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Ratsinformationssystem

Vorlage - 2013/0447  

Betreff: Herner Gesellschaft für Wohnungsbau mbH
Jahresabschluss 2012
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Erfurt, 28 49
Federführend:FB 21 - Finanzsteuerung Beteiligt:Büro Dezernat II
Bearbeiter/-in: Peter, Birgit  Bereich 10 - Büro Oberbürgermeister
Beratungsfolge:
Haupt- und Finanzausschuss Entscheidung
09.07.2013 
des Haupt- und Finanzausschusses beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Finanzielle Auswirkungen: Ausgaben/Einnahmen in €:

 

Finanzielle Auswirkungen in €

           Teilergebnisplan (konsumtiv)

Produkt

Kontengruppe

Ertrag/Aufwand (-)

Nr.:   ---

Bez.:

Nr.:   ---

Bez.:

---

 

Teilfinanzplan (investiv)

Maßnahme

Kontengruppe

Einzahlung/Auszahlung (-)

Nr.:

Bez.:

Nr.:

Bez.:

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt:

 

Den Vertretern/-innen der Stadt in der nächsten Gesellschafterversammlung der Herner Gesellschaft für Wohnungsbau mbH (HGW) wird die Weisung erteilt:

 

  1. den Jahresabschluss 2012 der Herner Gesellschaft für Wohnungsbau mbH  (HGW) mit einer Bilanzsumme von € 103.029.389,79 und einem Jahresüberschuss von € 412.560,97, der auf neue Rechnung vorgetragen werden soll, festzustellen, 

 

  1. die Geschäftsführung und den Aufsichtsrat der HGW für das Geschäftsjahr 2012 zu entlasten, 

 

  1. den Verband der Wohnungswirtschaft Rheinland Westfalen e.V. zum Abschlussprüfer der HGW für das Geschäftsjahr 2013 zu wählen.

 

 

 

 


Sachverhalt:

 

Zu Punkt 1:

 

Der Jahresabschluss 2012 der Herner Gesellschaft für Wohnungsbau mbH (HGW) schließt mit einer Bilanzsumme von € 103.029.389,79 (Vorjahr: € 104.478.965,22) und einem Jahresüberschuss lt. Gewinn- und Verlustrechnung von € 412.560,97 (Vorjahr: Jahresfehlbetrag € 515.960,01) ab.

 

Der Jahresabschluss ist von dem Verband der Wohnungswirtschaft Rheinland Westfalen e.V. geprüft worden. Die Prüfung erstreckte sich auch auf die Beachtung der Vorschriften des § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz.

 

Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt; der uneingeschränkte Bestätigungs-vermerk wurde demnach erteilt.

 

 

Zu Punkt 2:

 

Aufgrund des Prüfungsergebnisses kann den Mitgliedern der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2012 Entlastung erteilt werden.

 

 

Zu Punkt 3:

 

Für das Geschäftsjahr 2013 schlägt die Geschäftsführung vor, den Verband der Wohnungswirtschaft Rheinland Westfalen e.V., zum Abschlussprüfer zu bestellen.

 

Der Aufsichtsrat der HGW hat gem. § 16 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages den Jahresabschluss zu prüfen und zu billigen. Gemäß § 21 Abs. 2 Ziffer 2 lit. b), c), f) und g) des Gesellschaftsvertrages obliegt die Entscheidung über die oben aufgeführten Punkte der Gesellschafterversammlung. Der Aufsichtsrat wird diese Angelegenheiten in seiner Sitzung am 03.07.2013 vorberaten. Der Termin für die Gesellschafterversammlung stand zur Vorlagenerstellung noch nicht fest. 

 

 

Der Jahresabschluss ist vorab allen Fraktionsvorsitzenden und Sprechern der Gruppen im Rat zur Kenntnis zugeleitet worden.

 

Der Oberbürgermeister

in Vertretung

 

 

 

 

Dr. Klee

Stadtdirektor

 


Anlagen:

Keine