Straßenbahn Herne-Castrop-
Rauxel GmbH (HCR)
a) den Jahresabschluss zum 31.12.2012 in der von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Bergmann, Kauffmann & Partner geprüften Form (Bilanzsumme: 20.707 T€ - Vorjahr: 16.934 T€, Jahresergebnis nach Verlustübernahme 0,00 €) festzustellen,
b) dem Aufsichtsrat und der Geschäftsführung für das Jahr 2012 Entlastung zu erteilen,
c) als Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2013 die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Bergmann, Kauffmann & Partner, Dortmund, zu wählen.
III. in der nächsten Gesellschafterversammlung der Aktienbesitzgesellschaft Herne
mbH (ABH)
a) den Jahresabschluss zum 31.12.2012 in der von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Bergmann, Kauffmann & Partner geprüften Form (Bilanzsumme: 41.766.104,47 € - Vorjahr: 35.265.799,53 €, Jahresergebnis nach Gewinnabführung 0,00 €) festzustellen,
b) dem Aufsichtsrat und der Geschäftsführung für das Jahr 2012 Entlastung zu erteilen,
c) als Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2013 die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Bergmann, Kauffmann & Partner, Dortmund, zu wählen.
IV. in der nächsten Gesellschafterversammlung der Herner Bädergesellschaft mbH
(HBG)
a) den Jahresabschluss zum 31.12.2012 in der von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Bergmann, Kauffmann & Partner geprüften Form (Bilanzsumme 406.580,02 € - Vorjahr: 541.247,25 €, Jahresergebnis nach Verlustübernahme 0,00 €) festzustellen,
b) dem Aufsichtsrat und der Geschäftsführung für das Jahr 2012 Entlastung zu erteilen,
c) als Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2013 die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Bergmann, Kauffmann & Partner, Dortmund, zu wählen.
Die Gesellschafterversammlung der Vermögensverwaltungsgesellschaft für Versorgung und Verkehr der Stadt Herne mbH (VVH) nimmt die vorgenannten Beschlüsse der STWH, HCR, ABH sowie HBG zur Kenntnis und erhebt keine Einwände.
V. in der nächsten Gesellschafterversammlung der Vermögensverwaltungs-
gesellschaft für Versorgung und Verkehr der Stadt Herne mbH (VVH)
a) den Jahresabschluss zum 31.12.2012 in der von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Bergmann, Kauffmann & Partner geprüften Form (VVH: Bilanzsumme 77.697 T€ - Vorjahr: 71.027 T€, Jahresergebnis nach Gewinnabführung 0,00 €) festzustellen sowie den Teilkonzernabschluss zum 31.12.2012 in der von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Bergmann, Kauffmann & Partner geprüften Form (Teilkonzern: Bilanzsumme: 214.854 T€ - Vorjahr: 212.393 T€, Konzernbilanzverlust: - 20.639 T€ - Vorjahr: - 11.848 T€) zu billigen,
b) dem Aufsichtsrat und der Geschäftsführung für das Jahr 2012 Entlastung zu erteilen,
c) als Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2013 die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Bergmann, Kauffmann & Partner, Dortmund, zu wählen,
d) als Abschlussprüfer für den Konzernabschluss 2013 die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Bergmann, Kauffmann & Partner, Dortmund, zu wählen.
Der Gewinn in Höhe von 9.854 T€ (Vorjahr: 7.832 T€) wird an die Energie- und Wasserversorgung Mittleres Ruhrgebiet GmbH (ewmr) abgeführt.
Die Jahresabschlüsse der Holding-Gesellschaften sind von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Bergmann, Kauffmann & Partner, Treuhand-Kommanditgesellschaft, Dortmund, geprüft worden. Die Prüfung erstreckte sich entsprechend § 112 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) auch auf die Vorschriften des § 53 Abs. 1 Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG). Es wurde in allen Fällen der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk erteilt.
Somit kann dem Vorstand/den Geschäftsführungen und den Mitgliedern der Aufsichtsräte Entlastung für das Geschäftsjahr 2012 erteilt werden.
Die Treuhand-Kommanditgesellschaft, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Bergmann, Kauffmann & Partner, Dortmund, soll auch für das Geschäftsjahr 2013 in den Holdinggesellschaften zum Abschlussprüfer gewählt werden.
Die Aufsichtsräte der Holding-Gesellschaften haben die Angelegenheiten in ihren Sitzungen am 29. Mai 2013 bzw. am 04. Juli 2013 vorberaten.
Die Hauptversammlung/Gesellschafterversammlungen sind für den 15. Juli 2013 terminiert.
Zu Punkt I:
Der Jahresabschluss 2012 der STWH schließt mit einer Bilanzsumme von 167.918 T€ (Vorjahr: 163.647 T€) und einem Jahresergebnis von 0,00 Euro (Gewinnabführung 16.833 T€ - Vorjahr: 14.681 T€) ab.
Der Jahresabschluss wird nach § 172 des Aktiengesetzes (AktG) vom Aufsichtsrat gebilligt und gilt somit als festgestellt.
Gemäß § 17 Ziffern 1 und 8 der Satzung obliegen die Entlastung des Aufsichtsrates sowie die Bestellung des Abschlussprüfers der Hauptversammlung.
Zu Punkt II:
Der Jahresabschluss 2012 der HCR schließt mit einer Bilanzsumme von 20.707 € (Vorjahr: 16.934 T€) und einem Jahresergebnis von 0,00 Euro (Erträge aus Verlustübernahme 5.883 T€ - Vorjahr: 5.157 T€) ab.
Gemäß § 14 Ziffern 8, 10 und 11 des Gesellschaftsvertrages obliegen die Feststellung des Jahresabschlusses und Verwendung des Ergebnisses, die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates und der Geschäftsführung sowie die Wahl des Abschlussprüfers der Gesellschafterversammlung.
Zu Punkt III
Der Jahresabschluss 2012 der ABH schließt mit einer Bilanzsumme von 41.766.104,47 € (Vorjahr: 35.265.799,53 € und einem Jahresergebnis von 0,00 Euro (Gewinnabführung: 11.328.557,81 € - Vorjahr: Gewinnabführung: 7.175.577,77 €) ab.
Gemäß § 12 Abs. 1 Buchstaben b, c und d des Gesellschaftsvertrages obliegen die Feststellung des Jahresabschlusses und Verwendung des Ergebnisses, die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates und der Geschäftsführung sowie die Wahl des Abschlussprüfers der Gesellschafterversammlung.
Zu Punkt IV:
Der Jahresabschluss 2012 der HBG schließt mit einer Bilanzsumme von 406.580,02 € (Vorjahr: 541.247,25 €) und einem Jahresergebnis von 0,00 Euro (Erträge aus Verlustübernahme 906.586,97 € - Vorjahr: 1.740.181,33 €) ab.
Gemäß § 12 Ziffern 1, 2, 10 und 12 des Gesellschaftsvertrages obliegen die Feststellung des Jahresabschlusses und Verwendung des Ergebnisses, die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates und der Geschäftsführung sowie die Wahl des Abschlussprüfers der Gesellschafterversammlung.
Zu Punkt V:
Der Jahresabschluss 2012 der VVH schließt mit einer Bilanzsumme von 77.697 T€ (Vorjahr: 71.027 T€) und einem Jahresergebnis von 0,00 € (Gewinnabführung 9.854 T€ - Vorjahr: 7.622 T€) ab.
Der Konzern schließt mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 8.976 T€ (Vorjahr: Jahresüberschuss 218 T€) ab, der nach Verrechnung mit dem Konzernbilanzverlust aus 2010 (= 853 T€) und Zahlungen von anderen Gesellschaftern in Höhe von 185 T€ zu einem Konzernbilanzverlust in Höhe von 20.639 T€ (Vorjahr: 11.848 T€) führt.
Gemäß § 13 Abs. 1 Ziffern 2, 3 und 4 des Gesellschaftsvertrages obliegen die Feststellung des Jahresabschlusses und Verwendung des Ergebnisses, die Entlastung des Aufsichtsrates und der Geschäftsführer sowie die Wahl des Abschlussprüfers der Gesellschafterversammlung.
Die Gewinnabführung in Höhe von 9.854 T€ (Vorjahr: 7.622 T€) an die ewmr erfolgt aufgrund des am 12.12.2001 mit Wirkung zum 01.01.2001 abgeschlossenen Gewinnabführungsvertrages.
Die Jahresabschlüsse sind vorab allen Fraktionsvorsitzenden und Sprechern der Gruppen im Rat zur Kenntnis zugeleitet worden.
Der Oberbürgermeister
In Vertretung
Dr. Klee
Stadtdirektor
Anlagen:
Keine